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BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 25.11.2002 - 5 K 2578/97
- BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) ist die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 ; BVerfGE 74, 220 ). - BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92
Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03
Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR geltenden Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. u.a. Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 9). - VG Frankfurt/Oder, 25.11.2002 - 5 K 2578/97
Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03
Dieser hat in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, dass der Klägerin zu 4 nicht bekannt gewesen ist, dass ihre zuvor unter dem Aktenzeichen 5 K 2442/01 geführte Klage aufgrund des Verbindungsbeschlusses nunmehr unter dem Aktenzeichen 5 K 2578/97, auf das sich die Ladung bezogen hat, geführt wird. - BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten
Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03
Eine Partei, die von einer solchen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann sich später nicht darauf berufen, ihr sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 -Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38). - BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90
Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung
Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) ist die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 ; BVerfGE 74, 220 ).