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   BVerwG, 08.06.1979 - IV C 23.77   

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BVerwG, 08.06.1979 - IV C 23.77 (https://dejure.org/1979,91)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1979 - IV C 23.77 (https://dejure.org/1979,91)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1979 - IV C 23.77 (https://dejure.org/1979,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestandsschutz bei Wiederherstellungsmaßnahmen - Bedeutung der Tatbestandsmerkmale "beabsichtigt", "alsbald" und "vergleichbares Gebäude"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2
    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der BBauG-Novelle abgebrannte zulässigerweise errichtete Gebäude; Merkmale "beabsichtigt", "alsbald" und "vergleichbares" Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 124
  • NJW 1980, 1010
  • MDR 1980, 81
  • MDR 1980, 82
  • DVBl 1979, 626
  • DÖV 1979, 676
  • BauR 1979, 304
  • BauR 1979, 305
  • ZfBR 1979, 211
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Die Grenzen dessen, was der Bestandsschutz an Wiederherstellungsmaßnahmen ermöglicht, sind überschritten (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 - BVerwGE 47, 126 [128 ff.]).

    Das Vorhandensein des Jagdhauses ist nicht in der das Grundstück und seine Umgebung kennzeichnenden Situation derart vor gezeichnet, "daß die Verkehrsauffassung bei Berücksichtigung der vorhanden gewesenen und vorzeitig zerstörten Bebauung diese Bebauung geradezu vermißt und daß sich ihr damit ... die Angemessenheit des Wiederaufbaues aufdrängt" (Urteil vom 18. Oktober 1974 a.a.O. S. 132).

    Der Bestandsschutz ermöglicht beispielsweise nicht, die Nutzungsart einer Anlage zu ändern, weil diese Anlage "nun einmal da ist" (vgl. Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG IV C 32.71 - BVerwGE 47, 185 [188]); er ermöglicht auch nicht, eine mangelhaft gewordene Anlage durch eine entsprechende neue Anlage zu ersetzen (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 104 S. 66 [70]) oder eine durch Brand vernichtete Anlage wiederaufzubauen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1974 a.a.O. S. 128).

  • BVerwG, 02.07.1968 - IV B 182.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Daß nach der dort getroffenen Regelung Jagdhütten im Außenbereich bevorzugt zulässig sein können (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1968 - BVerwG IV B 182.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 71), kommt dem vom Kläger beabsichtigten Wiederaufbau nicht zugute.
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75

    Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Der Kläger ist gegenwärtig nicht Jagdpächter und daher in diesem Gebiet nicht (mehr) mit Pflichten - insbesondere zur Hege des Wildes - belastet, aus deren Bestehen sich die privilegierte Zulässigkeit einer Jagdhütte allein rechtfertigen läßt (s. Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143 S. 65 [69 ff.]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Ebenso fehlt es an Anhaltspunkten, daß das (wiederaufgebaute) Haus unabhängig von der Person des Klägers Jagdzwecken gewidmet und dafür auch erforderlich sein sollte (vgl. zu dieser Möglichkeit - dort § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG betreffend - das Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148 S. 74 [75]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Eine Baugenehmigung enthält - in ihrem feststellenden Teil - die verbindliche Feststellung, daß das genehmigte Vorhaben "mit dem im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden öffentlichen Recht übereinstimmt" (Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 - BVerwGE 28, 145 [148]), daß es also - anders ausgedrückt - allen Anforderungen (auch) des materiellen Rechts entspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1977 - X A 1878/76
    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Er tut dies ebensowenig wie die vorangehende Nr. 1. Ebenso wie es dort nicht darauf ankommt, warm das zu ersetzende Wohngebäude privilegiert "zulässig war", wie mithin dort genügt, daß das Gebäude irgendwann wegen seiner landwirtschaftlichen Zweckbestimmung im Außenbereich ("bevorzugt") zulässig gewesen ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 6. Juni 1977 - X A 1878/76 - BauR 1977, 327 [329]), spielt auch für die Anwendbarkeit der Nr. 2 keine (selbständige) Rolle, wann sich der Brand ereignet hat.
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Der Bestandsschutz ermöglicht beispielsweise nicht, die Nutzungsart einer Anlage zu ändern, weil diese Anlage "nun einmal da ist" (vgl. Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG IV C 32.71 - BVerwGE 47, 185 [188]); er ermöglicht auch nicht, eine mangelhaft gewordene Anlage durch eine entsprechende neue Anlage zu ersetzen (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 104 S. 66 [70]) oder eine durch Brand vernichtete Anlage wiederaufzubauen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1974 a.a.O. S. 128).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77
    Der Bestandsschutz ermöglicht beispielsweise nicht, die Nutzungsart einer Anlage zu ändern, weil diese Anlage "nun einmal da ist" (vgl. Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG IV C 32.71 - BVerwGE 47, 185 [188]); er ermöglicht auch nicht, eine mangelhaft gewordene Anlage durch eine entsprechende neue Anlage zu ersetzen (vgl. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 104 S. 66 [70]) oder eine durch Brand vernichtete Anlage wiederaufzubauen (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1974 a.a.O. S. 128).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Voraussetzung hierfür ist, daß die Nutzung des Ersatzbaus mit der des zerstörten Bauwerks identisch ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124; vgl. auch Beschluß vom 10. Januar 1994 - BVerwG 4 B 192.93 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 291).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Gebäude zulässigerweise errichtet, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302 S. 39; Urteil vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ; Beschlüsse vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - BRS 71 Nr. 113 Rn. 3 und vom 16. Januar 2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 Rn. 5; der Sache nach bereits BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - IV C 23.77 -, BVerwGE 58, 124 = BauR 1979, 304 = juris Rn. 21; Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautz-berger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 35 Rn. 141; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band II, Stand Juni 2013, § 35 Rn. 147; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Band 3, Stand Mai 2012, § 35 Rn. 135.
  • BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein bauaufsichtlich genehmigtes Gebäude dann "zulässigerweise errichtet", wenn es bauaufsichtlich genehmigt oder zwar ohne Genehmigung errichtet worden war, aber wegen seiner materiellen Legalität Bestandsschutz genoss (Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

    Gleichartigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, also insbesondere die Gleichartigkeit im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Urteil vom 13. Juni 1980 - a.a.O.; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ).
  • BVerwG, 16.01.2014 - 4 B 32.13

    Zur Wirkung der Baugenehmigung bei Wohngebäuden im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1

    Dass ein Wohngebäude im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a BauGB auch bei materieller Illegalität zulässigerweise errichtet worden ist, wenn es baurechtlich genehmigt ist, findet seine Begründung in dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der die verbindliche Feststellung umfasst, dass das genehmigte Vorhaben mit dem im Zeitpunkt ihrer Erteilung geltenden öffentlichen Recht übereinstimmte (Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).

    a) Die Beschwerde sieht eine Abweichung vom Senatsurteil vom 8. Juni 1979 (BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ), weil sie dem angegriffenen Urteil den Rechtssatz entnimmt, eine wirksam erteilte Baugenehmigung, die dem materiellen Recht widerspreche, sei nur formell rechtmäßig.

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80

    Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die

    Während das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 der Ansicht sei, daß der Wiederaufbau eines Gebäudes, das durch ein außergewöhnliches Ereignis zerstört worden sei, regelmäßig dann "alsbald" "beabsichtigt" sei, wenn der Betroffene seine Absicht des Wiederaufbaus durch einen entsprechenden Genehmigungsantrag oder durch eine gleichwertige Erklärung in einem Zeitpunkt zu erkennen gegeben habe, in dem die bodenrechtliche Situation des Grundstücks infolge nachwirkender Prägung durch das zerstörte Gebäude für den Wiederaufbau noch aufnahmefähig gewesen, sei, biete es sich nach der Auffassung des Berufungsgerichts an, aufgrund einer objektivierenden Betrachtungsweise danach zu fragen, welcher Zeitraum angemessen sei, um für ein dem zerstörten Bauwerk vergleichbares Bauvorhaben einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Zu diesem Tatbestandsmerkmal hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 [129] - Jagdhaus Rautenberg - ausgeführt:.

