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   BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81   

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https://dejure.org/1981,4043
BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81 (https://dejure.org/1981,4043)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1981 - 6 CB 83.81 (https://dejure.org/1981,4043)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1981 - 6 CB 83.81 (https://dejure.org/1981,4043)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Auseinandersetzung des Gerichts mit einer Gewissensentscheidung - Ablehnung eines Hilfsantrags auf Vernehmung der Eltern

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81
    Für die mit ihr geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG (z.B. BVerwGE 44, 313) bestehen keine Anhaltspunkte.

    Die Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen mit potentieller Tötungsfolge in qualifizierten Notwehr- und Nothilhilfesituationen steht zwar der Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegen (vgl. BVerwGE 44, 313 [318]), sie schließt es aber auch nicht aus, daß das Verwaltungsgericht aufgrund der gesamten Umstände des Falles nicht auszuräumende Zweifel daran hat, daß ein Wehrpflichtiger eine ernsthafte, ihn innerlich unbedingt verpflichtende Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81
    Die geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung muß zwar regelmäßig einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG vorangehen (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]).

    Das Verwaltungsgericht ist vielmehr unter Beachtung der Rechtsprechung, insbesondere des beschließenden Senats davon ausgegangen, daß es für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer der konkreten Feststellung bedarf, die behauptete Gewissensentscheidung sei tatsächlich getroffen worden (vgl. BVerwGE 55, 217 [219]); bestehen hieran insbesondere aufgrund der Bekundungen des Wehrpflichtigen Zweifel, so geht dies zu Lasten des seine Anerkennung begehrenden Wehrpflichtigen.

  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81
    Die hier vorliegende - sehr ausführliche - Darstellung der Bekundungen des Klägers im Tatbestand des angefochtenen Urteils wird dieser gesetzlichen Regelung nicht gerecht (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15]).
  • BVerwG, 06.07.1981 - 6 B 52.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festlegung für

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81
    Soweit die Beschwerde meint, das Verwaltungsgericht habe die Darlegungen des Klägers in dieser Hinsicht nicht hinreichend gewürdigt, handelt es sich um einen einzelfallbezogenen Angriff gegen die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, der zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht geeignet ist (vgl. Beschluß vom 6. Juli 1981 - BVerwG 6 B 52.81 -).
  • BVerwG, 01.07.1981 - 6 C 57.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81
    Ist ein Verwaltungsgericht - wie hier - aufgrund der Aussagen des Wehrpflichtigen endgültig und fundiert zu der Ansicht gelangt, es bestünden erhebliche Zweifel daran, daß die Gründe für die Kriegsdienstverweigerung sich zu einer entscheidungserheblichen Gewissensentscheidung verdichtet hätten, so braucht sich ihm eine weitere Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen jedenfalls dann nicht aufzudrängen, wenn nicht substantiiert dargetan ist, daß diese Zeugen konkrete Tatsachen bekunden könnten, die diese auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen gegründeten Zweifel ausräumen und damit zu weiteren Erkenntnissen führen könnten (vgl. Beschluß vom 1. Juli 1981 - BVerwG 6 C 57.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 12.08.1986 - 6 B 30.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verzicht auf die

    Es ist zwar nicht recht verständlich, warum das Verwaltungsgericht nicht beachtet hat, daß nach § 161 Abs. 1 Nr. 1, § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO die Bekundungen einer vernommenen Partei in das Protokoll aufzunehmen und zu verlesen oder bei nur vorläufiger Aufzeichnung auf Tonträger nach § 162 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorzuspielen sind und daß die hier vorliegende - sehr ausführliche - Darstellung der Bekundungen des Klägers im Tatbestand des angefochtenen Urteils dieser gesetzlichen Regelung nicht gerecht wird (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - ; Beschluß vom 8. September 1981 - BVerwG 6 CB 83.81 -).
  • BVerwG, 19.08.1987 - 6 B 89.86

    Verzicht auf Protokollierung der Aussage des Klägers - Rügeloses Einlassen des

    Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 12. August 1986 - BVerwG 6 B 30.86 - (VG Karlsruhe 8 K 94/85) ausgeführt hat, ist zwar nicht recht verständlich, warum das Verwaltungsgericht nicht beachtet hat, daß nach § 161 Abs. 1 Nr. 1, § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO die Bekundungen einer vernommenen Partei in das Protokoll aufzunehmen und zu verlesen oder bei nur vorläufiger Aufzeichnung auf Tonträger nach § 162 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorzuspielen sind und daß die auch in dieser Sache vorliegende - recht ausführliche - Darstellung der Bekundungen des Klägers im Tatbestand des angegriffenen Urteils dieser gesetzlichen Regelung nicht gerecht wird (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - ; Beschluß vom 8. September 1981 - BVerwG 6 CB 83.81 -).
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