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   BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00   

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https://dejure.org/2001,2347
BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00 (https://dejure.org/2001,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2001 - 3 C 26.00 (https://dejure.org/2001,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2001 - 3 C 26.00 (https://dejure.org/2001,2347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AbfG § 5 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1; KrW-/AbfG § 64
    Altöl, Verwertung bzw. Beseitigung bzw. Aufarbeitung bzw. Aufbereitung von -; Verwertung, von Altöl; Beseitigung, von Altöl; Aufbereitung, von Altöl; Aufarbeitung von Altöl; Andienungspflicht, landesrechtliche - für Altöle zur Beseitigung; Anlage, für die Verwertung ...

  • Wolters Kluwer

    Altöl - Verwertung - Beseitigung - Aufarbeitung - Aufbereitung - Andienungspflicht - Für die Verwertung immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage - Immissionsschutzrecht - Nach Immissionsschutzrecht genehmigte Altöl-Verwertungsanlage - Zuführung von Altölen zur ...

  • Judicialis

    AbfG § 5 a Abs. 1 Satz 2; ; AbfG § 5 a Abs. 2 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altöl, Verwertung bzw. Beseitigung bzw. Aufarbeitung bzw. Aufbereitung von -; Verwertung, von Altöl; Beseitigung, von Altöl; Aufbereitung, von Altöl; Aufarbeitung von Altöl; Andienungspflicht, landesrechtliche - für Altöle zur Beseitigung; Anlage, für die Verwertung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutzrechtlich unbedenkliche Verwertung von Altöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2564 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 806
  • DVBl 2001, 935
  • DÖV 2001, 737
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93

    Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, können landesrechtliche Andienungspflichten für Beseitigungsabfälle regelmäßig dann nicht eingreifen, wenn Altöle in zulässiger Weise stofflich bzw. energetisch verwertet werden sollen (vgl. Beschluss vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 sowie Beschluss vom 23. Februar 1998 - BVerwG 7 BN 2.97 - Buchholz 451.22 § 5 a Nr. 2 S. 9 und 10).

    Die Steuerung der Altölverwertung durch das Immissionsschutzrecht bildet nämlich den Grund für das in § 5 a Abs. 2 Satz 1 AbfG geregelte sog. Altölprivileg (Beschluss vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - a.a.O., S. 321).

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00
    Dieser Gesichtspunkt, anhand dessen das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - (BVerwGE 96, 80 ) im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung vorgenommen hat, ist im vorliegenden Zusammenhang ebenfalls heranzuziehen.
  • BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97

    Abfallrecht; Altöle; Verwertung; Aufarbeitung, Andienungspflicht; konkurrierende

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, können landesrechtliche Andienungspflichten für Beseitigungsabfälle regelmäßig dann nicht eingreifen, wenn Altöle in zulässiger Weise stofflich bzw. energetisch verwertet werden sollen (vgl. Beschluss vom 24. August 1994 - BVerwG 7 NB 5.93 - BVerwGE 96, 318 sowie Beschluss vom 23. Februar 1998 - BVerwG 7 BN 2.97 - Buchholz 451.22 § 5 a Nr. 2 S. 9 und 10).
  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2001 - 3 C 26.00
    Unter dieser Voraussetzung bilden die durch das Gesamtkonzept miteinander verbundenen Sammel-, Beförderungs- und Behandlungsvorgänge einen einheitlichen Vorgang des Zuführens zur Verwertung (vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - Buchholz 451.221 § 13 Nr. 5 S. 22 f.).
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