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   BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15   

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BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15 (https://dejure.org/2016,34026)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2016 - 2 B 125.15 (https://dejure.org/2016,34026)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 2 B 125.15 (https://dejure.org/2016,34026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ernennung eines Lehrers im Angestelltenverhältnis in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernennung eines Lehrers im Angestelltenverhältnis in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 5
    Ernennung eines Lehrers im Angestelltenverhältnis in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen müssen in einem so hohen Maße verletzt sein, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1.96 - Buchholz 401.0 § 125 AO Nr. 1 S. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Ist aber, wie hier, eine Berufungsentscheidung selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Rn. 6 ).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Auch das Bundesverfassungsgericht habe erst mit Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - (BVerfGE 119, 247) die Verfassungswidrigkeit einer entsprechenden niedersächsischen Regelung festgestellt.
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Ist aber, wie hier, eine Berufungsentscheidung selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Rn. 6 ).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Klarheit bestehe insoweit erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - (BVerwGE 137, 138).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
    Ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 etwa - 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) seien nicht zu berücksichtigen, weil es dort um die fehlerhafte Anwendung der jeweiligen Rechtsgrundlage gegangen sei, nicht aber deren Verfassungsmäßigkeit im Mittelpunkt gestanden habe.
  • VG Lüneburg, 11.05.2015 - 2 B 13/15

    Dublin II-Verordnung; Dublin III-Verordnung; Verfahrensrichtlinie; Zweitantrag

    Es ist eine andere Frage, ob das jeweilige nationale Verfahrensrecht Rechtsfolgen an ein regelmäßiges Nichtbetreiben des Verfahrens knüpft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.01.2015 - A 11 S 2508/14 - VG Osnabrück, Beschl. v. 24.04.2015 - 2 B 125/15 - jeweils zit. n. Juris).

    Dieses Beispiel zeigt, dass entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auch in der Praxis nicht in jedem Fall bei einer Ausreise aus dem ersten Mitgliedstaat von einem in der Sache negativen Abschluss des Asylverfahrens ausgegangen werden kann (vgl. VG Osnabrück, Beschl. v. 24.04.2015 - 2 B 125/15 -, a. a. O.).

    Ob und wie das Asylverfahren beendet wurde, ergibt sich daraus nicht (vgl. VG München, Urt. v. 16.12.2014 - M 24 K 14.30795 u.a., zit. n. Juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 24.04.2015 - 2 B 125/15 - a. a. O.).

    Ist ihr der aktuelle Stand des Verfahrens in dem anderen Mitgliedstaat oder ggf. in anderen Mitgliedstaaten nicht bekannt, muss sie diesbezüglich zunächst weitere Ermittlungen anstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2015 - 1 B 2/15 -, zit. n. Juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 24.04.2015- 2 B 125/15 -, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 15 CS 19.1050

    Verfahren wegen bauaufsichtsrechtlicher Zwangsgeldandrohung

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann vorliegend jedenfalls von einem besonders schwerwiegenden Rechtsfehler, also einem solchen, der den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lässt (BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 107.83 - BayVBl 1985, 410 = juris Rn. 22; B.v. 8.7.2016 - 2 B 125/15 - juris Rn. 15), keine Rede sein.
  • VG Regensburg, 03.11.2016 - RN 7 S 16.32724
    Ist ihr der aktuelle Stand des Verfahrens in dem anderen Mitgliedstaat oder ggf. in anderen Mitgliedstaaten nicht bekannt, muss sie diesbezüglich zunächst weitere Ermittlungen anstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2015 - 1 B 2/15 -, zit. n. Juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 24.04.2015- 2 B 125/15 a. a. O.).
  • VG Magdeburg, 28.01.2016 - 8 A 25/16

    Asylrecht; Dublin; Zweitantrag

    Es ist eine andere Frage, ob das jeweilige nationale Verfahrensrecht Rechtsfolgen an ein regelmäßiges Nichtbetreiben des Verfahrens knüpft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.01.2015 - A 11 S 2508/14 - VG Osnabrück, Beschluss vom 24.04.2015 - 2 B 125/15 - jeweils zit. n. Juris).
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