Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02   

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BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02 (https://dejure.org/2003,1721)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 7 C 63.02 (https://dejure.org/2003,1721)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 7 C 63.02 (https://dejure.org/2003,1721)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Buchst. a, § 30a Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 2041, 2197, 2205
    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose Enteignung; redlicher Erwerb; ausländischer Staat; Änderung der Nutzungsart.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Buchst. a
    Anmeldeberechtigter; Anmeldeberechtigung; Anmeldefrist; Anmelder; Anmeldung; Antragstellung; Auslandsvertretung; Ausschlussfrist; Botschaft; Botschaftsgebäude; Erbe; Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbfall; Fristversäumnis; Miterbengemeinschaft; Nachlass; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Buchst. a, § 30a Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 2041, 2197, 2205
    Kein redlicher Erwerb i. S. d. Vermögensgesetz durch ausländischen Staat

  • Wolters Kluwer

    Wirkung der rechtzeitigen Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche durch den Testamentsvollstrecker zu Gunsten von Erben; Eintritt eines Erbfalls bereits vor dem In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes; Entstehen eines vermögensrechtlichen Anspruchs unmittelbar in der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Testamentsvollstrecker; Erbfall; Rechtsnachfolger; Geschädigter; redlicher Erwerb; ausländischer Staat

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 4 Abs. 2; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 30a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2041; ; BGB § 2197; ; BGB § 2205

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose Enteignung; redlicher Erwerb; ausländischer Staat; Änderung der Nutzungsart

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1 Abs. 1 Buchst. a, 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 Buchst. a, 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG; §§ 2041, 2197, 2205 BGB
    Vermögensrecht - Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs durch Testamentsvollstrecker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 495
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01

    Erbrecht; Ansprüche auf Rückübertragung, Rückgabe oder Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Damit wird aber nur die zeitliche Lücke geschlossen, die zwischen dem Tod des Geschädigten als des Erblassers und der Entstehung des Anspruchs klafft (OLG Köln, Urteil vom 8. November 2001 - 12 U 111/01 - VIZ 2002, 155 ).

    Aus diesem Grund wird auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte auf den Restitutionsanspruch die erbrechtliche Vorschrift des § 2041 Satz 1 BGB entsprechend angewandt und der Restitutionsanspruch als Ersatz für das entzogene Grundstück, das sonst in den Nachlass gefallen wäre, wie eine Nachlassforderung behandelt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 205/92 - BGHZ 123, 76 ; BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 3 Z BR 137/95 - VIZ 1995, 723; OLG Köln, Urteil vom 8. November 2001 - 12 U 111/01 - VIZ 2002, 155 ).

  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81

    Aufgaben und Stellung eines Testamensvollstreckers - Unentgeltliche Leistungen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Er hat vielmehr die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1982, 40).
  • BVerwG, 14.03.1963 - III C 101.60
    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Das Gleiche gilt bei derartigen Erbfällen für den Restitutionsanspruch (ebenso für Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz: Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - NJW 1963, 1266).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    War der Geschädigte - wie hier - vor dem In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes bereits verstorben, entsteht der Anspruch allerdings erstmals in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten (Beschluss vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40).
  • BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97

    Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Zwar muss grundsätzlich bei der Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs die Person des Berechtigten oder - bei einer Erbengemeinschaft - wenigstens eines der gesamthänderisch gebundenen Beteiligten bezeichnet werden (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 3).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Er hat vielmehr die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1982, 40).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 im Einzelnen ausgeführt hat, gehen die Vorschriften des Vermögensgesetzes über den redlichen Erwerb auf Nr. 3 Buchst. b der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 zurück.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Aus diesem Grund wird auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte auf den Restitutionsanspruch die erbrechtliche Vorschrift des § 2041 Satz 1 BGB entsprechend angewandt und der Restitutionsanspruch als Ersatz für das entzogene Grundstück, das sonst in den Nachlass gefallen wäre, wie eine Nachlassforderung behandelt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 205/92 - BGHZ 123, 76 ; BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 3 Z BR 137/95 - VIZ 1995, 723; OLG Köln, Urteil vom 8. November 2001 - 12 U 111/01 - VIZ 2002, 155 ).
  • BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 137/95

    Restitutionsanspruch nach § 3 VermG als Nachlassgegenstand

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Aus diesem Grund wird auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte auf den Restitutionsanspruch die erbrechtliche Vorschrift des § 2041 Satz 1 BGB entsprechend angewandt und der Restitutionsanspruch als Ersatz für das entzogene Grundstück, das sonst in den Nachlass gefallen wäre, wie eine Nachlassforderung behandelt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 205/92 - BGHZ 123, 76 ; BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 3 Z BR 137/95 - VIZ 1995, 723; OLG Köln, Urteil vom 8. November 2001 - 12 U 111/01 - VIZ 2002, 155 ).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
    Die auf den Beschluss Nr. 486 vom 17. August 1950 des Magistrats von Groß-Berlin zurückgehenden Enteignungen im Ostteil Berlins können nur dann noch auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhen, wenn ein die Gründung der DDR überdauernder Auftrag der sowjetischen Besatzungsmacht zur Enteignung des betroffenen Vermögenswertes festgestellt werden kann (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95

    Offene Vermögensfragen - Rechtsnachfolge bei Entzug eines Bodenreformgrundstücks;

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Die rechtzeitige Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche durch den Testamentsvollstrecker wirkt zugunsten der Erben auch dann, wenn der Erbfall bereits vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes eingetreten war und der vermögensrechtliche Anspruch deshalb unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten entstanden ist (BVerwG VIZ 2003, 473).
  • VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08

    Ausgleichsleistungsrecht

    Diese Rechtslage ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 15. März 2007 - BVerwG 3 C 37.06 - u. v. 08. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02) und des Bundesgerichtshofes (Urteile v. 28. Januar 2004 - XII ZR 221/01 - u. v. 20. Juni 2007 - XI ZR 32/05).

