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   BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05   

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BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05 (https://dejure.org/2006,4995)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 4 BN 56.05 (https://dejure.org/2006,4995)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 4 BN 56.05 (https://dejure.org/2006,4995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfassung jeder planungsrechtlich relevanten Gesetzesänderung durch das Wort "Gesetzesänderung" in § 233 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Anpassung von Bauleitplänen an die Ziele der Raumordnung; Grenzen der kommunalen Selbstverwaltung; Städtebauliche Auswirkungen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsgehalt des § 233 Abs. 1 BauGB; Erforderlichkeit der Änderung gemeindlicher Bauleitplanung infolge Änderung von Raumordnungszielen; Untersagung der Festsetzung bestimmter Nutzungen und Selbstverwaltungsgarantie; Anwendungsbereit des § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Planungshoheit bei Outlet-Centern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Planungshoheit: Einschränkung bei Outlet-Centern? (IBR 2006, 702)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. Beschluss vom 20. August 1992 BVerwG 4 NB 20.91 BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 30. Januar 2003 BVerwG 4 CN 14.01 BVerwGE 117, 351 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 BVerwG 4 CN 9.01 BVerwGE 118, 181 ; Beschluss vom 7. Februar 2005 BVerwG 4 BN 1.05 NVwZ 2005, 584) steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.

    16 Die von der Antragsgegnerin geltend gemachte Abweichung von den Senatsbeschlüssen vom 20. August 1992 BVerwG 4 NB 20.91 (a.a.O.) und vom 7. März 2002 BVerwG 4 BN 60.01 (Buchholz 406.13 § 5 ROG Nr. 3) liegt nicht vor.

    Der Senat hat in diesen Beschlüssen den Rechtssatz aufgestellt, dass von der Gemeinde im Anhörungsverfahren vorgebrachte Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und, sofern ihnen nicht Rechnung getragen wird, als "Rechnungsposten" in die Überlegungen der Landesplanungsbehörde einzustellen und bei der Entscheidung zu erwägen sind (vgl. BVerwGE 90, 329 ).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. September 2003 BVerwG 4 C 14.01 BVerwGE 119, 25 ) liegt der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB in der "Gewährleistung umfassender materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung.

    Die Gemeinde ist unter dem Vorbehalt der materiellrechtlichen und zeitlichen Erforderlichkeit im Einzelfall zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.).

    Die Standortplanung für Einzelhandelsgroßbetriebe ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 119, 25 ) ein überörtliches Interesse, das eine Beschränkung der Planungshoheit rechtfertigen kann.

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 BVerwG 4 CN 9.01 BVerwGE 118, 181 ; Beschluss vom 7. Februar 2005 BVerwG 4 BN 1.05 NVwZ 2005, 584) steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.

    Schränkt die Landes- oder Regionalplanung die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung verhältnismäßig sein (vgl. BVerwGE 118, 181 ).

    13 Das angefochtene Urteil weicht auch nicht wie die Beigeladene geltend macht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2003 BVerwG 4 CN 9.01 (BVerwGE 118, 181) ab.

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    16 Die von der Antragsgegnerin geltend gemachte Abweichung von den Senatsbeschlüssen vom 20. August 1992 BVerwG 4 NB 20.91 (a.a.O.) und vom 7. März 2002 BVerwG 4 BN 60.01 (Buchholz 406.13 § 5 ROG Nr. 3) liegt nicht vor.

