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   BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84   

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https://dejure.org/1985,4936
BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84 (https://dejure.org/1985,4936)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1985 - 9 B 97.84 (https://dejure.org/1985,4936)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1985 - 9 B 97.84 (https://dejure.org/1985,4936)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84
    Die damit angedeuteten Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84
    Einen solchen läßt auch das weitere Beschwerdevorbringen nicht hervortreten, der angefochtene Beschluß weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2) sowie vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - ab, weil der Verwaltungsgerichtshof ausschließlich eine Stellungnahme des Auswärtigen Amts verwertet und keine weitere Stellungnahme in das Verfahren eingeführt habe.
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - inzwischen entschieden, daß ein Einreiseverbot nur dann eine politische Verfolgung darstellt, wenn ihm politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, das Einreiseverbot also auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des oder der von ihm Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84
    Darin liegt entgegen der Auffassung der Beschwerde keine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84
    Der Senat hat im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - inzwischen entschieden, daß ein Einreiseverbot nur dann eine politische Verfolgung darstellt, wenn ihm politische Motive im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zugrunde liegen, das Einreiseverbot also auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des oder der von ihm Betroffenen zielt.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84
    Einen solchen läßt auch das weitere Beschwerdevorbringen nicht hervortreten, der angefochtene Beschluß weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2) sowie vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - ab, weil der Verwaltungsgerichtshof ausschließlich eine Stellungnahme des Auswärtigen Amts verwertet und keine weitere Stellungnahme in das Verfahren eingeführt habe.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 97.84
    Die damit angedeuteten Fragen sind im Anschluß an den von der Beschwerde ausdrücklich erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341, 358, 359) vom beschließenden Senat grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
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