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   BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09   

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https://dejure.org/2010,28512
BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09 (https://dejure.org/2010,28512)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2010 - 1 WB 46.09 (https://dejure.org/2010,28512)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 1 WB 46.09 (https://dejure.org/2010,28512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten oder Verfügung einer Kommandierung ins Einsatzland - Finanzieller Schaden durch entgangenen Auslandsverwendungszuschlag bei einer ausschließlichen Auslandsdienstreise - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten oder Verfügung einer Kommandierung ins Einsatzland; Finanzieller Schaden durch entgangenen Auslandsverwendungszuschlag bei einer ausschließlichen Auslandsdienstreise; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei ...

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 9.06

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Dienstleistung; Kommandierung.

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Durch eine derartige Maßnahme wird die vorübergehende Verlagerung der "vollen" Dienstleistung des betroffenen Soldaten in eine andere Dienststelle angeordnet; sie entspricht daher - wenn auch nur zeitweilig - einer Versetzung (vgl. - auch zum Folgenden - Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 9.06 - Buchholz 449.3 § 3 SG Nr. 39).

    Die entsprechende zugrundeliegende Organisationsentscheidung kann im Rahmen eines Wehrbeschwerdeverfahrens nicht gerichtlich überprüft werden (Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 9.06 - Buchholz 449.3 § 3 SG Nr. 39; ebenso zur Ausbringung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung Beschluss vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 36.02 - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Dieses Interesse kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter anderem aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163 und vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 m.w.N.).

    Die Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung zulasten des Antragstellers zu erwarten ist (Beschluss vom 22. Juni 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 10.06

    Dienstgeschäft; Dienstleistung; Dienstreise; Kommandierung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Soll die Unterschiedlichkeit der besoldungsrechtlichen Folgen zur Überprüfung gestellt werden, kann dies, wenn die Form der Entsendung - wie hier - richtig gewählt wurde, nur mit einem Antrag auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags und - im Falle der Ablehnung - mit einem auf Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags gerichteten Rechtsbehelf geklärt werden (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 10.06 - Rn. 26).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Dieses Interesse kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter anderem aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163 und vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Eine an Verwaltungsvorschriften orientierte ständige Verwaltungspraxis verpflichtet zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle; andererseits kann der Soldat nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 36.02

    Angriff gegen dienstliche Maßnahmen durch einen Soldaten - Bewertung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Die entsprechende zugrundeliegende Organisationsentscheidung kann im Rahmen eines Wehrbeschwerdeverfahrens nicht gerichtlich überprüft werden (Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 9.06 - Buchholz 449.3 § 3 SG Nr. 39; ebenso zur Ausbringung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung Beschluss vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 36.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06

    Förderung; Dienstvergehen; Härtefälle.

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Die konkrete Entsendung von Soldaten in Einsatzgebiete erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage von Richtlinien und Erlassen - hier insbesondere den "Bestimmungen über die Versetzung, den Dienstpostenwechsel und die Kommandierung von Soldaten" (ZDv 14/5 B 171, in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 2007) -, mit denen das Bundesministerium der Verteidigung das ihm bei der Verwendung der Soldaten gemäß § 3 Abs. 1 SG zustehende Ermessen für sich und die nachgeordneten Stellen gebunden hat (zum Verwendungsermessen vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 15.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 8.07

    Beurlaubung; Bewerbung; NATO; Weiterleitung; ziviler Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 -) in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch dann zulässig, wenn sich - wie hier - das Begehren bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erledigt hat.
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 45.09
    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 48.09
    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ... - und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09, 1 WB 49.09 und 1 WB 50.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 49.09
  • BVerwG, 07.06.2010 - 1 WB 50.09
  • BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 50.09

    Auslandseinsatz; Auslandsverwendungszuschlag; Dienstreise; Kommandierung;

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 836/09 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Akten der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09 und 1 WB 49.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass gutachtliche Tätigkeiten oder kontingentexterne Kontrolltätigkeiten nicht zu den originären Aufgaben eines Einsatzkontingentes gehören, zu deren Erfüllung Kommandierungen auszusprechen sind (Beschluss vom 8. Juni 2010, Rn. 30; ebenso die Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2010 in den Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09 und 1 WB 50.09).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass gutachtliche Tätigkeiten oder kontingentexterne Kontrolltätigkeiten nicht zu den originären Aufgaben eines Einsatzkontingentes gehören, zu deren Erfüllung Kommandierungen auszusprechen sind (Beschluss vom 8. Juni 2010, Rn. 30; ebenso die Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2010 in den Parallelverfahren BVerwG 1 WB 45.09, 1 WB 46.09, 1 WB 47.09, 1 WB 48.09 und 1 WB 50.09).
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