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   BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08)   

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BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08) (https://dejure.org/2010,13544)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08) (https://dejure.org/2010,13544)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08) (https://dejure.org/2010,13544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Anwendbarkeit in Fällen des bloßen erneuten Vorbringens eigener Ansichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Anwendbarkeit in Fällen des bloßen erneuten Vorbringens eigener Ansichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, bei der Würdigung des Vorbringens den (tatsächlichen und rechtlichen) Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204; s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 5 C 7.07 - juris).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Dies gilt auch, soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 - (juris) Bezug nimmt, wonach der Anspruch auf rechtliches Gehör auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes die Berücksichtigung von (hilfsweise gestellten) Beweisanträgen nicht gebiete, wenn die angebotenen Beweise nicht sachdienlich oder aus Rechtsgründen unerheblich seien; eine derartige Nichtberücksichtigung dürfe aber nicht auf sachfremde Erwägungen gestützt werden.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07

    Berücksichtigung der Erwägungen der Beteiligten im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, bei der Würdigung des Vorbringens den (tatsächlichen und rechtlichen) Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204; s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 5 C 7.07 - juris).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, u.a. Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08

    Anspruch auf mündliche Verhandlung oder mündliche Anhörung gem. Art. 103 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 2009 (BVerwG 5 B 107.08 und 5 PKH 3.09) wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, u.a. Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 ).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09

    Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Das ist aber nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris).
  • BVerwG, 03.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 2.15

    Erneute Anfechtbarkeit einer Entrscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 3.15

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12

    Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch

    Der Kläger hätte dementsprechend, um eine Verletzung dieses Grundsatzes darzutun, schlüssig darlegen müssen, dass sein Vorbringen vom Berufungsgericht entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 5 B 53.09 - juris; BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 55.15

    Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Verletzung der Kenntnisnahme des Vorbringens

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 5.15

    Gewährung des rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 10.15

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 11.15

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 8.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 ZB 17.505

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der

  • BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 12.23

    Anhörungsrüge der Prozesspartei wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung

  • BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 56.15

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 12.15

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 14.23

    Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs; Gebot des rechtlichen

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 11 ZB 18.988

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2010 - 12 A 3300/08

    Verweigerung der Verlängerung der Förderungshöchstdauer um den Zeitraum einer

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