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   BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72   

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BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72 (https://dejure.org/1977,861)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1977 - I C 39.72 (https://dejure.org/1977,861)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1977 - I C 39.72 (https://dejure.org/1977,861)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesprüfstelle - Beisitzer - Oberste Jugendbehörde - Indizierungsantrag - Indizierungsfolgen - Versandhandelsverbot - Werbeverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1411
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72
    Die Frage, ob die Entscheidung BVerfGE 30, 336 bereits zur Bindungswirkung geführt habe, könne unter diesen Umständen offen bleiben.

    BVerfGE 30, 336, 346 ff. besagt nichts Gegenteiliges.

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bestimmung in seinem Beschluss vom 23. März 1971 (BVerfGE 30, 336) für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt.

    Die Grundrechtsbeschränkung ist daher aus den in BVerfGE 30, 336 dargelegten Gründen auch bei Schriften gerechtfertigt, die nach § 1 Abs. 1 GjS indiziert worden sind.

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72
    Ebenso gelte dies für den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 11, 234.

    Ferner hat die Entscheidung in BVerfGE 11, 234 das Problem nicht erschöpft und äußert als Beschluss nach dem früheren § 91 a Abs. 2 BVerfGG keine Bindungswirkung.

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72
    Das Bundesverfassungsgericht habe inzwischen in seinem Beschluss vom 30. Mai 1972 (BVerfGE 33, 199 = NJW 1972, 1701) darauf hingewiesen, dass eine erneute Vorlage nur dann zulässig sei, wenn sie von der Begründung der früheren Entscheidung ausgehe und neue Tatsachen dartue, die geeignet seien, eine von der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abweichende Entscheidung zu ermöglichen.
  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72
    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 31, 113 das vorläufige Anordnungsverfahren nach § 15 GjS geprüft, ohne die grundsätzliche Zulässigkeit der Bundesprüfstelle und ihrer Verfahrensweise in Zweifel zu ziehen.
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 21.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72
    Die Bindung erfasse dabei auch alle an der konkreten Entscheidung nicht beteiligten Personen, Gerichte, Körperschaften usw. Sie trete, wie sich aus der Entscheidung BVerwGE 24, 1 f. ergebe, auch für alle zukünftigen Fälle ein.
  • BVerwG, 27.04.1967 - V C 153.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72
    Mit der Frage, ob die Bundesprüfstelle ordnungsgemäß besetzt ist, wenn an der Entscheidung ein von der Regierung desjenigen Landes ernannter Beisitzer mitwirkt, dessen oberste Jugendbehörde den Indizierungsantrag gestellt hat, hat sich, das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. April 1967 - BVerwG V C 153.63 - (BVerwGE 27, 14) bereits einmal befasst und dazu ausgeführt (S. 16):.
  • BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84

    Werbung für indizierte Schriften

    Auch eine neutrale Werbung macht Jugendliche auf das Vorhandensein indizierter Erzeugnisse mit jugendgefährdendem Inhalt aufmerksam und vergrößert die Zahl derjenigen Jugendlichen, die sich mit Erfolg um die Begegnung mit diesen Erzeugnissen bemühen (so BVerwG, NJW 1977, S. 1411; BGHSt 33, 1 ).

    Diese Vorschrift, die durch das 4. StrRG (vom 23. November 1973, BGBl. I S. 1725 , dort Art. 5 Nr. 4) eingeführt worden ist, erhellt zugleich, dass die Berufung des Beschwerdeführers zu 2) auf die früher vom Bundesverwaltungsgericht geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken (siehe noch BVerwGE 39, 197 ) ins Leere geht; das Bundesverwaltungsgericht hat sie in NJW 1977, S. 1411 auch nicht mehr aufrechterhalten.

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86

    Strafbare Werbung für Pornographie

    Demgemäß werden die Regelungen der § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS auch zusammenfassend als Werbeverbote bezeichnet (BVerwG NJW 1977, 1411 [BVerwG 08.03.1977 - I C 39/72]; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 184 Rdn. 32; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 184 Rdn. 22).

    Solches Material ist bereits durch die Eintragung in die Liste nach § 1 GjS verbindlich als jugendgefährdend eingestuft; hier wird der sonst für die Tatbestandsmäßigkeit erforderliche, auf Pornographie sich beziehende Charakter der Werbung ersetzt durch die Veröffentlichung der Liste, so daß insoweit auch die neutrale Werbung verboten ist (ebenso BVerwG NJW 1977, 1411 [BVerwG 08.03.1977 - I C 39/72]).

  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 264/84

    Neutrale Werbung - Verbot

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  • BVerwG, 09.01.2023 - 10 AV 1.23

    Beliehene juristische Person des Privatrechts als eine Bundesbehörde im Sinne des

    Die Konzentration der Streitigkeiten gegen Entscheidungen der Zentralen Stelle bei dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Zentrale Stelle ihren Sitz hat, ist auch aus den von der Beklagten in der Beschwerdeerwiderung näher dargelegten Gründen sachgerecht und trägt insbesondere dem mit § 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO verfolgten Anliegen der Spezialisierung Rechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - 1 C 39.72 - juris Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84

    Zugänglichmachen pornographischer Magazine in Auslagen einer Tankstelle

    3 St 216/78">BayObLGSt 1979, 44, 46; Lenckner a.a.O. § 184 Rdn. 31; Horn a.a.O. § 184 Rdn. 37; Lackner a.a.O. § 184 Anm. 3a; Schumann NJW 1978, 1134, 1135; 2495, 2496; Seetzen NJW 1976, 497, 498; a.A. BVerwG NJW 1977, 1411; DVBL 1977, 501; Laufhütte JZ 1974, 48; Dreher/Tröndle a.a.O. § 184 Rdn. 22).
  • OLG München, 08.08.1986 - 2 Ws 766/86

    Werbeverbot; Pornographisches Schrifttum; Pornographische Filme; Werbung;

    In Anlehnung an eine Entscheidung des BVerwG [in] NJW 1977, 1411 [hier: V (549) 383 e] hat der 1. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 10.7.1984 (BGHSt 33, 1 ff. [hier: V (549) 473 c]) im Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 5 Abs. 2 GjS [JugSchrVerbrG] ein Verbot auch für solche Werbung für jugendgefährdendes Schrifttum gesehen, die keinen Hinweis auf bestimmte, nach dem Gesetz wesentliche Eigenschaften .
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