    Das Berufungsgericht (BU S. 9 ff.) nimmt insbesondere Anstoß daran, daß bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "alsbald" darauf abgestellt werden solle, "ob sich infolge des Zeitablaufs die Situation bereits auf das Unterbleiben eines Wiederaufbaus eingestellt" habe (Urteil vom 8. Juni 1979, a.a.O. S. 129), und will statt dessen (BU S. 12) aufgrund einer objektivierenden Betrachtungsweise danach fragen, welcher Zeitraum angemessen sei, um für ein dem zerstörten Bauwerk vergleichbares Bauvorhaben einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Die Klägerin hat ihre Wiederaufbauabsicht durch eine ernsthafte Erklärung gut ein Jahr nach der Brandzerstörung des alten Gebäudes und damit in einem Zeitpunkt zu erkennen gegeben, "in dem die bodenrechtliche Situation des Grundstücks infolge nachwirkender Prägung durch das zerstörte Gebäude für den Wiederaufbau noch aufnahmefähig war" (Urteil vom 8. Juni 1979, a.a.O. S. 129).

    Der Senat hat im Urteil vom 8. Juni 1979 (a.a.O. S. 129) die einem Genehmigungsantrag gleichwertige Erklärung für ausreichend erachtet.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

    Zwar trifft es zu, daß ein Wohngebäude zulässigerweise errichtet ist, wenn es bauaufsichtlich genehmigt ist; dies hat der Senat bereits ausdrücklich zum Ersatzbau nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB entschieden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Beschluß vom 27. Juli 1994 BVerwG 4 B 48.94 - ZfBR 1994, 297).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Gebäude dann "zulässigerweise errichtet", wenn es bauaufsichtlich genehmigt worden war oder wenn es - zwar ohne Genehmigung errichtet, aber - wegen seiner materiellen Legalität Bestandsschutz genoß (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 [126 f.], zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG 1976 = § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77

    Antrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung eines zerstörten Wohngebäudes -

    Ein "vergleichbares neues Gebäude" im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG 1979 ist ein solches, das im Bauvolumen, in der Nutzung und Funktion dem abgebrannten Gebäude gleichartig ist (im Anschluß an dasUrteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124).

    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß hier die Voraussetzungen für einen Wiederaufbau grundsätzlich erfüllt sind: Das zerstörte Gebäude ist "zulässigerweise errichtet" worden, die Zerstörung ist auf einen Brand zurückzuführen, die Klägerin hat nach der Zerstörung des Gebäudes ihre Absicht, es wieder aufzubauen, "alsbald" durch Stellung eines Bauantrages zu erkennen gegeben (vgl. hierzu Urteil des Senatsvom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 [128 f.]).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Juni 1979 a.a.O. S. 130 ausgeführt, daß ein "vergleichbares Gebäude" ein in jeder bodenrechtlichen Beziehung dem alten Gebäude "gleichartiges" Gebäude sei, also gleichartig - abgesehen von dem bereits behandelten Standort - vor allem im Hinblick auf das Bauvolumen, die Nutzung und die Funktion.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78

    Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 2.78

    Einsturz - Gebäude - Instandsetzungsarbeiten - Außergewöhnliches Ereignis

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 63.77

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 8 S 3077/89

    Bauen im Außenbereich - alsbaldige Neuerrichtung eines brandzerstörten Gebäudes

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/00

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1395/13

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten wegen abweichender Bauausführung und

