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BVerwG, 08.03.1962 - I B 155.61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1961 - IV A 374/60
- BVerwG, 08.03.1962 - I B 155.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - I B 155.61
Das Berufungsgericht weiche ferner von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 222) ab, indem es vom Kläger den Vortrag von Tatsachen verlange, welche den Schluß rechtfertigten, daß sein Vater keinen Einfluß auf die Führung des Betriebes nehmen werde, anstatt gegenteilige Tatsachen selbst anzuführen.Die Anwendung dieses Grundsatzes auf den vorliegenden Fall läßt zunächst keine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 222) erkennen.