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   BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10   

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BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10 (https://dejure.org/2011,12035)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2011 - 2 WD 38.10 (https://dejure.org/2011,12035)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 2 WD 38.10 (https://dejure.org/2011,12035)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 91 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 44 StPO
    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Unkenntnis der Urteilszustellung wegen Auslandsaufenthalt

  • Wolters Kluwer

    "Einspruch" eines früheren Soldaten als mögliche Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen Degradierung; Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Treffen entsprechender Vorkehrungen bei einem nicht nur vorübergehenden ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Unkenntnis der Urteilszustellung wegen Auslandsaufenthalt

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Unkenntnis der Urteilszustellung wegen Auslandsaufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Einspruch" eines früheren Soldaten als mögliche Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen Degradierung; Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Treffen entsprechender Vorkehrungen bei einem nicht nur vorübergehenden ...

  • rechtsportal.de

    "Einspruch" eines früheren Soldaten als mögliche Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen Degradierung; Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Treffen entsprechender Vorkehrungen bei einem nicht nur vorübergehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Beschuldigter in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 6. Oktober 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.1999 - 1 DB 32.98
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10
    Er verletzt aber dann regelmäßig seine Sorgfaltspflicht, wenn er nicht durch vorsorgliche Maßnahmen sicherstellt, dass er vom Inhalt zugestellter Schriftstücke des Gerichts auch während eines längeren Auslandsaufenthaltes Kenntnis erlangt (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 23. Juni 1999 - BVerwG 1 DB 32.98 - juris und vom 30. März 1995 - BVerwG 11 B 29.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 196; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 44 Rn. 14 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10
    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Beschuldigter in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 6. Oktober 1992 a.a.O.).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10
    Er verletzt aber dann regelmäßig seine Sorgfaltspflicht, wenn er nicht durch vorsorgliche Maßnahmen sicherstellt, dass er vom Inhalt zugestellter Schriftstücke des Gerichts auch während eines längeren Auslandsaufenthaltes Kenntnis erlangt (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 23. Juni 1999 - BVerwG 1 DB 32.98 - juris und vom 30. März 1995 - BVerwG 11 B 29.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 196; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 44 Rn. 14 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 WD 10.11
    Die Anhörungsrüge des früheren Soldaten gegen den Beschluss des Senats vom 8. Februar 2011 (BVerwG 2 WD 38.10) wird als unzulässig verworfen.

    I Der frühere Soldat wendet sich mit der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 8. Februar 2011 - BVerwG 2 WD 38.10.

    Die Akten des Verfahrens BVerwG 2 WD 38.10 und des Truppendienstgerichts (TDG N 2 VL 19/10) haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

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