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   BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95   

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BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95 (https://dejure.org/1996,14753)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1996 - 2 B 120.95 (https://dejure.org/1996,14753)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1996 - 2 B 120.95 (https://dejure.org/1996,14753)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Haftung eines Dienstherrn wegen einer Verletzung der Fürsorgepflicht - Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung

 
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  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95
    Ein Schadensersatzanspruch setzt die gerichtliche Feststellung voraus, daß die Behörde, wenn sie die beanstandeten Fehler vermieden hätte, voraussichtlich zugunsten des Klägers entschieden hätte (adäquate Kausalität; vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).

    Das Berufungsgericht ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung voraussetzt, daß der Verstoß adäquat kausal zur Nichtbeförderung geführt hat, d.h. daß die Behörde ohne Verstoß voraussichtlich zugunsten des Klägers entschieden hätte (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).

    Auch wäre unabhängig von einem Verschulden bei einer fehlerhaften Anwendung der Auswahlkriterien für einen Anspruch auf Schadensersatz erforderlich, daß der schuldhafte Fehler adäquat kausal zum Unterbleiben der Beförderung geführt hätte (vgl. Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - sowie Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein Anspruch auf Schadensersatz, unabhängig davon, ob er auf eine Verletzung der Fürsorgepflicht oder auf einen Verstoß die in § 8 Abs. 1 Satz 2 BBG festgelegten Auslesekriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen gestützt wird (vgl. Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - <BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] = Buchholz 237.7 § 7 Nr. 5>), das Bestehen eines Schadens voraussetzt.

    Auch wäre unabhängig von einem Verschulden bei einer fehlerhaften Anwendung der Auswahlkriterien für einen Anspruch auf Schadensersatz erforderlich, daß der schuldhafte Fehler adäquat kausal zum Unterbleiben der Beförderung geführt hätte (vgl. Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - sowie Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).

  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] und Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] und Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 08.08.1996 - 2 B 120.95
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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