    Zwar fällt der Rückgabeanspruch nach § 5 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG, der erstmals in der Person des Rechtsnachfolgers des bereits vor Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes verstorbenen Geschädigten entstanden ist, nicht in den Nachlass des Verstorbenen (BVerwG, Urt. v. 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - UA S. 10 zum Vermögensgesetz m. w. N.).

    Dennoch ist er mit seinem Entstehen wie eine Nachlassforderung zu behandeln und die erbrechtlichen Regelungen sind entsprechend anzuwenden, soweit dem Besonderheiten des öffentlichen materiellen Rechts nicht entgegenstehen; hiermit übereinstimmend geht die zivilgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass auf einen Restitutionsanspruch als Ersatz für den entzogenen Vermögenswert § 2041 S. 1 BGB entsprechend anzuwenden ist (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 08. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - UA S. 11/12 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05

    Berechtigter; Rechtsnachfolger; Anmeldung; Testamentsvollstreckung; Anmeldung

    Da Ansprüche nach dem Vermögensgesetz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 27) als Nachlassforderungen zu behandeln seien, liege deren Geltendmachung und Verfolgung allein im Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers.

    Aus dem Urteil des Senats vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 27) folgt nichts anderes.

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09

    Erfolgreiche Verfahrensrüge; unzulässige Überraschungsentscheidung nach

    Nach dieser Rechtsprechung (Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27) unterliege der vermögensrechtliche Anspruch auf Rückübertragung der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker auch dann, wenn der Geschädigte vor dem In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes verstorben sei und demzufolge der Anspruch auf Rückübertragung nach den erbrechtlichen Regeln weder bei gesetzlicher noch bei testamentarischer Erbfolge dem Nachlass angehöre, sondern erstmals in der Person des Rechtsnachfolgers des Geschädigten entstehe.

    Die geltend gemachte Divergenz müsste hingegen allerdings bereits daran scheitern, dass die insoweit in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - a.a.O. und Beschluss vom 30. November 2000 - BVerwG 8 B 206.00 - a.a.O.) nicht zu einem executor bzw. trustee nach kalifornischem Recht ergangen sind, auch wenn ihre entsprechende Anwendung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des ausländischen Rechts naheliegen dürfte.

  • BVerwG, 12.02.2020 - 8 C 6.19

    Bestimmung des Begriffs des Erben nach § 1 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG allein nach §

    Damit wird aber nur die zeitliche Lücke zwischen dem Tod des Geschädigten und der Entstehung des Anspruchs in der Person seines Erben geschlossen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2003 - 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27 und vom 31. Januar 2018 - 8 C 12.17 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 8).
  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05

    Unternehmen; Unternehmensteil; Einzelkaufmann; Zweckbestimmung; Anmeldung;

    Der durch das Vermögensgesetz entstandene Rückübertragungsanspruch mag zwar gemäß § 2041 Satz 1 BGB als Surrogat zum Nachlass gehört und damit der Testamentsvollstreckung unterlegen haben (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 BVerwG 7 C 63.02 Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27 S. 47 ).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 24.05

    Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung: hinreichend

    Die Angabe des Erblassers in der Anmeldung reicht zur Fristwahrung aus, wenn der Anmeldende hierzu bevollmächtigt war (Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 8 C 8.07

    Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung; hinreichend

    Da bei korrekter Behandlung der tatsächliche Erbe feststellbar ist, ist wenn er seinen Willen, Restitutionsansprüche geltend zu machen, durch Erteilung einer Vollmacht bestätigt hat seine Person auch ohne die ausdrückliche Benennung seiner Rechtsstellung als Erbe individualisierbar (Urteil vom 8. Mai 2003 BVerwG 7 C 63.02 Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27; Urteil vom 13. Dezember 2006 BVerwG 8 C 24.05 Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 39.).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 12.17

    Antragsfassung; Auslegung; Entschädigung; Erbengemeinschaft; Klagebegehren;

    Wegen dieses hypothetischen Vermögensübergangs setzt sich auch die Unrechtslage, die durch den Vermögensentzug geschaffen worden und nach dem Vermögensgesetz wiedergutzumachen ist, in der Person des Erben fort, der darum vom Gesetzgeber ebenfalls für anspruchsberechtigt erklärt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 - 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 31 f., vom 8. Mai 2003 - 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27 S. 51 f. und vom 30. Juni 2005 - 7 C 15.04 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 81 S. 100).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Berechtigter;

    Das Vermögensgesetz erklärt darum den Erben für anspruchsberechtigt und lässt grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in seiner Person den Restitutionsanspruch entstehen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 27).
  • VG Berlin, 27.04.2017 - 29 K 5.17

    Entschädigungsberechtigung der Jewish Claims Conference nach VermG als Mitglied

  • BVerwG, 13.09.2006 - 7 B 4.06
  • VG Gießen, 25.11.2009 - 8 K 341/09

    Stiftung

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