Rechtsprechung
BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwaltungsakt in Form der Abberufung eines Klägers aus dem kommunalen Wahlamt - Unabhängigkeit des kommunalverfassungsrechtlichen Aktes der Abberufung von der kommunalverfassungsrechtlichen Maßnahme - Umgestaltungsmöglichkeit eines Ausgangsbescheids durch einen ...
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Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 16.03.2000 - 1 A 197/98
- OVG Brandenburg, 20.09.2000 - 1 A 197/98
- BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76
Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Die von der Beschwerde ferner aufgeworfene Frage, ob die Abberufung eines kommunalen Wahlbeamten durch einen Abwahlbeschluss bei gesetzlich geregeltem Eintritt in den beamtenrechtlichen Ruhestand ausschließlich kommunalrechtlich und nicht zumindest auch beamtenrechtlich zu prüfen ist, betrifft in erster Linie die landesrechtliche Regelung des § 92 Abs. 2 LBG und wird gegebenenfalls im Rahmen des hierzu noch anhängigen gesonderten Klageverfahrens unter dem Blickwinkel der Rechtsnatur dieser Regelung und ihrer von dem Kläger offenbar in Zweifel gezogenen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen sein (vgl. zur grundsätzlichen Vereinbarkeit kommunalverfassungsrechtlicher Abwahlregelungen mit Beamtenrecht: BVerwGE 56, 163 ).Die Beschwerde übersieht, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Oberverwaltungsgericht zitierten Urteil vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 45.76 - (BVerwGE 56, 163 ) diese Frage bereits im Sinne des Berufungsurteils entschieden hat.
- BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86
Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Das Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 21.86 - (BVerwGE 78, 3) scheidet als Divergenz schon deshalb aus, weil das Berufungsurteil nicht abstrakt in Zweifel zieht, dass ein Ausgangsbescheid, der die Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes nicht erfüllt, durch einen Widerspruchsbescheid zum Verwaltungsakt umgestaltet werden könnte. - BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Rolle der Fraktionen
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Den entsprechenden Darlegungsanforderungen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) genügt die Beschwerde nicht, weil sie die Gegenüberstellung der vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssätze vermissen lässt bzw. übersieht, dass die zitierten Entscheidungen nicht dieselbe Rechtsvorschrift betreffen (so die zitierten Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 2 C 53.62 - BVerwGE 20, 160 und vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104).
- BVerwG, 04.12.2000 - 9 B 413.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Da das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 152 Abs. 1 VwGO an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Zulassung der Berufung gebunden ist, deren Statthaftigkeit also nicht mehr infrage stellen könnte, sind die Einwände der Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit dieser Zulassungsentscheidung einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in dem beabsichtigten Revisionsverfahren entzogen (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO; Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179 und vom 4. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 413.00 - Abdruck S. 2 f.). - BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92
Demokratieprinzip - Gemeinderecht - Mehrheitsentscheidung
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Entgegen der Annahme der Beschwerde - die sich für ihre Auffassung zu Unrecht auf den Beschluss vom 4. Februar 1993 - BVerwG 7 B 93.92 - (NVwZ 1993, 378 f.) beruft - gehören Vorschriften aus Gemeindeordnungen über Wahlen und Abberufungen in Gemeindevertretungen auch dann nicht dem Recht der Landesbeamten an, wenn es dabei um kommunale Wahlbeamte geht. - BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Divergenzentscheidungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind auch nicht die Urteile vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 22.81 - (BVerwGE 66, 111) und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 55.88 - (DVBl 1990, 1232); denn sie befassen sich mit der Vorschrift des § 28 VwVfG und dem Problem der Heilung eines Anhörungsmangels. - BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81
Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Divergenzentscheidungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind auch nicht die Urteile vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 22.81 - (BVerwGE 66, 111) und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 55.88 - (DVBl 1990, 1232); denn sie befassen sich mit der Vorschrift des § 28 VwVfG und dem Problem der Heilung eines Anhörungsmangels. - BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Da das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 152 Abs. 1 VwGO an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Zulassung der Berufung gebunden ist, deren Statthaftigkeit also nicht mehr infrage stellen könnte, sind die Einwände der Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit dieser Zulassungsentscheidung einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in dem beabsichtigten Revisionsverfahren entzogen (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO; Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179 und vom 4. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 413.00 - Abdruck S. 2 f.). - BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - (BVerfGE 43, 154) kommt als Abweichungsgrund deshalb nicht in Betracht, weil er sich mit der hier zu beurteilenden Anhörung bei der Abberufung eines kommunalen Wahlbeamten überhaupt nicht befasst, also insbesondere zu den für die Anhörungsproblematik maßgeblichen besonderen gesetzlichen Fristenregelungen des Kommunalverfassungsrechts nicht Stellung bezieht. - BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62
Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung
Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
Den entsprechenden Darlegungsanforderungen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) genügt die Beschwerde nicht, weil sie die Gegenüberstellung der vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssätze vermissen lässt bzw. übersieht, dass die zitierten Entscheidungen nicht dieselbe Rechtsvorschrift betreffen (so die zitierten Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 2 C 53.62 - BVerwGE 20, 160 und vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104).
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 2001 - BVerwG 8 B 9.01 -,.