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BVerwG, 08.09.1992 - 4 B 178.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Beschwerdeverfahren - Hinreichende Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Abgrenzung des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) von den §§ 30, 31 BauGB hinsichtlich der Beurteilung nachbarlicher Belange
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 1778/91
- BVerwG, 08.09.1992 - 4 B 178.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 4 B 178.92
Hinsichtlich des Drittschutzes des § 31 Abs. 2 BauGB hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 -, welches das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, grundsätzliche Ausführungen gemacht. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 4 B 178.92
Wenn - wie hier - die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund geltend gemacht werden soll, muß eine konkrete klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufgewiesen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] zu § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO a.F.). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 08.09.1992 - 4 B 178.92
Wenn - wie hier - die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund geltend gemacht werden soll, muß eine konkrete klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufgewiesen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] zu § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO a.F.).