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   BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06   

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https://dejure.org/2006,3279
BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06 (https://dejure.org/2006,3279)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2006 - 6 B 22.06 (https://dejure.org/2006,3279)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 6 B 22.06 (https://dejure.org/2006,3279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    TKG 2004 § 47 Abs. 1 Satz 1, §§ 78, 104; Universaldienstrichtlinie Art. 5 Abs. 3
    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" bereitgestellte Informationen; Diskriminierungsverbot.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 2004 § 47 Abs. 1 Satz 1, §§ 78, 104
    Diskriminierungsverbot; Diskriminierungsverbot; Marktmacht; Missbrauchsaufsicht; Missbrauchsverfügung; Nichtdiskriminierung; Teilnehmerdaten; Teilnehmerverzeichnis; Teilnehmerverzeichnis; Telefonauskunft; Telefonbuch; Universaldienstleistung; Universaldienstleistung; ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen

  • Wolters Kluwer

    Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskrinminierung für Unternehmen, die Universaldienstleistung durch Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses erbringen; Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

  • Judicialis

    TKG 2004 § 47 Abs. 1 Satz 1; ; TKG 2004 § 78; ; TKG 2004 § 104; ; Universaldienstrichtlinie Art. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierungsverbot bei Erstellung von Telefonbüchern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3158 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1073
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00

    Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
    Dies ist nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 S. 6 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06

    Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
    Das Beschwerdeverfahren wird, soweit die Revision zugelassen wurde, als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 21.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 03.06.2014 - 5 B 12.14

    Maßnahmen der Jugendhilfe; Prognoseziel

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (s. etwa Beschlüsse vom 20. Januar 2014 - BVerwG 5 B 2.14 - juris Rn. 2; vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 8. Juni 2006 - BVerwG 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 5 B 61.14

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule als eine Leistung der

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation und auf dieser Grundlage ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 Rn. 7 m.w.N.).
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