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   BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20   

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BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20 (https://dejure.org/2021,13329)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2021 - 9 B 30.20 (https://dejure.org/2021,13329)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2021 - 9 B 30.20 (https://dejure.org/2021,13329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Erbbauberechtigten zu einem Abwasserbeitrag i.R.d. Betriebs eines Krankenhauses auf dem im Eigentum des Landkreises stehenden veranlagten Grundstück; Auslegung und Anwendung des § 8 Abs. 7 S. 2 KAG a.F. in Bezug auf den Zeitpunkt des Entstehens der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 908/20

    Verfassungsbeschwerden betreffend die Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Dieser Weg ist vorliegend jedoch nicht eröffnet, weil dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht eine Prüfung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO entzogen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3).

    Das von der Beklagten verfolgte Ziel, "die sich (schlichtweg) ausschließende Rechtsprechung der beiden Gerichtszweige wieder zu vereinen", kann durch eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erreicht werden, weil dieses - wie dargelegt - an die Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht gebunden ist und folglich auch eine Befassung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3; s. auch Brüning, JZ 2020, 1027 ).

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Eine Verpflichtung, der Auslegung des Landesrechts durch die jeweils andere Gerichtsbarkeit zu folgen, besteht jedoch weder für die Zivilgerichte noch für die Verwaltungsgerichte; die Rechtspflege ist vielmehr aufgrund der in Art. 97 GG garantierten Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (vgl. gerade in Bezug auf die divergierenden Auslegungen zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 20).

    Dieser Weg ist vorliegend jedoch nicht eröffnet, weil dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht eine Prüfung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO entzogen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - NVwZ 2020, 1744 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2020 - 1 BvR 908/20 u.a. - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.06.2007 - 10 B 56.07

    Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach §

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Einen förmlichen Beweisantrag, den das Gericht in der mündlichen Verhandlung nach § 86 Abs. 2 VwGO bescheiden müsste, muss es zwar auch im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens nach § 130a VwGO beachten und sich mit ihm auseinandersetzen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 10 B 56.07 u.a. - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 B 6.17

    Anforderungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Aus dem Umstand, dass das Berufungsgericht auf das Vorbringen der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 30. Oktober 2019 nicht eingegangen ist, das Grundbuch sei bis ins Jahr 2000 nicht einsehbar gewesen, weil es sich bei Blatt 574 und Blatt 1752 des Grundbuchs um eine geschlossene Akte gehandelt habe, ließe sich eine Verletzung des Anspruchs der Beklagten auf rechtliches Gehör allenfalls dann ableiten, wenn dieses Vorbringen nach der eigenen Einschätzung des Berufungsgerichts für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. April 2017 - 8 B 6.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Auf eine Gehörsverletzung kann sich deshalb nicht berufen, wer wie die Beklagte die im konkreten Fall gegebene Möglichkeit, sich durch einen Beweisantrag rechtliches Gehör zu schaffen, nicht genutzt hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. August 2008 - 1 B 3.08 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 70 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Nach dieser Auffassung konnten im Falle der Nichtigkeit der ersten Beitragssatzung Anschlussbeiträge nur dann erhoben werden, wenn eine auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ersten Satzung zurückwirkende gültige Satzung erlassen wurde, bevor die Festsetzungsfrist verstrichen war; andernfalls trat die sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung ein (vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - NVwZ 2016, 300 Rn. 45).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 9 N 152.17

    Verjährungsrechtliche Auswirkungen auf die Beitragspflicht beim Übergang von der

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Der Anlauf der Festsetzungsfrist nach § 12 Abs. 3 KAG a.F. war nicht mehr gehemmt gewesen, wenn erstens der Beitragspflichtige anhand des Grundbuchs feststellbar geworden ist und zweitens der Beitragsgläubiger nur deshalb keine positive Kenntnis über die Person des Beitragspflichtigen erlangt hat, weil er sich nicht um Kenntniserlangung bemüht hat und dies bei wertender Betrachtung keinerlei Zusammenhang mit den ursprünglichen Ermittlungsschwierigkeiten aufgewiesen hat (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 9 S 14.16 - juris Rn. 10 und vom 16. Oktober 2018 - 9 N 152.17 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 B 121.83

