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   BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90   

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https://dejure.org/1990,10278
BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90 (https://dejure.org/1990,10278)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1990 - 1 B 47.90 (https://dejure.org/1990,10278)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1990 - 1 B 47.90 (https://dejure.org/1990,10278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer zuvor erteilten Erlaubnis bei Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit - Anforderungen an die Prüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen des Rechtsbeistandsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90
    Hieraus folgt ohne weiteres und bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß bei Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit die Erlaubnis wieder entzogen werden darf und daß dies mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. dazu Beschlüsse vom 31. August 1970 - BVerwG 1 B 60.70 - und vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - Buchholz 355 RBMG/RBerG Nr. 21 und 41).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90
    Art. 14 GG schützt nur das wirtschaftliche Ergebnis der bisherigen Tätigkeit; der Widerruf der Erlaubnis greift jedoch nicht in diese Position ein, sondern betrifft nur die künftige berufliche Betätigung als solche (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 77, 84 <117 f. [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]>).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90
    Art. 14 GG schützt nur das wirtschaftliche Ergebnis der bisherigen Tätigkeit; der Widerruf der Erlaubnis greift jedoch nicht in diese Position ein, sondern betrifft nur die künftige berufliche Betätigung als solche (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 77, 84 <117 f. [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]>).
  • BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74

    Rechtsbeistandes - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Eröffnung des

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90
    Dies ist geboten, um zum Schütze der Rechtsuchenden und auch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete und unzuverlässige Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fernzuhalten (BVerfGE 41, 378 ; Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32).
  • BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit des § 157

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90
    Hieraus folgt ohne weiteres und bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß bei Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit die Erlaubnis wieder entzogen werden darf und daß dies mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. dazu Beschlüsse vom 31. August 1970 - BVerwG 1 B 60.70 - und vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - Buchholz 355 RBMG/RBerG Nr. 21 und 41).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90
    Dies ist geboten, um zum Schütze der Rechtsuchenden und auch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete und unzuverlässige Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fernzuhalten (BVerfGE 41, 378 ; Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32).
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