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   BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62   

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BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62 (https://dejure.org/1964,2119)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1964 - II C 194.62 (https://dejure.org/1964,2119)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1964 - II C 194.62 (https://dejure.org/1964,2119)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.03.1963 - II C 44.61

    Streit um die Wirksamkeit der Beförderung eines in Kriegsgefangenschaft geratenen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62
    Diese Vorschrift betrifft aber nur das Beamtenrecht (BVerwGE 13, 303), und zu diesem gehören die Vorschriften des Wehrrechts nicht (ebenso die Urteile des Senatsvom 14. März 1963 - BVerwG II C 44.61 - undvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 -).
  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62
    Um den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu genügen, hätte die Revision innerhalb der Revisionsbegründungsfrist dartun müssen, daß sich dem Berufungsgericht die Vernehmung dieser Zeugen aufgedrängt hat, sie hätte also zumindest substantiiert die Tatsachen anführen müssen, die die Klägerin vor Erlaß des angefochtenen Urteils in das Wissen der Zeugen gestellt hat; denn § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte tatsächliche Vorbringen der Parteien in den vorinstanzlichen Verfahren zu durchforschen und die einzelnen Beweisanerbieten aus den Prozeßakten festzustellen (ebenso Urteile des Senatsvom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 163.60 - undvom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 142.60

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen nach § 64 des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62
    Diese Vorschrift betrifft aber nur das Beamtenrecht (BVerwGE 13, 303), und zu diesem gehören die Vorschriften des Wehrrechts nicht (ebenso die Urteile des Senatsvom 14. März 1963 - BVerwG II C 44.61 - undvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 -).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62
    Diese Vorschrift betrifft aber nur das Beamtenrecht (BVerwGE 13, 303), und zu diesem gehören die Vorschriften des Wehrrechts nicht (ebenso die Urteile des Senatsvom 14. März 1963 - BVerwG II C 44.61 - undvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 -).
  • BVerwG, 12.07.1962 - II C 163.60

    Antrag auf Gleichstellung nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62
    Um den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu genügen, hätte die Revision innerhalb der Revisionsbegründungsfrist dartun müssen, daß sich dem Berufungsgericht die Vernehmung dieser Zeugen aufgedrängt hat, sie hätte also zumindest substantiiert die Tatsachen anführen müssen, die die Klägerin vor Erlaß des angefochtenen Urteils in das Wissen der Zeugen gestellt hat; denn § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte tatsächliche Vorbringen der Parteien in den vorinstanzlichen Verfahren zu durchforschen und die einzelnen Beweisanerbieten aus den Prozeßakten festzustellen (ebenso Urteile des Senatsvom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 163.60 - undvom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).
  • BVerwG, 02.03.1965 - VI C 12.63

    Rechtsmittel

    Außerdem genügt die Rüge des Unterbleibens der Zeugenvernehmung deshalb nicht den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO, weil die Revision nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist substantiiert die bestimmten Tatsachen angeführt hat, die der Kläger vor Erlaß des angefochtenen Urteils in das Wissen der Zeugen gestellt hat(Urteil vom 8. September 1964 - BVerwG II C 194.62 -).
  • BVerwG, 17.08.1970 - II B 6.70

    Vorliegen eines anfechtbaren Verwaltungsaktes bei der Entziehung oder Änderung

    Hat das Tatsachengericht die vom Kläger in das Wissen der Zeugen gestellte Tatsache als richtig unterstellt, ist es aber gleichwohl nicht zu dem von dem Kläger mit dem Beweisantrag erstrebten Ergebnis gelangt, so kann seine Entscheidung nicht auf der Nichtvernehmung dieser Zeugen beruhen (ständige Rechtsprechung; z.B. BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 46.69 - und Urteil vom 8. September 1964 - BVerwG II C 194.62 -).
  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63

    Rechtsmittel

    Das Vorbringen der Revision, die Angabe der in der Zone wohnenden Zeugen sei wesentlich, genügt nicht den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO, weil die Revision nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist substantiiert die bestimmten Tatsachen angeführt hat, die die Klägerin vor Erlaß des angefochtenen Urteils in das Wissen der Zeugen gestellt hat(Urteil vom 8. September 1964 - BVerwG II C 194.62 -, zu den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO insbesondereUrteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 - undvom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 - mit weiteren Nachweisen).
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