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   BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15   

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BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15 (https://dejure.org/2016,27477)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2016 - 10 CN 1.15 (https://dejure.org/2016,27477)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2016 - 10 CN 1.15 (https://dejure.org/2016,27477)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2, Art. 70, 74 Abs. 1 Nr. 24, Art. 84 Abs. 1 Satz 7; EEWärmeG §§ 1, 7 Abs. 1 Nr. 3, § 16, Nr. VIII der Anlage; GO LSA § 8 Nr. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang; CO2-Ausstoß; Erneuerbare Energien; Fernwärmeversorgung; Gesetzgebungsbefugnis; Klimasatzung; Klimaschutz; konkurrierende Gesetzgebung; Kraft-Wärme-Koppelung; Kommunalrecht; Luftreinhaltung; Ressourcenschutz; Selbstverwaltungsgarantie; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2, Art. 70, 74 Abs. 1 Nr. 24, Art. 84 Abs. 1 Satz 7
    Anschluss- und Benutzungszwang; CO2-Ausstoß; Erneuerbare Energien; Fernwärmeversorgung; Gesetzgebungsbefugnis; Klimasatzung; Klimaschutz; Kommunalrecht; Kraft-Wärme-Koppelung; Luftreinhaltung; Ressourcenschutz; Selbstverwaltungsgarantie; Verbot der Mischgesetzgebung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 GG, Art 70 GG, Art 74 Abs 1 Nr 24 GG, Art 84 Abs 1 S 7 GG, § 1 EEWärmeG
    Bundesrechtliche Ermächtigung zum Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeversorgung

  • Wolters Kluwer

    Bundesrechtliche Ermächtigung zum Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeeinrichtungen zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Bundesrechtliche Ermächtigung zu Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeversorgung

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 16 EEWärmeG, § 8 Nr. 2 GO LSA
    Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeeinrichtungen

  • rewis.io

    Bundesrechtliche Ermächtigung zum Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeversorgung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEWärmeG § 16
    Bundesrechtliche Ermächtigung zum Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeeinrichtungen zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschluss- und Benutzungszwang zur Förderung des Klima- und Ressourcenschutzes!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bundesrechtliche Ermächtigung zu Anschluss- und Benutzungszwang an kommunale Fernwärmeversorgung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Anschluss- und Benutzungszwang ist zulässig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Klimaschutz als Grund für einen Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärmenetzen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Erleichterter Anschlusszwang an Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Anschluss- und Benutzungszwang: Fernwärme für den globalen Klimaschutz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 2, Art. 70, Art. 74, Art. 84 GG; § 16 EEWärmeG
    Zulässigkeit eines Anschluss- und Benutzungszwangs an die Fernwärmeversorgung aus Klimaschutzgründen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 102
  • NVwZ 2017, 61
  • DVBl 2017, 308
  • DÖV 2017, 121
  • BauR 2017, 323
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Ansonsten würde ein unklares Mischverhältnis aus Bundes- und Landesrecht entstehen, das dem System der verfassungsrechtlichen Kompetenznormen fremd ist und mit ihrer Abgrenzungsfunktion (Art. 70 Abs. 2 GG) nicht in Einklang stünde (BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62 ).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    b) Ob der Anschluss- und Benutzungszwang an eine konkrete Fernwärmeeinrichtung, die nicht den Anforderungen der Nummer VIII der Anlage genügt, allerdings ein geeignetes, erforderliches und zumutbares Mittel zur Verbesserung des Klima- und Ressourcenschutzes ist, bedarf nach der Rechtsprechung des Senats zu den früher maßgeblichen landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen der Überprüfung im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 - BVerwGE 125, 68 Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Denn die Norm verbietet nur die Übertragung neuer Aufgaben vom Bund unmittelbar auf die Kommunen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 2 BvL 8/07, 9/07 - BVerfGE 126, 77 ).
  • Drs-Bund, 19.02.2008 - BT-Drs 16/8169
    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Die Vorschrift bewirkt allerdings nicht lediglich - wie im Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/8169 S. 29) erwogen - eine Modifikation landesrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen.
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Darauf kommt es an (BVerfG, Urteil vom 12. März 2008 - 2 BvF 4/03 - BVerfGE 121, 30 ); darum gewährt Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG als die gegenüber Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG speziellere Norm (vgl. Rengeling/Szczekalla, BoK, Stand 2007, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, Rn. 60) dem Bund die erforderliche Befugnis zur konkurrierenden Gesetzgebung.
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Zwar steht sie dem Gesetzgeber nicht beliebig offen; zulässig sind aber Regelungen, für die sachliche Gründe des überörtlichen gemeinen Wohls streiten und welchen der Gesetzgeber auch angesichts der grundsätzlichen Entscheidung des Verfassungsgebers für eine im Zweifel dezentrale Aufgabenwahrnehmung vertretbar den Vorzug gab, sofern der sogenannte Kernbereich der Garantie - die identitätsbestimmenden Merkmale der kommunalen Selbstverwaltung - unangetastet bleiben (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127 ).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Dies hindert jedoch nicht, dass der Bund - wie hier nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG - von einer ihm zustehenden Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch macht, vorausgesetzt, er beachtet hierbei die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 ; BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 8 C 14.04 - NVwZ 2006, 595 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Der Fortführung des Rechtsstreits steht nicht entgegen, dass die streitgegenständliche Satzung mittlerweile außer Kraft getreten ist (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15
    Dies hindert jedoch nicht, dass der Bund - wie hier nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG - von einer ihm zustehenden Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch macht, vorausgesetzt, er beachtet hierbei die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 ; BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 8 C 14.04 - NVwZ 2006, 595 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Offen ist insbesondere, ob vom Wortlaut der Norm nur die unmittelbare Übertragung neuer Aufgaben vom Bund auf die Kommunen erfasst wird (vgl. BVerwGE 156, 102 ), ob zwischen einer unzulässigen Übertragung neuer Aufgaben und einer zulässigen quantitativen Mehrbelastung bei der Erfüllung bestehender Aufgaben zu differenzieren ist (vgl. Wolff, in: Hömig/ders., GG, 12. Aufl. 2018, Art. 84 Rn. 13; Dittmann/Winkler, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 84 Rn. 16; Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 125a Rn. 8) oder ob insoweit bereits jede inhaltliche und kostenträchtige Änderung und Erweiterung einer bereits zugewiesenen Aufgabe genügt (vgl. Henneke, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/ders., GG, 14. Aufl. 2018, Art. 84 Rn. 43; Hermes, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 84 Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2018 - 4 K 181/15

    Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung mangels maßgeblichen

    § 16 EEWärmeG setzt tatbestandlich eine landesrechtliche Ermächtigung der Kommunen gleichsam als Bedingung voraus, die aber nicht als Grundlage für zusätzliche verfahrensrechtliche oder materiell-rechtliche Erfordernisse herangezogen werden kann, die den vorrangigen Vorgaben des § 16 EEWärmeG oder des sonstigen anwendbaren Bundesrechts widersprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. September 2016 - 10 CN 1.15 -, zit. nach JURIS).

    Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. September 2016 - 10 CN 1.15 - Urt. v. 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Vollmer, IR 2016, 247ff.).

    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs kommt es auf den Zeitpunkt des Satzungserlasses und auf die bei Inkrafttreten der Satzung zu erwartende Situation an (so BVerwG, Urt. v. 8. September 2016, a.a.O.).

    (1) Eine positive Prognose, dass die in dem Fernwärmenetz verteilte Wärme dauerhaft im Sinne der Nummer VIII Nr. 1 Satz 1 Buchst. c der Anlage zum EEWärmeG zu mindestens 50 % im Jahresdurchschnitt aus KWK-Anlagen stammen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. September 2016, a.a.O.), war bei Satzungserlass nicht möglich.

    b) Aus dem von der Antragsgegnerin eingeholten Sachverständigengutachten, der Treibhausgas-Studie vom 2. Juni 2015, ergibt sich nicht, dass der Anschlusszwang in hinreichendem Umfang (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. September 2016, a.a.O.) zur Reduktion der globalen CO 2 -Belastung im Vergleich zur Situation bei dezentraler Gebäudebeheizung beiträgt.

    Soweit das ergänzend anwendbare Landesrecht in verfahrensrechtlicher Hinsicht fordere, dass die Kommune bereits vor der Beschlussfassung der Satzung den entsprechenden Sachverhalt ermittele, steht Bundesrecht dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. September 2016, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 168/14

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung; Verantwortung

    Nach § 16 EEWärmeG, gegen dessen Verfassungsmäßigkeit nach den Darlegungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 2016 (10 CN 1.15) keine durchgreifenden Bedenken bestehen, können die Gemeinden und Gemeindeverbände von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen.

    c) Mangels Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung kann dahingestellt bleiben, ob das in § 8 Nr. 2 GO LSA bzw. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 Buchst. a KVG LSA, jeweils i. V. m. § 16 EEWärmeG, geforderte dringende öffentliche Bedürfnis für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs besteht (vgl. hierzu nunmehr BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 10 CN 1/15 -, juris, Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 10 BN 2.18

    Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Fernwärmeversorgung; Auslegung

    Darüber hinaus hatte das Oberverwaltungsgericht bereits in seiner - durch Urteil des Senats vom 8. September 2016 - 10 CN 1.15 - (BVerwGE 156, 102) aufgehobenen - Entscheidung vom 10. April 2014 (4 K 180/12 - juris, vgl. dort Rn. 60) zur Klimasatzung 2012 der Antragsgegnerin darauf hingewiesen, dass wegen Fehlens eines Betreibervertrages möglicherweise keine Widmung vorliege.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 185/16

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung

    Mit Urteil vom 8. September 2016 (- 10 CN 1.15 -) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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