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   BVerwG, 08.10.1976 - VII C 42.75   

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https://dejure.org/1976,2299
BVerwG, 08.10.1976 - VII C 42.75 (https://dejure.org/1976,2299)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1976 - VII C 42.75 (https://dejure.org/1976,2299)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1976 - VII C 42.75 (https://dejure.org/1976,2299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebbarkeit einer Bestätigung im Erstattungsverfahren des nationalen Marktordnungsrechts der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsakts bei unverschuldeter Falschangabe von Tatsachen gegenüber den Zollstellen - Erwerb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsvoraussetzungen für Mehl - Erstattungsverfahren - Nationales Marktordnungsrecht - Feststellender Verwaltungsakt - Erstattung durch Barzahlung - Genehmigung abschöpfungsfreier Einfuhr

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    Es ist daher erforderlich, daß der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten hat entnehmen müssen, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen würde (so RGZ 155, 148 [152]; 158, 100 [107]; BGHZ 25, 47 [52]; BVerfGE 32, 305 [308, 309]; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. 1960, § 228 IV 2 S. 1394; Palandt, Komm. zum BGB, 35. Aufl. 1976, § 242 Anm. 9 d bb S. 221; Soergel-Siebert, Komm, zum BGB, 10. Aufl. 1967, § 242 Rdnr. 295).

    Es muß vielmehr weiter hinzukommen, daß die Geltendmachung des Rechts auf Grund dieses Umstandes illoyal ist (so Urteil vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 - DVBl. 1966, 600 [601]; BGHZ 25, 47 [52]; Enneccerus-Nipperdey a.a.O.).

    Als illoyal ist aber das Verhalten des Berechtigten dann anzusehen, wenn der Verpflichtete mit Rücksicht auf die Annahme, der Berechtigte werde seine Ansprüche nicht mehr geltend machen, sich in seinen wirtschaftlichen Maßnahmen darauf eingerichtet hat (so RGZ 158, 100 [107]; BGHZ 25, 47 [52]; Palandt a.a.O.; Soergel-Siebert a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 57.72

    Abschöpfungsfreie Einfuhr von Weizen - Widerruf einer Genehmigung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    (Bestätigung des Urteils vom 15. November 1974 - BVerwG VII C 57.72 -).

    Mit dem Widerruf einer derartigen Bestätigung hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG VII C 57.72 - (Buchholz 451.50 § 8 GetrG Nr. 20 S. 14) befaßt.

  • RG, 17.12.1937 - III 3/37

    1. Sind bei der Prüfung der Angemessenheit einer von einem Rechtsanwalt nach § 93

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    Es ist daher erforderlich, daß der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten hat entnehmen müssen, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen würde (so RGZ 155, 148 [152]; 158, 100 [107]; BGHZ 25, 47 [52]; BVerfGE 32, 305 [308, 309]; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. 1960, § 228 IV 2 S. 1394; Palandt, Komm. zum BGB, 35. Aufl. 1976, § 242 Anm. 9 d bb S. 221; Soergel-Siebert, Komm, zum BGB, 10. Aufl. 1967, § 242 Rdnr. 295).

    Als illoyal ist aber das Verhalten des Berechtigten dann anzusehen, wenn der Verpflichtete mit Rücksicht auf die Annahme, der Berechtigte werde seine Ansprüche nicht mehr geltend machen, sich in seinen wirtschaftlichen Maßnahmen darauf eingerichtet hat (so RGZ 158, 100 [107]; BGHZ 25, 47 [52]; Palandt a.a.O.; Soergel-Siebert a.a.O.).

  • BFH, 13.07.1971 - VII R 101/68
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    Diese Ansicht steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs, daß der Widerruf an den Inhaber der Einfuhrlizenz gerichtet werden müsse (so BFHE 103, 377 [380]; 107, 83 [86]).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    Es ist daher erforderlich, daß der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten hat entnehmen müssen, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen würde (so RGZ 155, 148 [152]; 158, 100 [107]; BGHZ 25, 47 [52]; BVerfGE 32, 305 [308, 309]; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. 1960, § 228 IV 2 S. 1394; Palandt, Komm. zum BGB, 35. Aufl. 1976, § 242 Anm. 9 d bb S. 221; Soergel-Siebert, Komm, zum BGB, 10. Aufl. 1967, § 242 Rdnr. 295).
  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    Die Rechtsprechung hat den Gedanken der Verwirkung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts anerkannt (so BVerwGE 6, 204 [205]; Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VT C 11.65 - DÖV 1970, 498).
  • RG, 04.06.1937 - VII 321/36

    1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit stärkster

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    Es ist daher erforderlich, daß der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten hat entnehmen müssen, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen würde (so RGZ 155, 148 [152]; 158, 100 [107]; BGHZ 25, 47 [52]; BVerfGE 32, 305 [308, 309]; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. 1960, § 228 IV 2 S. 1394; Palandt, Komm. zum BGB, 35. Aufl. 1976, § 242 Anm. 9 d bb S. 221; Soergel-Siebert, Komm, zum BGB, 10. Aufl. 1967, § 242 Rdnr. 295).
  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65

    Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75
    Es muß vielmehr weiter hinzukommen, daß die Geltendmachung des Rechts auf Grund dieses Umstandes illoyal ist (so Urteil vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 - DVBl. 1966, 600 [601]; BGHZ 25, 47 [52]; Enneccerus-Nipperdey a.a.O.).
  • BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76

    Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteile vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 42.75 - und vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 43.61 -) ist geklärt, daß eine Verwirkung, die als Rechtsinstitut Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben ist, jedenfalls infolge Zeitablaufs allein nicht eintreten kann.
  • BVerwG, 12.10.1994 - 6 B 75.94

    Voraussetzungen einer Verwirkung von Rechten im öffentlichen Recht - Klage auf

    Das Urteil beruht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von den dafür in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1960 - BVerwG 6 C 212.56 - Buchholz 234 § 35 G 131 sowie vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 42.75 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 19. Zu tragenden Rechtssätzen dieser Urteile steht das Berufungsurteil schon deshalb nicht in Widerspruch, weil sie zur Frage der Voraussetzungen einer Verwirkung von Rechten im öffentlichen Recht ergangen sind, während das Berufungsgericht seine Bestätigung der Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht auf die Annahme gestützt hat, die Klägerin habe sich mit ihrer Klage auf Erteilung eines anderen Zeugnisses über die von ihr bestandene Abschlußprüfung als Technische Zeichnerin treuwidrig in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt, nämlich zu ihrer Zustimmung zu dem ihr aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 29. April 1991 erteilten Zeugnis.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 3 ER 200.81

    Rückerstattung der Beihilfe zur Hausratbeschaffung - Voraussetzungen der

    Denn durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind jedenfalls die Voraussetzungen einer Verwirkung von Ansprüchen im öffentlichen Recht als hinreichend geklärt anzusehen (vgl. u.a. Urteile vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 42.75 - [Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 19] und vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 63 = ZLA 1979, 91]; Beschluß vom 23. März 1978 - BVerwG 3 B 75.76 - [ZLA 1978, 177]).
  • BVerwG, 23.03.1978 - 3 B 75.76
    Im Hinblick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch die Frage einer etwaigen Verwirrung des Rücknahmerechts als nicht mehr klärungsbedürftig anzusehen (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - [Buchholz 427.3 § 342 Nr. 11 = ZLA 1974, 100] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 42.75 - [Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 19]).
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