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   BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92   

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BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92 (https://dejure.org/1993,337)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1993 - 11 C 38.92 (https://dejure.org/1993,337)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1993 - 11 C 38.92 (https://dejure.org/1993,337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Innerstädtische Fußgängerzone - Kernbereich des Anliegergebrauchs - Zulassung von Zusatzschildern - Anliegerverkehr in der Fußgängerzone - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Lieferverkehr

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 136
  • NJW 1994, 1080
  • NVwZ 1994, 577 (Ls.)
  • NZV 1994, 125
  • DVBl 1994, 345
  • DÖV 1994, 345
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Das Recht auf Anliegergebrauch schützt regelmäßig nicht vor solchen Erschwernissen des Zugangs, die sich aus seiner besonderen örtlichen Lage ergeben, insbesondere - wie hier - in einer Fußgängerzone im innerstädtischen Ballungsraum (BVerwGE 54, 1; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 7 = NJW 1988, 432, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG a.a.O.).

    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Das Recht auf Anliegergebrauch schützt regelmäßig nicht vor solchen Erschwernissen des Zugangs, die sich aus seiner besonderen örtlichen Lage ergeben, insbesondere - wie hier - in einer Fußgängerzone im innerstädtischen Ballungsraum (BVerwGE 54, 1; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 7 = NJW 1988, 432, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG a.a.O.).

    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.04.1980 - BVerwG 7 C 19.78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8 S. 27) kann einer ganztägigen Verkehrsbeschränkung die Erforderlichkeit nicht schon deswegen abgesprochen werden, weil die Nachtzeit weniger verkehrsreich und ein Störungseintritt daher zu dieser Zeit weniger wahrscheinlich ist.

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.04.1980 a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß eine Verkehrsregelung, die bestimmte Verkehrsströme lenken soll, nur bei einer gewissen Starrheit und dadurch erzielten Gewöhnung der Verkehrsteilnehmer ihre verkehrsordnende Wirkung erreichen kann.

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).
  • BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 7 B 73.88

    Straßenverkehr - Ausnahmegenehmigung - Apotheke - Fußgängerzone - Kraftfahrzeug -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Ferner ist für die Frage der Verhältnismäßigkeit von Bedeutung, dass auch die Beförderung von Personen von und zu Wohnhäusern in der Fußgängerzone nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern in bestimmten Notfällen - namentlich in Notstandssituationen i.S. des § 16 OWiG - trotz des bußgeldbewehrten Verbots (§ 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO) rechtlich erlaubt ist (vgl. dazu Beschluss vom 03.05.1988 - BVerwG 7 B 73.88 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 8).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.11.1974 - BVerwG 4 C 12.72 - (NJW 1975, 1528) ausgeführt, dass unter den heutigen Verhältnissen des Straßen- und Geschäftsverkehrs die ausreichende Möglichkeit, ein - zumal geschäftlich genutztes - Grundstück mit dem Kraftfahrzeug zu erreichen, "grundsätzlich" zu den Erfordernissen einer angemessenen Grundstücksnutzung gehöre.
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Anliegergebrauch in seinem Kern dem privatrechtlichen Eigentum zwar so nahe, dass er unter den Schutz des Art. 14 GG fällt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwGE 30, 235; auch BVerfG NVwZ 1991, 358).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    Der Kläger kann die erstrebte Zulassung des Anliegerverkehrs auch nicht deshalb verlangen, weil der Anliegerverkehr in der Widmungsverfügung ohne Einschränkungen zugelassen worden ist: Das Straßenverkehrsrecht berechtigt zwar nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den Umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungsarten zulassen, also über den Inhalt und Umfang des Widmungszwecks hinausgehen; es lässt aber Maßnahmen zu, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (vgl. BVerwGE 62, 376; Steiner JuS 1984, 1 ff. und NVwZ 1984, 201 ff.; Randelzhofer DAR 1987, 237 [242]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Anliegergebrauch in seinem Kern dem privatrechtlichen Eigentum zwar so nahe, dass er unter den Schutz des Art. 14 GG fällt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwGE 30, 235; auch BVerfG NVwZ 1991, 358).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    Sondersituationen kann insoweit durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Sondersituationen kann insoweit durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Der gegenüber dem schlichten Gemeingebrauch gesteigerte Anliegergebrauch erstreckt sich daher nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von ihr (BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, juris Rn. 12).
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