Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11661
BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18 (https://dejure.org/2019,11661)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2019 - 8 C 3.18 (https://dejure.org/2019,11661)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 8 C 3.18 (https://dejure.org/2019,11661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    ArbZG §§ 17, 18; RL 2003/88/EG Art. 17; GRC Art. 24 Abs. 2
    Arbeitszeit; Erzieher; Freizeit; Ruhezeit; WaB-Modell; Wohngruppen mit alternierender Betreuung; Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; gemeinsames Wohnen und Wirtschaften; intendiertes Ermessen; permanente Verfügbarkeit; personelle Kontinuität

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) auf die in häuslicher Gemeinschaft tätigen Erzieher; Wohngruppen mit alternierender Betreuung; permanente Verfügbarkeit des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer

    Erzieher; Wohngruppen mit alternierender Betreuung; WaB-Modell; Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; gemeinsames Wohnen und Wirtschaften...

  • doev.de PDF

    Regelungsgehalt des § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG

  • rewis.io

    Regelungsgehalt des § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erzieher; Wohngruppen mit alternierender Betreuung; WaB-Modell; Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; gemeinsames Wohnen und Wirtschaften; personelle Kontinuität; permanente Verfügbarkeit; Arbeitszeit; Ruhezeit; Freizeit; intendiertes Ermessen

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Arbeitszeitgesetzes ( ArbZG ) auf die in häuslicher Gemeinschaft tätigen Erzieher; Wohngruppen mit alternierender Betreuung; permanente Verfügbarkeit des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung anwendbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung anwendbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung - und die Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung anwendbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    In betreuten Wohngruppen kann das Arbeitszeitgesetz gelten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs muss die in Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Abweichung so ausgelegt werden, dass ihr Anwendungsbereich auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie ermöglicht, unbedingt Erforderliche begrenzt wird; außerdem gilt Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG lediglich für Arbeitnehmer, deren gesamte Arbeitszeit (und nicht nur ein Teil hiervon) wegen der besonderen Merkmale die in der Norm genannten Besonderheiten aufweist (EuGH, Urteile vom 9. September 2003 - C-151/02 [ECLI:EU:C:2003:437], Jaeger - Rn. 89, vom 14. Oktober 2010 - C-428/09 [ECLI:EU:C:2010:612], Union syndicale Solidaires Isère - Rn. 40 und vom 26. Juli 2017 - C-175/16 [ECLI:EU:C:2017:617], Hälvä - Rn. 31 f.).

    Der Gerichtshof hat Art. 17 der Richtlinie 2003/88/EG in mehreren Entscheidungen (insbesondere in den Urteilen vom 14. Oktober 2010 - C-428/09 - und vom 26. Juli 2017 - C-175/16 -) ausgelegt und dessen Regelungsgehalt damit geklärt.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs muss die in Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Abweichung so ausgelegt werden, dass ihr Anwendungsbereich auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie ermöglicht, unbedingt Erforderliche begrenzt wird; außerdem gilt Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG lediglich für Arbeitnehmer, deren gesamte Arbeitszeit (und nicht nur ein Teil hiervon) wegen der besonderen Merkmale die in der Norm genannten Besonderheiten aufweist (EuGH, Urteile vom 9. September 2003 - C-151/02 [ECLI:EU:C:2003:437], Jaeger - Rn. 89, vom 14. Oktober 2010 - C-428/09 [ECLI:EU:C:2010:612], Union syndicale Solidaires Isère - Rn. 40 und vom 26. Juli 2017 - C-175/16 [ECLI:EU:C:2017:617], Hälvä - Rn. 31 f.).

    Der Gerichtshof hat Art. 17 der Richtlinie 2003/88/EG in mehreren Entscheidungen (insbesondere in den Urteilen vom 14. Oktober 2010 - C-428/09 - und vom 26. Juli 2017 - C-175/16 -) ausgelegt und dessen Regelungsgehalt damit geklärt.

  • BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 3.87

    Gewerbeaufsichtsamt - Arbeitszeitverordnung - Kontrolle - Aushilfskräfte -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Ihnen war daher in Anwendung der polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1989 - 1 C 3.87 - Buchholz 451.23 Arbeitszeitrecht Nr. 7 S. 8 f.; Wiebauer, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand Januar 2019, § 139b Rn. 10) für ihre Maßnahmen ein pflichtgemäßes - und kein intendiertes - Ermessen eröffnet.
  • EuGH, 20.11.2018 - C-147/17

    Sindicatul Familia Constanta u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Sie sind - im hier interessierenden Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen - dann zu bejahen, wenn Pflegeeltern ein Kind "durchgängig und auf lange Zeit angelegt in ihrem Haushalt und in ihrer Familie betreuen" und wegen dieser Eingliederung in den eigenen Haushalt keine Festlegung der Arbeitszeit erfolgt (EuGH, Urteil vom 20. November 2018 - C-147/17 [ECLI:EU:C:2018:926], Sindicatul Familia Constan?Rn. 67, 74, 77).
  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Die Pflicht zu einer solchen Vorlage besteht für ein letztinstanzliches nationales Gericht unter anderem dann nicht, wenn die Frage bereits durch den Gerichtshof geklärt ist oder wenn die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-160/14 [ECLI:EU:C:2015:565], Ferreira da Silva e Brito - Rn. 38).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Das wäre nur dann der Fall, wenn § 17 Abs. 2 ArbZG dahin auszulegen wäre, dass die Behörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm im Regelfall einzuschreiten hätte und eine gegenteilige Entscheidung nur beim Vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1985 - 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Das wäre nur dann der Fall, wenn § 17 Abs. 2 ArbZG dahin auszulegen wäre, dass die Behörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm im Regelfall einzuschreiten hätte und eine gegenteilige Entscheidung nur beim Vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1985 - 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1 und vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Dass der Gesetzgeber konkrete Fälle zum Anlass seiner Regelung nimmt, verleiht dieser nicht den Charakter eines Einzelfallgesetzes, wenn sie nach Art der in Betracht kommenden Sachverhalte geeignet ist, unbestimmt viele weitere Fälle zu regeln (BVerfG, Urteil vom 2. März 1999 - 1 BvL 2/91 - BVerfGE 99, 367 ).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
    Nach dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs muss die in Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Abweichung so ausgelegt werden, dass ihr Anwendungsbereich auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie ermöglicht, unbedingt Erforderliche begrenzt wird; außerdem gilt Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG lediglich für Arbeitnehmer, deren gesamte Arbeitszeit (und nicht nur ein Teil hiervon) wegen der besonderen Merkmale die in der Norm genannten Besonderheiten aufweist (EuGH, Urteile vom 9. September 2003 - C-151/02 [ECLI:EU:C:2003:437], Jaeger - Rn. 89, vom 14. Oktober 2010 - C-428/09 [ECLI:EU:C:2010:612], Union syndicale Solidaires Isère - Rn. 40 und vom 26. Juli 2017 - C-175/16 [ECLI:EU:C:2017:617], Hälvä - Rn. 31 f.).
  • VG Lüneburg, 02.05.2023 - 3 A 146/22

    Bahnreisezeiten eines Arbeitnehmers bei der regelmäßigen Überführung von

    Die Generalklausel des § 17 Abs. 2 ArbZG (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2019 - 8 C 3/18 -, juris Rn. 26) ermächtigt die Behörde auch zu sogenannten gesetzeswiederholenden Anordnungen und zur Feststellung der sich aus dem Arbeitszeitgesetz folgenden Verpflichtungen des Arbeitgebers, wenn Meinungsverschiedenheiten über deren Umfang bestehen (vgl. Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, Stand: 1.3.2023, § 1 ArbzG Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 -, juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht