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   BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99   

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BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99 (https://dejure.org/2000,2461)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99 (https://dejure.org/2000,2461)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 C 20.99, 2 PKH 2.99 (https://dejure.org/2000,2461)
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Strafbefehl gegen Beamten

§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRRG, § 410 Abs. 3 StPO, ein rechtskräftiger Strafbefehl führt nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses;

§ 18 Abs. 1 Satz 1 BDO, im Disziplinarverfahren keine Bindung an die Feststellungen des Strafbefehls

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LBG NW § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (BRRG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1); StPO § 410 Abs. 3; BDO § 18 Abs. 1 Satz 1
    Beamtenverhältnis, keine Beendigung kraft Gesetzes bei Verurteilung durch Strafbefehl; Strafbefehl, keine Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes bei Verurteilung durch-

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Beamtenverhältnis - Keine Beendigung kraft Gesetzes bei Verurteilung durch Strafbefehl

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    LBG NW § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (BRRG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1); ; StPO § 410 Abs. 3; ; BDO § 18 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Keine Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Verurteilung durch Strafbefehl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297
  • NVwZ 2000, 1422 (Ls.)
  • DVBl 2001, 125
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99
    Das Strafbefehlsverfahren dient vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung (vgl. auch BVerfGE 65, 377 ).
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99
    Denn ein Strafbefehl ist kein Urteil im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO (BVerwGE 93, 255 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1999 - 12 A 2950/98

    Beamter; Beendigung des Beamtenverhältnisses; Strafgerichtliches Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99
    BVerwG 2 C 20.99 OVG 12 A 2950/98.
  • OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13

    Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BTDrucks. 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BTDrucks 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Weil das Strafbefehlsverfahren vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung dient, kann ein Strafbefehl regelmäßig nicht das Maß an Ergebnissicherheit bieten wie ein Urteil (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000 - BVerwG 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 Nr. 1 NWLBG).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

    Die in § 410 Abs. 3 StPO ausgesprochene Gleichstellung bestimmt lediglich den Umfang der Rechtskraft eines Strafbefehls (BT-Drs. 10/1313, S. 38) und dient insoweit der prozessrechtlichen Klarstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 NWLBG Nr. 1 S. 2 und vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

    Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des

    Er sieht sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats des erkennenden Gerichts, der auf der Grundlage der entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen (§ 51 LBG NW übereinstimmend mit § 48 BBG, § 24 BRRG) für den Eintritt einer solchen Rechtsfolge aufgrund Gesetzes eine "Verurteilung" zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe durch Strafbefehl nicht ausreichen lässt (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juni 2000 BVerwG 2 C 20.99 ).

    Es soll mithin vermieden werden, dass bei gleichem Sachverhalt in solchen Fällen zwei Hauptverhandlungen stattfinden müssen (vgl. dazu auch Urteil vom 8. Juni 2000 BVerwG 2 C 20.99 - ).

    8 Auch die Regelung des § 373 a StPO, die bei einem rechtskräftigen Strafbefehl eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten ermöglicht, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nunmehr die Verurteilung wegen eines Verbrechens begründen, knüpft an die gewichtigen Unterschiede zwischen einer Verurteilung durch ein strafgerichtliches Urteil und einem Strafbefehl an (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000 BVerwG 2 C 20.99 ).

  • VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen

    Weil das Strafbefehlsverfahren vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung dient, kann ein Strafbefehl regelmäßig nicht das Maß an Ergebnissicherheit bieten wie ein Urteil (vgl. BVerwG Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 Nr. 1 NWLBG).
  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 15 A 17/17

    Mitarbeit des Beamten zur Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden

    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des Bundeverwaltungsgerichts vom 08.06.2000 (2 C 20.99; juris) bezieht, ist dort ein gänzlich anderer Sachverhalt entschieden worden; nämlich das die strafrechtliche Verurteilung durch Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes führt, wie dies bei einem Urteil der Fall wäre (vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).
  • LSG Bayern, 18.01.2006 - L 12 KA 46/03

    Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung auf Grund wiederholter unkorrekter

    Beim Strafbefehl handle es sich um ein summarisches Verfahren, das vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung diene, und das deshalb regelmäßig nicht dasselbe Maß an Ergebnissicherheit bieten könne wie ein Urteil (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000, Az.: 2 C 20/99).
  • VG Münster, 18.10.2005 - 20 K 5555/03

    Dienstvergehen eines zur Telekom AG abgesandten Postbeamten durch

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die tatsächlichen Feststellungen eines Strafbefehls keine Bindungswirkung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO auslösen, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 08. Juni 2000 - 2 C 20.99 -, DÖD 2001, 36 und vom 16. Juni 1992 - 1 W 11.91 -, BVerwGE 93, 255, ist daher eine Bindungswirkung des strafgerichtlichen Urteils zweifelhaft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2002 - 6d A 2344/02
    vgl. zur BDO BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - DÖD 2001, 36.
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