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   BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09   

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https://dejure.org/2011,25827
BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09 (https://dejure.org/2011,25827)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2011 - 2 WD 15.09 (https://dejure.org/2011,25827)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2011 - 2 WD 15.09 (https://dejure.org/2011,25827)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 10 Abs 3 SG, § 12 SG, § 13 Abs 1 SG
    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme

  • rewis.io

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Damit wurden disziplinarisch geschützte Werte erheblich beeinträchtigt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - juris Rn. 37), zumal das Fehlverhalten - wie dargelegt - zusätzlich konkrete Auswirkungen auf die Personalplanung hatte.

    Wann ein derartiger endgültiger Vertrauens- oder Ansehensverlust gegeben ist, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Schwere der Verfehlung und dem Ausmaß der Gefährdung dienstlicher Belange bei einer Wiederverwendung (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 a.a.O., Rn. 45).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Eine Herabsetzung im Dienstgrad bildet nach der Rechtsprechung des Senats auch den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei der Veruntreuung von Kameradengeldern wie er vom Truppendienstgericht hinsichtlich des Anschuldigungsvorwurfs 1 festgestellt worden ist (Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 - bei juris nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Dass eine noch weitergehendere Dienstgradherabsetzung gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 WDO nicht zulässig war, darf dem Soldaten nicht zum Nachteil gereichen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 2 WD 28.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufnahme eines Darlehens von einem

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Ebenso wie besondere Milderungsgründe im Einzelfall eine Maßnahme rechtfertigen können, die sein dienstliches Fortkommen nicht berühren, können gewichtige Erschwerungsgründe eine schwerere Disziplinarmaßnahme erfordern (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 28.99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    cc) Die im Hinblick auf den Anschuldigungspunkt 2 erforderliche Herabsetzung im Dienstgrad sowie das im Hinblick auf den Anschuldigungspunkt 1 erforderliche Beförderungsverbot verlangen auch nicht bei ihrer Gesamtbetrachtung eine Entfernung aus dem Dienst (Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 47).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Soweit es das unter Anschuldigungspunkt 2 beschriebene Fehlverhalten betrifft, ist seiner Vielzahl und seiner strafrechtlichen Relevanz bereits dadurch Rechnung getragen worden, dass von einer regelmäßig nur laufbahnhemmenden Disziplinarmaßnahme zu einer Herabsetzung im Dienstgrad übergegangen wurde; auch zusammen mit dem unter Anschuldigungspunkt 1 beschriebenen Fehlverhalten ist das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherrn und Soldaten noch nicht endgültig zerstört worden (Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29).
  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Die in den Beurteilungen in besonderer Weise herausgestellte "soziale Kompetenz" des Soldaten war danach auch der Impuls für den Griff in die Kameradenkasse, in die das nach dem "unbürokratischem" Verständnis des Soldaten lediglich "entliehene" Geld wieder zurückfließen sollte und später tatsächlich auch wieder zurückfloss (vgl. auch Urteil vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - Buchholz 236.1 § 12 Nr. 19 = NZWehrr 2003, 127).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (vgl. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26).
  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09
    Da das Truppendienstgericht nicht die Feststellung getroffen hat, dass das Geld dem Soldaten anvertraut gewesen war (vgl. Urteil vom 18. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 11.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 15), konnte der Senat einen solchen erschwerenden Umstand allerdings nicht zugrunde legen.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Degradierung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Dadurch hat er aufgrund seiner Amtsstellung das Vertrauen seiner Kollegen in seine Integrität und Bonität ausgenutzt, um die Darlehen von diesen zu erhalten (vgl. BVerwG v. 8.3.2011 - 2 WD 15/09 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Er hat das Geld auch nicht etwa zugunsten eines anderen, in Not geratenen Soldaten mit der konkreten Chance einer Rückführung entzogen (vgl. Urteil vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 28 und 36).
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