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   BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17, 9 A 12.17 (9 A 3.17)   

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https://dejure.org/2018,13847
BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17, 9 A 12.17 (9 A 3.17) (https://dejure.org/2018,13847)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2018 - 9 A 12.17, 9 A 12.17 (9 A 3.17) (https://dejure.org/2018,13847)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 9 A 12.17, 9 A 12.17 (9 A 3.17) (https://dejure.org/2018,13847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1a S 2 VwVfG, § 87a Abs 1 VwGO, § 87a Abs 3 VwGO, § 4 Abs 1b S 3 UmwRG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG
    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens; Prozessökonomie

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anwendung des Habitatschutz- und Artenschutzrechts im Rahmen eines Planänderungs- und Ergänzungsbeschlusses

  • rewis.io

    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens; Prozessökonomie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Anwendung des Habitatschutz- und Artenschutzrechts im Rahmen eines Planänderungs- und Ergänzungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens; Prozessökonomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.10.2017 - 9 A 16.16

    Ablehnung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Befangenheit; Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
    Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, noch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens fehlerhafte Verfahrenshandlungen nachholen (§ 45 Abs. 2 VwVfG), Ermessenserwägungen ergänzen (§ 114 Satz 2 VwGO) und zur Heilung von Verfahrensfehlern das gerichtliche Verfahren auf Antrag aussetzen zu können (§ 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG) sowie der das Planfeststellungsrecht prägende Grundsatz der Planerhaltung einschließlich der Möglichkeit zur Fehlerbehebung durch Planergänzung oder ergänzendes Verfahren (§ 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG) bringen es mit sich, dass Planfeststellungsbehörden klägerischen oder gerichtlichen Hinweisen Rechnung tragen und eine zunächst begründete Klage letztlich keinen Erfolg hat (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 8).

    Die Abwägung, ob er seine Klage stattdessen, gestützt auf weitere Kritikpunkte, aufrechterhält, erfordert zwar eine Neubewertung seiner Erfolgsaussichten, sie geht damit aber nicht über die klägerseits in jedem Verfahren ohnehin erforderliche Abschätzung des Prozessrisikos hinaus (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 8).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
    Deshalb kann das ergänzende Verfahren auch zur Heilung von der Behörde selbst festgestellter Defizite eingesetzt werden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 31; Neumann/Külpmann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 75 Rn. 43).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
    Einen Verfahrensfehler im Sinne des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG sieht der Beklagte unter Berücksichtigung des Hinweisbeschlusses des Senats vom 12. Januar 2018 zu Recht darin, dass er in dem durch den Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss vom 24. April 2017 abgeschlossenen ergänzenden Verfahren unter Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 24 VwVfG) denjenigen Fragestellungen nicht nachgegangen ist, die in dem Urteil des Senats vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 - (BVerwGE 140, 149) präklusionsbedingt unberücksichtigt geblieben waren.
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
    Die Fehlerfolgenregelung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG findet nicht nur auf Abwägungsmängel, sondern entsprechend auch auf Verstöße gegen Vorschriften des strikten Rechts Anwendung, wie sie hier in Rede stehen (stRspr, vgl. Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3.16 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 14 Rn. 49).
  • BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen einen fernstraßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
    Der Kläger hatte nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 361/12 ausdrücklich um einen gerichtlichen Hinweis zu der Frage ersucht, ob er wegen der Rechtskraftwirkung des Senatsurteils vom 14. Juli 2011 gehindert ist, zu den dort als präkludiert angesehenen Habitat- und Artenschutzmängeln erneut vorzutragen (Schriftsatz vom 20. November 2017).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
    Diesem Begriffsverständnis liegt erkennbar auch die Regelungsstruktur des § 4 UmwRG zu Grunde (BVerwG, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17

    Aussetzung des Verfahrens zur Heilung materiell-rechtlicher Mängel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG enthält indes kein Verbot, das Verfahren auszusetzen, wenn der Beklagte im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17

    Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein;

    Die Bestimmung schließt es folglich nicht aus, dass die Planfeststellungsbehörde jederzeit wegen eines von ihr erkannten oder auch nur als möglich angesehenen Mangels von sich aus die entsprechenden Schritte ergreift oder im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens vor dessen rechtskräftigem Abschluss - wie hier - auf gerichtlichen Hinweis das Verfahren an der Stelle, an der der - unterstellte - Fehler unterlaufen ist, wieder aufnimmt und einen unselbstständigen Abschnitt eines einheitlichen Verfahrens hinzufügt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - insoweit in BVerwGE 117, 149 nicht abgedruckt, juris Rn. 16, vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 31 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 33; sowie Beschlüsse vom 16. Dezember 1992 - 7 B 180.92 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7 S. 5 f., vom 18. August 2005 - 4 B 17.05 - Buchholz 442.40 § 10 LuftVG Nr. 13 S. 2 f. und - zuletzt - vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 6).

    Denn die Präklusion ist kein prozessuales Rechtsinstitut, dessen Änderungen in anhängigen Verfahren gegebenenfalls zu beachten wären, sondern hat materiell-rechtliche Wirkungen; sie beseitigt die betreffende Rechtsposition des Klägers und tritt ungeachtet des Erlasses einer gerichtlichen Entscheidung ein (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 585 Rn. 10 m.w.N).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Dass im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten ggf. bezogen auf den Arten- und Lärmschutz auch eine Heilung materieller Fehler erfolgt, steht der Aussetzung ebenfalls nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.2018 - 9 A 12/17 - juris, Rn. 5 ff. auch zum Folgenden).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 -, juris, und Urteile vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - und - 7 A 3.17 -, jeweils juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 -, a. a. O., und Urteile vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - und - 7 A 3.17 -, a. a. O.

