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BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 20.87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Rechtsberatungserlaubnis als Rechtsbeistand an einen Steuerberater bei Inkrafttreten der Übergangsvorschrift - Anforderungen an Art und Umfang der berufspraktischen Erfahrungen des Bewerbers um eine Rechtsberatungserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.08.1985 - 4 K 4115/84
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 9 S 2576/85
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 20.87
Papierfundstellen
- DVBl 1988, 750
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.1984 - 9 S 1531/82
Rechtsbeistand; Erlaubnis; Teilerlaubnis; Anwartschaft auf Zulassung; Auslegung …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 20.87
Nach der einen Auffassung soll es - bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift - nur darauf ankommen, ob der Bewerber am Stichtag die Sachkundevoraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis überwiegend erfüllt hatte (so z.B. VGH Mannheim, Urteil vom 10. Februar 1984, Rbeistand 1984, 44). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 9 S 2576/85
Zulassung als Rechtsbeistand
Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 20.87
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Berufung des Klägers durch Urteil vom 17. Februar 1907 (Rbeistand 1987, 52) zurückgewiesen und dazu u.a. ausgeführt: Zugunsten des Klägers könne unterstellt werden, daß das Rechtsberatungsgesetz in seiner früheren Fassung noch auf ihn anwendbar sei. - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 20.87
Der Kläger begehrt eine umfassende, hilfsweise eine auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkte Rechtsberatungserlaubnis als Rechtsbeistand nach Art. 1 § 1 Abs. 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) a.F. Eine solche Voll- oder Teilerlaubnis kann nach der am 27. August 1980 in Kraft getretenen neuen Fassung des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG, die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1503) - ÄndG - eingeführt wurde und, soweit hier von Belang, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - NJW 1988, 545), nicht mehr erteilt werden.
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 3.86
Rechtsmittel
Zum Begriff der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (wie Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -). - BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 2.86
Rechtsmittel
Zum Begriff der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (wie Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -). - BVerwG, 10.11.1988 - 1 CB 46.88
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
Zur Sache selbst sei bemerkt, daß die Auslegung, die der Begriff der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der angefochtenen Berufungsentscheidung und im erstinstanzlichen Urteil gefunden hat, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gedeckt ist (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -).
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 5.86
Rechtsmittel
Zum Begriff der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsgebührenordnung (wie Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -). - VGH Hessen, 21.02.1989 - 11 UE 989/86
Zulassung als Rechtsbeistand; Steuerberater; Wirtschaftsprüfer
Die Richtigkeit dieser von dem erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auslegung des Begriffs der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ist inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -, DVBl 1988, 750) in vollem Umfang bestätigt worden. - BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 7.86
Rechtsmittel
Zum Begriff der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (wie Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -). - VGH Hessen, 21.03.1989 - 11 UE 1303/86
Zu den Voraussetzungen der Rechtsberatungserlaubnis
An dieser Auffassung hält der Senat fest, zumal die Richtigkeit der von dem erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auslegung des Begriffs der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne des Artikel 3 Satz 2 des 5. Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. März 1988 -- BVerwG, 1 C 20.87 --, DVBl. 1988, 750) in vollem Umfang bestätigt worden ist. - BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 7.87 Die Parallelentscheidung BVerwG 1 C 20/87 vom 8. März 1988 ist vollständig dokumentiert.