    Die Gemeinde muss im Verfahren zur Aufstellung von Zielen der Raumordnung zu einem Zeitpunkt und in einer Form eingeschaltet werden, die gewährleisten, dass ihre Bedenken und Anregungen in den Entscheidungsprozess einfließen können (vgl. Beschluss vom 7. März 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. Beschluss vom 20. August 1992 BVerwG 4 NB 20.91 BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 30. Januar 2003 BVerwG 4 CN 14.01 BVerwGE 117, 351 ).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78 u.a. BVerwGE 59, 87 , Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 4 CN 2.98 BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 20. September 2005 BVerwG 4 BN 46.05 juris).
  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 BVerwG 4 CN 9.01 BVerwGE 118, 181 ; Beschluss vom 7. Februar 2005 BVerwG 4 BN 1.05 NVwZ 2005, 584) steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.
  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78 u.a. BVerwGE 59, 87 , Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 4 CN 2.98 BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 20. September 2005 BVerwG 4 BN 46.05 juris).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78 u.a. BVerwGE 59, 87 , Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 4 CN 2.98 BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 20. September 2005 BVerwG 4 BN 46.05 juris).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05
    8 Die Antragsgegnerin meint außerdem, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Senats vom 18. September 2003 BVerwG 4 CN 20.02 (BVerwGE 119, 54) ab.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 4 BN 56/05 -, BRS 70 Nr. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - VerfGH 18/08

    Gesetzliche Beschränkung des Ausweisens von Factory-Outlet-Centern

    Der danach betroffene Bereich der kommunalen Planungshoheit (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 BN 56.05 - BRS 70, Nr. 3) wird vom Schutzbereich der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie umfasst (VerfGH NRW, OVGE 46, 295, 303; NWVBl. 2002, 376, 377).
  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde fordert das Rechtsstaatsgebot nicht das Inkraftsetzen einer mit höherrangigem Recht nicht vereinbaren gemeindlichen Satzung, sondern das Herbeiführen (oder Belassen) einer materiellrechtlich rechtmäßigen Regelung (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 4 BN 56.05 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

    Allgemein anerkannt ist, dass der nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die Abwägung maßgebliche Zeitpunkt der Beschlussfassung im Rahmen des § 1 Abs. 4 BauGB weder unmittelbar noch entsprechend gilt, weil die Frage der Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit Zielen der Raumordnung einer Abwägungsentscheidung nicht zugänglich, sondern dieser vorgelagert ist (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 4 BN 56.05 -, BRS 70 Nr. 3, juris Rn. 7; Beschluss vom 14. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 8.07 -, NVwZ 2007, 953, juris Rn. 4).

    Ob für die Frage, ob ein Bauleitplan den Zielen der Raumordnung angepasst ist, der Zeitpunkt des Wirksamwerdens (§ 6 Abs. 5 BauGB) bzw. des Inkrafttretens (§ 10 Abs. 3 BauGB) maßgebend ist (so Gierke in: Brügelmann, a.a.O., Rn. 409) oder ob für die Vereinbarkeit mit § 1 Abs. 4 BauGB im Hinblick auf die vom Gesetzgeber beabsichtigte dauerhafte Übereinstimmung der beiden Planungsebenen im Normenkontrollverfahren auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006, a.a.O., Rn. 7, allerdings für einen Fall, in dem es um die Genehmigung der Änderung eines Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde und nicht um die Überprüfung eines bereits in Kraft gesetzten Bauleitplans ging), kann dahinstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 10 D 42/09

    Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan; Anpassung des Bebauungsplans an

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 4 BN 56/05 -, juris, Rn. 7, und vom 14. Mai 2007 - 4 BN 8.07 -, juris, Rn. 4.
  • VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11

    Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ff.; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 BN 56.05 - in juris-online; Beschluss vom 25.06.2007 - 4 BN 17.07 - in juris-online und Beschluss vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 - in juris-online) liegt der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB in der "Gewährleistung umfassender materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung.

