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   BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21   

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https://dejure.org/2021,13579
BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21 (https://dejure.org/2021,13579)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2021 - 9 B 2.21 (https://dejure.org/2021,13579)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2021 - 9 B 2.21 (https://dejure.org/2021,13579)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 908/20

    Verfassungsbeschwerden betreffend die Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Dieser Weg ist vorliegend jedoch nicht eröffnet, weil dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht eine Prüfung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO entzogen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3).

    Das vom Beklagten verfolgte Ziel, "die sich (schlichtweg) ausschließende Rechtsprechung der beiden Gerichtszweige wieder zu vereinen", kann durch eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erreicht werden, weil dieses - wie dargelegt - an die Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht gebunden ist und folglich auch eine Befassung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3; s. auch Brüning, JZ 2020, 1027 ).

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Eine Verpflichtung, der Auslegung des Landesrechts durch die jeweils andere Gerichtsbarkeit zu folgen, besteht jedoch weder für die Zivilgerichte noch für die Verwaltungsgerichte; die Rechtspflege ist vielmehr aufgrund der in Art. 97 GG garantierten Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (vgl. gerade in Bezug auf die divergierenden Auslegungen zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 20).

    Dieser Weg ist vorliegend jedoch nicht eröffnet, weil dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht eine Prüfung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO entzogen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3).

  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. nicht anders auszulegen war als die später vom Gesetzgeber geschaffene Neufassung der Vorschrift und es danach für das Entstehen der Beitrittspflicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ersten formell und materiell wirksamen Beitragssatzung ankam (BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - III ZR 93/18 - NVwZ 2019, 1696 Rn. 18 ff.).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Bei einem unwirksamen ersten Satzungsversuch konnte eine nachfolgende wirksame Satzung die Beitragspflicht daher nur begründen, soweit sie mit Rückwirkung auf diesen Zeitpunkt erlassen wurde (vgl. nur OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16 - LKV 2016, 229 ).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 2 U 67/17

    Schadensersatz aufgrund eines Bescheides nach DDR-Recht gezahlter

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Dieser Auffassung hat sich das Brandenburgische Oberlandesgericht angeschlossen (vgl. etwa OLG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 11. Februar 2020 - 2 U 67/17 - juris LS 1 und Rn. 7).
  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 13.19

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung hinsichtlich Untersagung der DENIC eG

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Die durch die landesrechtliche Verweisungsregelung des § 12 KAG für anwendbar erklärten Vorschriften der (an sich bundesrechtlichen) Abgabenordnung werden kraft des Rechtsanwendungsbefehls des Landesgesetzgebers in das Landesrecht inkorporiert und teilen dessen Rechtscharakter, sind also insoweit ebenfalls nicht revisibel (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. August 2019 - 9 B 13.19 - Buchholz 346 LandesVerwVollstrR Nr. 6 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Das Bundesverwaltungsgericht ist daher in einem Revisionsverfahren an die Auslegung dieser Vorschrift durch das Oberverwaltungsgericht nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO gebunden (vgl. zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. schon BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 22).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    Nach dieser Auffassung konnten im Falle der Nichtigkeit der ersten Beitragssatzung Anschlussbeiträge nur dann erhoben werden, wenn eine auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ersten Satzung zurückwirkende gültige Satzung erlassen wurde, bevor die Festsetzungsfrist verstrichen war; andernfalls trat die sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung ein (vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18

    Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    In dem angefochtenen Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht unter ausdrücklicher Ablehnung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs an seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. festgehalten (so schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2019 - 9 S 18.18 - juris Rn. 17 ff. und Urteil vom 12. November 2019 - 9 B 40.18 - juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 9 S 18.18

    Bestehen eines Vollstreckungshindernisses nach § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bei der

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21
    In dem angefochtenen Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht unter ausdrücklicher Ablehnung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs an seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. festgehalten (so schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2019 - 9 S 18.18 - juris Rn. 17 ff. und Urteil vom 12. November 2019 - 9 B 40.18 - juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83

    Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur

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