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   BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98   

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BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98 (https://dejure.org/1998,2431)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 4 BN 22.98 (https://dejure.org/1998,2431)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 4 BN 22.98 (https://dejure.org/1998,2431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich - Bebauter Bereich - Umstrukturierung - Vermögenszuordnung - Restitution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; bebauter Bereich; Umstrukturierung; Vermögenszuordnung; Restitution.

  • Judicialis

    BauGB § 165; ; VZOG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 165; VZOG § 11 Abs. 2
    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; Städtebaurecht; bebauter Bereich; Umstrukturierung; Vermögenszuordnung; Restitution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann eine überbaute Fläche als Entwicklungsbereich festgelegt werden? (IBR 1998, 495)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1298
  • NJ 1998, 553
  • DÖV 1999, 169 (Ls.)
  • BauR 1998, 1122 (Ls.)
  • BauR 1998, 1220
  • ZfBR 1998, 313
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.12.1996 - 4 NB 13.96

    Gültigkeit einer Entwicklungssatzung zur Schaffung familiengerechter Wohnungen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    a) Die Beschwerdeführer tragen vor, das angegriffene Normenkontrollurteil weiche mit seiner Würdigung der planerischen Zielvorstellungen der Antragsgegnerin von der dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1995 - 15 N 94.1693 - (BayVBl 1996, 271) zugrundeliegenden Sichtweise ab, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 4 NB 13.96 bestätigt worden sei.

    Anders als in dem Fall, der dem Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 4 NB 13.96 - zugrunde lag, hat sich nicht die Antragsgegnerin auf das Zweckentfremdungsverbot zur Erleichterung des Bedarfsnachweises für die Entwicklungsmaßnahme berufen, sondern das Normenkontrollgericht hat diesen Umstand als zusätzliches Indiz im Rahmen der Überprüfung der Prognose herangezogen.

  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    OVG Berlin vom 28.11.1997 - Az.: OVG 2 A 7.94 -.

    BVerwG 4 BN 22.98 OVG 2 A 7.94.

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    Die Aufklärungsrüge erfordert u.a. substantiierte Angaben dazu, daß bereits im vorinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Varhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder der Vorinstanz die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 15.75 - BVerwGE 57, 55 ; Urteil vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 14.91 - DVBl 1993, 955).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    Die Aufklärungsrüge erfordert u.a. substantiierte Angaben dazu, daß bereits im vorinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Varhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder der Vorinstanz die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 15.75 - BVerwGE 57, 55 ; Urteil vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 14.91 - DVBl 1993, 955).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    Dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung dieser Vorschrift überhaupt dem Verfahrensrecht zuzurechnen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    Dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung dieser Vorschrift überhaupt dem Verfahrensrecht zuzurechnen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    Die - behauptete - unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Normenkontrollgericht nicht in Frage gestellten Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt dagegen nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • VGH Bayern, 23.10.1995 - 15 N 94.1693
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    a) Die Beschwerdeführer tragen vor, das angegriffene Normenkontrollurteil weiche mit seiner Würdigung der planerischen Zielvorstellungen der Antragsgegnerin von der dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1995 - 15 N 94.1693 - (BayVBl 1996, 271) zugrundeliegenden Sichtweise ab, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 4 NB 13.96 bestätigt worden sei.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    In der Beschwerdebegründung muß deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert werden, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , stRspr).
  • BVerfG, 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95

    Verfassungsfragen zum gesetzgeberischen Unterlassen auf dem Gebiet der

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98
    a) Die Beschwerdeführer tragen vor, das angegriffene Normenkontrollurteil weiche mit seiner Würdigung der planerischen Zielvorstellungen der Antragsgegnerin von der dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1995 - 15 N 94.1693 - (BayVBl 1996, 271) zugrundeliegenden Sichtweise ab, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 4 NB 13.96 bestätigt worden sei.
  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 4.98

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Entwicklungsbereich;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.8.2003 - 1 BvQ 30/03 -, NJW 2003, 3689 = juris, Rn. 5; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 146 Rn. 30; siehe auch BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 10.13 -, juris, Rn. 33, sowie Beschluss vom 8.7.1998 - 4 BN 22.98 -, NVwZ 1998, 1298 = juris, Rn. 16.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14

    Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von

    Vielmehr können Entwicklungsmaßnahmen neben der erstmaligen Entwicklung unbebauter Flächen auch auf eine Neuordnung bereits bebauter Ortslagen mit dem Ziel der Neustrukturierung gerichtet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 BN 22.98 -, juris Rn. 12).

    Dass das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen vom 8. Juli 1998 (a.a.O., LS 1.) und vom 2. November 2000 (- 4 BN 51.00 -, juris Rn. 2) die Festlegung einer Fläche mit vorhandener Bebauung als Entwicklungsbereich für zulässig erklärt hat, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll, bedeutet nicht, dass die Erhaltung einer vorhandenen Bebauung dem Rückgriff auf das Entwicklungsrecht stets entgegensteht.

    Maßgebend ist vielmehr im Hinblick auf den typologischen Unterschied zwischen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, ob es sich um eine Maßnahme zur Änderung und Verbesserung eines vorhandenen Gebietscharakters (Sanierung) oder zur Entwicklung eines grundlegend neuen Gebietscharakters (Entwicklung) handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., Rn. 3, sowie Beschluss vom 8. Juli 1998, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 09.11.2001 - 4 BN 51.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung als

    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben den quantitativen auch qualitative Anforderungen zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 2.97 - BVerwGE 107, 123 = NVwZ 1998, 1297; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 22.98 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1998, 1298).

    Als Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB kann auch eine Fläche mit vorhandener Bebauung festgelegt werden, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Auf etwa bessere Kenntnisse des Beklagten hinsichtlich der betäubungsmittelrechtlichen Fragestellungen kommt es insoweit nicht an; die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist autonome Aufgabe des Gerichts (iura novit curia; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.6.1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, 383; BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998 - BVerwG 4 BN 22.98 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00

    Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose;

    Als Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB kann auch eine Fläche mit vorhandener Bebauung festgelegt werden, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 22.98 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1998, 1298 = BRS 60 Nr. 226).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Auf etwa bessere Kenntnisse des Beklagten hinsichtlich der betäubungsmittelrechtlichen Fragestellungen kommt es insoweit nicht an; die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist autonome Aufgabe des Gerichts (iura novit curia; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.6.1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, 383; BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998 - BVerwG 4 BN 22.98 -, juris Rn. 16).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    Die Aufklärungsrüge erfordert u. a. substantiierte Angaben dazu, dass bereits im vorinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder sich der Vorinstanz die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 BN 22.98 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2001 - 1 C 10195/00

    Normenkontrollantrag gegen eine Satzung über die förmliche Festlegung des

    Auch kann sich ein Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB auf Flächen mit vorhandener Bebauung erstrecken, wenn diese Bebauung beseitigt und der Bereich einer grundlegenden neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1998 - 4 BN 22/98 -).
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