    Erteilung einer Bescheinigung über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Die unterschiedliche Rechtsauslegung durch ein Oberverwaltungsgericht einerseits und ein - nicht im Sinne der Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO divergenzfähiges - oberstes Bundesgericht andererseits kann zwar Anlass zu einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geben; dies gilt jedoch nicht für Fragen der Auslegung von Landesrecht, die sich wegen Fehlens der Revisibilität einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht entziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1984 - 8 B 121.83 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 225 S. 15 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 2 U 67/17

    Schadensersatz aufgrund eines Bescheides nach DDR-Recht gezahlter

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Dieser Auffassung hat sich das Brandenburgische Oberlandesgericht angeschlossen (vgl. etwa OLG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 11. Februar 2020 - 2 U 67/17 - juris LS 1 und Rn. 7).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 30.20
    Das Bundesverwaltungsgericht ist daher in einem Revisionsverfahren an die Auslegung dieser Vorschrift durch das Oberverwaltungsgericht nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO gebunden (vgl. zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. schon BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 9 C 2.18 - BVerwGE 164, 212 Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2018 - 9 N 47.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 9 S 18.18

    Bestehen eines Vollstreckungshindernisses nach § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bei der

  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 13.19

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung hinsichtlich Untersagung der DENIC eG

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16

    Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2018 - 9 N 52.17

    Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 8 Abs 7 S 3 und 4 KAG (juris: KAG BB,

  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18

    Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden

  • BVerwG, 17.05.2023 - 9 B 33.22

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage

    Mit der Rüge einer fehlenden oder unzureichenden Beachtung von Bundes(verfassungs)recht lässt sich die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur dann begründen, wenn gerade die Auslegung der bundesrechtlichen Norm ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. April 2021 - 9 B 30.20 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2021 - 11 S 41/20

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Bestehen familiärer

    Insofern weist der Senat zunächst darauf hin, dass Voraussetzung für die Begründetheit der Rüge eines Verfahrensmangels die vorherige Ausschöpfung aller verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ist, den Mangel zu beheben (vgl. hierzu aus jüngerer Zeit BVerwG, Beschluss vom 08.04.2021 - 9 B 30.20 -, juris Rn. 25 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln;

    Denn die Verletzung der Garantie des rechtlichen Gehörs und sonstige Verfahrensmängel können im Rechtsmittelzulassungsverfahren jedenfalls dann nicht mit Erfolg gerügt werden, wenn der Beteiligte es versäumt, sich unter Einsatz der ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Mittel rechtliches Gehör zu verschaffen oder auf die Behebung des sonstigen Verfahrensmangels hinzuwirken (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 08.04.2021 - 9 B 30.20 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.08.2021 - 11 S 41/20 - juris Rn. 5, vom 29.05.2020 - A 2 S 111/20 - juris Rn. 11 und vom 20.08.2018 - A 12 S 1364/18 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2022 - 9 N 108.20

    Abwasserbeitrag - Beitragsbescheid - Gesellschaft bürgerlichen Rechts -

    Insbesondere würde ein Berufungsverfahren insoweit auch nicht den Weg zu einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht oder durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes eröffnen, nachdem § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Landesrecht ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2021 - 9 B 30.20 -, juris, Rn. 3 ff., 8, 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2022 - 9 N 49.19

    Berufungszulassungsantrag; Abwasserbeitrag; Vertrauensschutz ggü.

    Insbesondere würde ein Berufungsverfahren insoweit auch nicht den Weg zu einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht oder durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes eröffnen, nachdem § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Landesrecht ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2021 - 9 B 30.20 -, juris, Rn. 3 ff., 8, 13).
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