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BVerwG, 08.03.1967 - I B 14.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Recht der freien Börsenmakler - Anspruch auf Zulassung als freier Makler an der Frankfurter Wertpapierbörse - Zulassung freier Makler nur an einer Börse - Rechtmäßigkeit der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse - Zulässigkeit einer Doppelzulassung freier ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 09.04.1963 - VI/1-1090/62
- VGH Hessen, 26.10.1966 - OS II 62/63
- BVerwG, 08.03.1967 - I B 14.67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BVerwG, 08.03.1967 - I B 14.67
Indessen bedarf es keiner grundsätzlichen Klärung mehr, daß eine Norm, wenn möglich, so auszulegen ist, daß sie mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 2, 266; 8, 28[34]). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BVerwG, 08.03.1967 - I B 14.67
Indessen bedarf es keiner grundsätzlichen Klärung mehr, daß eine Norm, wenn möglich, so auszulegen ist, daß sie mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 2, 266; 8, 28[34]).
- BVerwG, 07.10.1975 - I C 16.73
Zulassung zum Börsenbesuch als freier Makler bei Nennung dreier selbstständiger …
Indem es die Verpflichtungsklage für begründet hielt, weil der Kläger nicht nach § 7 Abs. 1 BörsG a.F. vom Börsenbesuch ausgeschlossen war, ließ es zu Unrecht "das Erfordernis der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Börse als sich aus der Natur der Sache ergebender Versagungsgrund" (Senatsbeschluß vom 8. März 1967 - BVerwG I B 14.67 - [Buchholz 451.65 Nr. 2]) vollständig außer acht und übersah außerdem, daß im Falle der von ihm angenommenen Nichtigkeit der Zulassungsvorschriften eine Lücke im geltenden Recht bestanden hätte, die zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Börse ausgefüllt werden mußte.