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   BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01   

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BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01 (https://dejure.org/2002,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2002 - 3 C 46.01 (https://dejure.org/2002,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2002 - 3 C 46.01 (https://dejure.org/2002,1045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1; StUG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 5, 6 Abs. 3 und 7, § 32 Abs. 1 Nr. 3, § 34; BDSG § 3 Abs. 1
    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen; Betroffener; Persönlichkeitsrecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen - Opferschutz - Personenbezogene Information - Betroffener - Persönlichkeitsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Helmut Kohl

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Fall Helmut Kohl

    Art. 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; StUG § 1 Abs. 1; ; StUG § 4 Abs. 1; ; StUG § 5; ; StUG § 6 Abs. 3; ; StUG § 6 Abs. 7; ; StUG § 32 Abs. 1 Nr. 3; ; StUG § 34; ; BDSG § 3 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Freigabe von Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Helmut Kohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen; Betroffener; Persönlichkeitsrecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Von der Stasi ausgespähte Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger haben Schutz gegen die Herausgabe von Unterlagen an Forschung und Medien

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fall Kohl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 104
  • NJW 2002, 1815
  • NVwZ 2002, 990 (Ls.)
  • NJ 2002, 382
  • DVBl 2002, 782
  • DÖV 2002, 739
  • afp 2001, 263
  • afp 2002, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01
    Der Senat beschränkt sich daher - auch im Hinblick auf die von der Bundesbeauftragten öffentlich erhobene Forderung, im Falle ihres Unterliegens das Stasi-Unterlagen-Gesetz entsprechend ihren Vorstellungen zu ändern - auf folgende Hinweise: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1988 - 1 BvL 49.86 - BVerfGE 78, 77, 84).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Die Revision der Klägerin wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. März 2002 zurück (BVerwGE 116, 104).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass amts- oder funktionsbezogene Informationen - richtige und erst recht manipulierte - für einen Politiker in einem demokratischen Staat existenzvernichtende Folgen mit schwerwiegenden Auswirkungen auch auf die Privatsphäre haben können (Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104 ).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Auch wenn das Stasi-Unterlagen-Gesetz von Informationen statt von Daten spricht, drängt sich das Verständnis auf, dass wegen des identischen Merkmals der Personenbezogenheit im Wesentlichen eine inhaltliche Übereinstimmung vorliegt (vgl. BVerwGE 116, 104, 108, juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02

    Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr.

    Die gegen das Urteil eingelegte Revision der Klägerin wies das Bundesverwaltungsgericht mit am 8. März 2002 verkündeten Urteil zurück (BVerwG 3 C 46.01, BVerwGE 116, S. 104 ff.).

    Insoweit hat bereits das BVerwG ausgeführt, dass ein Amtsträger in Ausübung seines Amtes nicht ausschließlich als Teil der von ihm vertretenen Institution ohne eigene persönliche Betroffenheit angesehen werden kann (BVerwGE 116, S. 104, 112).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet; der Einzelne muss vielmehr als gemeinschaftsbezogenes, soziales Wesen Einschränkungen dieses Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerwGE 116, S. 104, 113; di Fabio, a.a.O., Rn. 179, 181).

  • VG Berlin, 22.12.2016 - 27 L 369.16

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Hintergrundgespräche im Weg des

    Dieser grundrechtliche Schutz steht Amtsträgern nur dann zu, wenn sie im Bereich ihrer Privatsphäre betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 46.01 - juris Rn. 35 und vom 23. Juni 2004 - 3 C 41.03 - juris Rn. 30 ff.).
  • VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 A 1303/11

    Abi-Panne

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass amts- oder funktionsbezogene Informationen - richtige und erst recht manipulierte - für einen Politiker in einem demokratischen Staat existenzvernichtende Folgen mit schwerwiegenden Auswirkungen auch auf die Privatsphäre haben können (Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104 ).".
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 K 3892/00

    Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern auf

    Als möglicherweise verletztes Recht kommt hier das Recht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung in Betracht, das Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001 - 2 BvR 152/01 - NJW 2002 S. 2164; BVerwG, Urt. v. 8.3.2002 - 3 C 46/01 - DVBl. 2002 S. 782).

    Das setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass hinreichende Gründe des Gemeinwohls die Einschränkung des Rechts rechtfertigen, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und die Grenze des Zumutbaren bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe noch gewahrt ist (so BVerfG, Beschl. v. 9.3.1988 - 1 BvR 49.86 - BVerfGE 78, 85; BVerwG, Urt. v. 8.3.2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

    Die Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erfordert somit, dass die Grundrechtseinschränkung von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BVerfG vom 8.3.2002 NJW 2002, 1815 = DVBl. 2002, 782).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2020 - 6 S 32.20

    Eilverfahren; Beschwerde; verfassungsunmittelbarer presserechtlicher

    Sie ergibt sich insbesondere nicht aus dem vom der Antragstellerin in diesem Kontext zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum 8. März 2002 - 3 C 46.01 - (BVerwGE 116, 104 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21

    Journalistischer Medienzugang; politische und historische Aufarbeitung der

    Die Klägerin hält die einen Anspruch auf Einsicht nach § 3b BArchivG i.V.m. §§ 34, 32 Abs. 1 StUG ausschließende Annahme des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104, juris Rn. 23 und vom 23. Juni 2004 - 3 C 41.03 - BVerwGE 121, 115, juris Rn. 52) für fehlerhaft, sie verfolge mit ihrem Einsichtsbegehren nicht den Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR.
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