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   BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07   

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https://dejure.org/2007,5840
BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07 (https://dejure.org/2007,5840)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2007 - 4 B 11.07 (https://dejure.org/2007,5840)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 4 B 11.07 (https://dejure.org/2007,5840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit und Begriff einer "Windfarm" mit drei bis weniger als sechs Windkraftanlagen; Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1698
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07
    Im vorliegenden Fall maßgebend für die Frage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der von der Klägerin geplanten drei Windenergieanlagen ist jedoch nicht das europäische Richtlinienrecht, sondern das zu seiner Umsetzung geschaffene nationale Recht (vgl. hierzu mit weiteren Einzelheiten Urteil vom 30. Juni 2004 BVerwG 4 C 9.03 BVerwGE 121, 182 ).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2004 (a.a.O. S. 188) entschieden, maßgebend für das Vorhandensein einer Windfarm sei der räumliche Zusammenhang der einzelnen Anlagen: Seien sie soweit voneinander entfernt, dass sich die nach der UVP-Richtlinie maßgeblichen Auswirkungen die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie Immissionen der Anlagen nicht summierten, so behalte jede Anlage für sich den Charakter einer Einzelanlage.

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter (wie hier) nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 BVerwG 1 B 144.97 NVwZ-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07
    Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der berufungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Berufungsgericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter (wie hier) nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 5. August 1997 BVerwG 1 B 144.97 NVwZ-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Die in der Verwaltungspraxis verbreitete Annahme, dass dies dann zu verneinen ist, wenn der Abstand zwischen zwei Windenergieanlagen mehr als das Zehnfache des Rotordurchmessers ausmacht, mag empirisch häufig zutreffen, kann aber nicht als verbindlicher Grenzwert anerkannt werden, weil es sich hierbei nicht um eine technische Wirkungsgröße handelt (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 4 B 11.07 - BauR 2007, 1698 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182 = juris Rn. 33, sowie Beschluss vom 8. Mai 2007 - 4 B 11.07 -, BRS 71 Nr. 101 (2007) = juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 13. März 2006 - 7 A 3415/04 -, juris Rn. 41 ff., Beschluss vom 23. Juli 2014 - 8 B 356/14 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Urteil vom 12. Januar 2007 - 1 B 05.3387 u. a. -, NVwZ 2007, 1213 = juris Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 -, BVerwGE 121, 182 = juris Rn. 33, sowie Beschluss vom 8. Mai 2007 - 4 B 11.07 -, BRS 71 Nr. 101 (2007) = juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 13. März 2006 - 7 A 3415/04 -, juris Rn. 41 ff.; Bay.VGH, Urteil vom 12. Januar 2007 - 1 B 05.3387 u.a. -, NVwZ 2007, 1213 = juris Rn. 23.
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