    Die Gemeinde ist - unter dem Vorbehalt der materiell-rechtlichen und zeitlichen Erforderlichkeit im Einzelfall - zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesen vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtzusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992, 4 NB 20.91 in BVerwGE 90, 329 ff.; Urteil vom 30.01.2003, 4 CN 14.01 in BVerwGE 117, 351 ff.; Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Es bedarf insbesondere keiner Klärung, ob ein Bebauungsplan unwirksam oder funktionslos wird, wenn seine Darstellungen oder Festsetzungen nachträglich festgesetzten Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. v. 08.03.2006 - BVerwG 4 BN 56.05 -, juris RdNr. 7; NdsOVG, Urt. v. 01.09.2005 - 1 KN 108/05 - UA S. 16; HessVGH, Urt. v. 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N -, juris RdNr. 40; Waechter, DÖV 2010, 493 und andererseits NdsOVG, Urt. v. 16.06.1982 - 1 A 194/80 -, juris; BayVGH, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, juris RdNr. 15; OVG MV, Urt. v. 17.02.2004 - 3 K 12/00 -, juris RdNr. 33; Urt. v. 05.11.2008 - 3 L 281/03 -, juris RdNr. 133; HessVGH, Beschl. v. 10.09.2009 - 4 B 2068/09 -, juris RdNr. 4; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 1 RdNr. 42; Kümper, ZfBR 2012, 631 ; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 RdNr. 69; Schrödter, ZfBR 2013, 535 ; ders., in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 1 RdNr. 127 ff.).
  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 3 N 3067/06

    Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung; maßgeblicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ; Beschluss vom 08.03.2006 - 4 BN 56.05 - in juris-online; Beschluss vom 25.06.2007 - 4 BN 17.07 - in juris-online und Beschluss vom 14.05.2007 - 4 BN 8.07 - in juris-online) liegt der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB in der "Gewährleistung umfassender materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung.

    Die Gemeinde ist - unter dem Vorbehalt der materiell-rechtlichen und zeitlichen Erforderlichkeit im Einzelfall - zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesen vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtzusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992, 4 NB 20.91 in BVerwGE 90, 329 ff.; Urteil vom 30.01.2003, 4 CN 14.01 in BVerwGE 117, 351 ff.; Beschluss vom 08.03.2006, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09

    Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für

    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 4 BN 56/05 -, BRS 70 Nr. 3).
  • VGH Bayern, 30.07.2007 - 15 N 06.741

    Antragsbefugnis; Erforderlichkeit des Bebauungsplans verneint, weil das

    Es handelt sich um höherrangiges Recht, das bei der Aufstellung des Bebauungsplans im Zeitpunkt der Bekanntgabe (12.7.2006) strikt zu beachten war (vgl. BVerwG vom 8.3.2006 Az. 4 BN 56/05 zu § 1 Abs. 4 BauGB und vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/7; Dürr in Brügelmann, Baugesetzbuch, RdNr. 68 zu § 214).

    Das gilt jedoch nicht für jede planungsrechtlich relevante Gesetzesänderung, sondern nur für Änderungen des Baugesetzbuches (vgl. BVerwG vom 8.3.2006 Az. 4 BN 56/05).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1294/08

    Abgrabungsvorhaben und Abgrabungsgenehmigung eines Vorhabenträgers ohne

  • VGH Hessen, 09.04.2019 - 3 C 1453/16

    Überplanung einer Gemengelage und Lärmschutz

  • VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17

    Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde

  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 9 N 14.2326

    Bebauungsplan für Industrie- und Gewerbepark "InterFranken" ist unwirksam

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 15 N 12.2636

    Rechtmäßiger Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1296/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids zur Gewinnung von

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 58.05

    Auslegung des Begriffs "Gesetzesänderung" in § 233 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch

  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 5 K 1831/08

    Erfolgreiche Anfechtung der Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1295/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für die Trockenabgrabung von

  • OVG Hamburg, 01.11.2006 - 2 E 7/01

    Ausschluss von weiterem Lebensmitteleinzelhandel

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 1 KN 109/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das

  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 3 C 297/12

    Auslegung eines Planentwurfs für 18 Stunden pro Woche ist knapp ausreichend

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 3 S 3017/20

    Regionalplan; Bebauungsplan; Sicherung der Grundversorgung; Erforderlichkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2014 - 1 KN 19/13

    (Keine) Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans bei Verstoß gegen die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 24.09

    Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende

  • OVG Hamburg, 21.08.2007 - 4 Es 4/07

    Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

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