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   BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92   

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https://dejure.org/1993,337
BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92 (https://dejure.org/1993,337)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1993 - 11 C 38.92 (https://dejure.org/1993,337)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1993 - 11 C 38.92 (https://dejure.org/1993,337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Innerstädtische Fußgängerzone - Kernbereich des Anliegergebrauchs - Zulassung von Zusatzschildern - Anliegerverkehr in der Fußgängerzone - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Lieferverkehr

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 136
  • NJW 1994, 1080
  • NVwZ 1994, 577 (Ls.)
  • NZV 1994, 125
  • DVBl 1994, 345
  • DÖV 1994, 345
 
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Wird zitiert von ... (118)

  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    Sondersituationen kann insoweit durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Sondersituationen kann insoweit durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Der gegenüber dem schlichten Gemeingebrauch gesteigerte Anliegergebrauch erstreckt sich daher nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von ihr (BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, juris Rn. 12).
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