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   BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07   

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https://dejure.org/2007,16509
BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07 (https://dejure.org/2007,16509)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2007 - 2 B 9.07 (https://dejure.org/2007,16509)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 2 B 9.07 (https://dejure.org/2007,16509)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07
    Ob es sich dabei um einen "anerkannten" Milderungsgrund handelte oder nicht, hat im Rahmen der nach § 13 BDG gebotenen Gesamtbetrachtung keine allein ausschlaggebende Bedeutung (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).

    Abgesehen davon, dass es nach der Rechtsprechung des Senats für die Maßnahmebemessung auf diese Einordnung nicht allein entscheidend ankommt (s.o.; vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005, a.a.O.), weist der Senat darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Disziplinarsenats ein "Zugriffsdelikt" bei solchen Gegenständen ausscheidet, die zur Vernichtung bestimmt und bereits aussortiert sind.

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07
    5 Hat eine anwaltlich vertretene Prozesspartei in der Berufungsverhandlung davon abgesehen, einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen, so verletzt ein Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweisaufnahme absieht, die weder von einer Partei beantragt ist noch sich den Umständen nach aufdrängt (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 = NVwZ 2005, 1199).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98

    Angewiesenheit eines Dienstherren auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07
    Das amtliche Anvertrautsein einer Sache setzt ein Erhaltungsinteresse voraus, das dann fehlt, wenn nur noch die Vernichtung oder das Verbringen in einen Müllcontainer zu erledigen ist (vgl. Urteile vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 - und vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 65.96 - BVerwG DokBer B 1998, 147).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 1 D 65.96

    Betrug durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - Aussortierung einzelner

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07
    Das amtliche Anvertrautsein einer Sache setzt ein Erhaltungsinteresse voraus, das dann fehlt, wenn nur noch die Vernichtung oder das Verbringen in einen Müllcontainer zu erledigen ist (vgl. Urteile vom 16. Juni 1999 - BVerwG 1 D 67.98 - und vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 65.96 - BVerwG DokBer B 1998, 147).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07
    5 Hat eine anwaltlich vertretene Prozesspartei in der Berufungsverhandlung davon abgesehen, einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen, so verletzt ein Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweisaufnahme absieht, die weder von einer Partei beantragt ist noch sich den Umständen nach aufdrängt (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 = NVwZ 2005, 1199).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

    Dies gilt gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 BDG auch für die Berufungsinstanz (vgl. dazu Beschlüsse vom 14. Juni 2005 a.a.O., vom 8. Februar 2007 - BVerwG 2 B 9.07 - juris und vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 34.07 - juris).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Es handelte sich (noch) um schutzwürdiges Eigentum oder Vermögen im Sinne der Disziplinarrechtsprechung (vgl. dazu Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 2 B 9.07 - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

    Dazu gehört, dass es sich um schadhafte und weitgehend wertlose Monitore handelte, die an sich ohnehin hätten entsorgt werden müssen und bei denen deshalb ein jedenfalls erheblich reduziertes Erhaltungsinteresse bestand (vgl. Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 2 B 9.07 - juris).
  • BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07

    Verletzung des Gebots der freien Beweiswürdigung durch Zugrundelegung eines

    5 Mit ihrer Rüge bezieht sich die Klägerin auf den im Beschluss des Senats vom 8. Februar 2007 - BVerwG 2 B 9.07 - enthaltenen Passus:.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 34.07

    Verstoß gegen die Gehorsamspflicht durch Weigerung der Annahme schriftlich

    Dies gilt gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 BDG auch für die Berufungsinstanz (Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 2 B 9.07 - juris).
  • BVerwG, 21.09.2009 - 2 B 85.09

    Disziplinarische Höchststrafe bei Entwendung und Weiterveräußerung von weiter

    Die dem zugrundeliegende Tatsachenfeststellung, die Frankaturware habe sich im persönlichen Postfach des Beklagten und somit nicht im Kellerraum des Dienstgebäudes mit zu entsorgendem Altpapier gefunden, ist vom Beklagten nicht angegriffen worden, so dass sein Vorbringen ins Leere geht, es habe sich um zu entsorgende und somit wertlose Gegenstände gehandelt, bei denen mangels Erhaltungsinteresses kein amtliches Anvertrautsein vorliege (Urteil vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 65.96 - juris Rn. 23 = DokBerB 1998, 147 und Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 2 B 9.07 - juris Rn. 8).
  • AG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 934 OWi 7411 Js 233764/07

    Ad-Hoc-Mitteilung; Verbotsirrtum

    Mit Beschluss vom 15.02.2007 stellte das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen II 2 B 9/07) fest, dass durch Vorgänge im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Sc eine Insiderinformation im Sinne des § 37 b Abs. 1 WpHG erst am 28.07.2005 entstanden  und diese Information unverzüglich veröffentlicht worden sei.
  • VG Hamburg, 19.01.2023 - 33 D 2521/21

    Zeiterfassungspflicht bei Führungskräften der Hamburger Polizei; Entfallen des

    Aufl. 2020, S. 85; vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.2.2007, 2 B 9.07, juris Rn. 5).
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