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661

    Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar

  • OVG Hamburg, 27.03.2003 - 2 Bf 399/99

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Neubau eines Doppelhauses

  • BVerwG, 15.04.1987 - 5 B 141.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung von Leistungen

  • BVerwG, 27.11.1980 - 4 B 214.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baurechtswidrigkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 06.01.1995 - 1 L 457/93

    Bauvorbescheid; Anspruch auf Verlängerung; Einklang mit geltendem Baurecht;

  • VG München, 02.07.2020 - M 11 K 18.1331

    Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines im Außenbereich errichteten Wohnhauses

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397

    § 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar

  • BVerwG, 27.06.1980 - 4 B 102.80

    Erweiterung von Gewerbebetrieben im Außenbereich

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820

    Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der

  • OLG Koblenz, 23.05.2002 - 5 U 1620/01

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem zivilrechtlich nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 11 A 3761/93

    Bauplanungsrecht: Ersatzbau im Außenbereich, Begriff der Gleichartigkeit

  • BVerwG, 08.06.2016 - 4 B 14.16

    Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich eines einfachen

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 1 ZB 20.2258

    Beseitigung eines Wohngebäudes im Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1996 - 7 A 2792/93

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Wohnnutzung einer Dachgeschosswohnung;

  • VG München, 12.05.2022 - M 11 K 19.3569

    Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle im Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 8 B 58/00

    Prismenwendeanlage - § 33 StVO

  • BVerwG, 18.03.1997 - 4 B 261.96

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 8 S 86/94

    Erweiterung einer Mosterei im Außenbereich - "zulässigerweise errichteter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2012 - 2 L 204/11

    Keine Gleichwertigkeit eines Carports mit einem Wellblechverschlag; Streitwert

  • BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1991 - 3 S 1067/90

    Zulässigkeit eines im Außenbereich liegenden weiteren Lagerplatz eines

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2007 - 10 K 6670/03

    Baugenehmigungsgebühren, Gebührenbefreiung, Studentenwerk, Haushaltsplan des

  • VG Regensburg, 21.01.2020 - RN 6 K 19.1053

    Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Tätigkeiten in Form von

  • VG Minden, 05.08.2010 - 9 K 459/09

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses und eines Schuppens als nach § 35 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 26.11.1997 - 4 B 205.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bestandsschutz für nicht genehmigte

  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2014 - 9 K 6111/12

    Außenbereich; Flächennutzungsplan

  • VGH Hessen, 09.01.1986 - 4 TH 1275/85

    Zur Untersagung eines bauanzeigepflichtigen Vorhabens - hier: Tonabbau im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - 2 N 51.13

    Vorbescheid; planungsrechtliche Zulässigkeit; Außenbereich; Ersatzbau nach Brand;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1979 - VIII 2289/77

    Zulässigkeit eines Schweiestalls im unbeplanten Innenbereich

  • VG München, 07.03.2017 - M 1 K 16.4724

    Erfolglose Klage auf Baugenehmigung zur Wiedererrichtung eines ehemaligen

  • VG München, 31.05.2011 - M 11 K 09.5714

    Feldstadel mit Schafstall im Außenbereich; Ersatzbau nach Brand; aufgegebener

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1994 - 1 L 89/93

    Wiedererrichtung; Gebäude; Charakter

  • VG München, 09.04.2009 - M 11 K 08.2429

    Feldstadel mit Schafstall; Ersatzbau nach Brand; aufgegebener

  • VG Köln, 13.12.2000 - 2 K 6604/99

    Anforderungen an das Vorliegen des baurechtlichen Anspruchs auf Erteilung einer

  • BVerwG, 04.09.1981 - 4 B 110.81

    Darlegungsanforderungen an eine Verfahrensfehlerrüge wegen mangelnder

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1991 - 1 L 70/91
  • VG Dessau, 18.08.2005 - 1 A 318/04
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