  • BVerwG, 08.11.2021 - 9 A 8.21

    Sachdienlichkeit der Aussetzung des Verfahrens im Interesse der

    Unter Verfahrensfehlern werden herkömmlich solche Verstöße gegen Rechtsvorschriften gefasst, die den Ablauf des Verwaltungsverfahrens (vgl. § 9 VwVfG) betreffen; hierzu gehören etwa Regelungen über den Beginn des Verfahrens, die Beteiligung anderer Behörden und der Öffentlichkeit sowie sonstige Verfahrensschritte (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 3).

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG enthält kein Verbot, das Verfahren auszusetzen, wenn der Beklagte im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 5).

    Das ergänzende Verfahren kann auch zur Heilung von der Behörde selbst festgestellter Defizite eingesetzt werden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 31; Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 6 m.w.N.).

    Die Abwägung, ob er seine Klage stattdessen, gestützt auf weitere Kritikpunkte, aufrechterhält, erfordert zwar eine Neubewertung seiner Erfolgsaussichten, sie geht damit aber nicht über die klägerseits in jedem Verfahren ohnehin erforderliche Abschätzung des Prozesskostenrisikos hinaus (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 8 und vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 8 f.).

  • BVerwG, 08.11.2021 - 9 A 9.21

    Sachdienlichkeit der Aussetzung des Verfahrens im Interesse der

    Unter Verfahrensfehlern werden herkömmlich solche Verstöße gegen Rechtsvorschriften gefasst, die den Ablauf des Verwaltungsverfahrens (vgl. § 9 VwVfG) betreffen; hierzu gehören etwa Regelungen über den Beginn des Verfahrens, die Beteiligung anderer Behörden und der Öffentlichkeit sowie sonstige Verfahrensschritte (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 3).

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG enthält kein Verbot, das Verfahren auszusetzen, wenn der Beklagte im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 5).

    Das ergänzende Verfahren kann auch zur Heilung von der Behörde selbst festgestellter Defizite eingesetzt werden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 31; Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 6 m.w.N.).

    Die Abwägung, ob er seine Klage stattdessen, gestützt auf weitere Kritikpunkte, aufrechterhält, erfordert zwar eine Neubewertung seiner Erfolgsaussichten, sie geht damit aber nicht über die klägerseits in jedem Verfahren ohnehin erforderliche Abschätzung des Prozesskostenrisikos hinaus (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 8 und vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 8 f.).

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Insoweit liege auch ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 24 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vor, der ebenfalls einen Aufhebungsanspruch nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG begründen könne, wie sich aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.05.2018 - 9 A 12/17 - ("Ortsumgehung Freiberg") ergebe.

    Soweit der Kläger als (weiteren) Beleg dafür, dass ein (unterstellter) Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 24 VwVfG einen Aufhebungsanspruch nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG begründen könne, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.05.2018 - 9 A 12.17 - ("Ortsumgehung Freiberg") anführe, berücksichtige er nicht, dass die in dem Fall offensichtlich gegebenen Ermittlungsfehler deshalb zu einer Aussetzung des Verfahrens nach § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG geführt hätten, weil in dem betreffenden Planfeststellungsverfahren entscheidungserhebliche Gesichtspunkte - präklusionsbedingt - keine Berücksichtigung gefunden hätten.

  • BVerwG, 13.06.2019 - 7 B 23.18

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; Fehlerbehebung; Feststellung; Immissionsschutz;

    Danach ist es bei der gegebenen Komplexität immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten geboten, das über den Streitstoff in einem Verfahren konzentriert entschieden wird und nicht nacheinander mehrere Verfahren durchgeführt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl. 2018, 1232 Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19

    Aussetzung des Verfahrens durch den bestellten Berichterstatter zur Heilung

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG verbietet es nicht, das Verfahren auszusetzen, wenn die Behörde im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 5).

    Die vom Verwaltungsgericht festgestellte fehlerhafte FFH-Verträglichkeitsprüfung und die beanstandete Prüfung des Biotopschutzes beinhalten nicht zugleich einen Verfahrensfehler, etwa den Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht nach § 24 VwVfG, was die Möglichkeit einer Aussetzung nach § 4 Abs. 1b Satz 3 eröffnen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018, a.a.O..; Fellenberg/Schiller, a.a.O., UmwRG § 7 Rn. 129).

  • VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18

    Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche

    vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 -, ECLI: DE:BVerwG:2018:080518B9A12.17.0.
  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 B 36.21

    Zur Tenorierung stattgebender Urteile zu planfeststellungsrechtlichen

    Die Fehlerfolgenregelung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG findet nicht nur auf Abwägungsmängel, sondern entsprechend auch auf Verstöße gegen Vorschriften des strikten Rechts Anwendung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3.16 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 14 Rn. 49 und Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 6).
  • BVerwG, 15.07.2020 - 9 A 5.20
  • BVerwG, 09.07.2020 - 9 VR 1.20

    Ablehnung der Aussetzung eines Eilverfahrens nach § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG;

  • BVerwG, 24.07.2019 - 9 A 8.18

    Aussetzung eines Rechtsstreits bis zum Abschluss eines angekündigten

  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 8 B 18.413

    Verfahrensbeendigung durch Erledigung

  • BVerwG, 15.07.2020 - 9 A 6.20
  • BVerwG, 24.11.2020 - 9 A 4.20

    Aussetzen der Verhandlung bis zur Heilung von Verfahrensfehlern bei

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