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   BVerwG, 08.10.2014 - 4 C 30.13   

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https://dejure.org/2014,37355
BVerwG, 08.10.2014 - 4 C 30.13 (https://dejure.org/2014,37355)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.2014 - 4 C 30.13 (https://dejure.org/2014,37355)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 4 C 30.13 (https://dejure.org/2014,37355)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. b, § 41 Abs. 2 Nr. 1, § 178, § 213 Abs. 1 Nr. 3
    Erhaltungsfestsetzung; Bebauungsplan; Rechtsgrundlage; städtebauliche Gründe; Funktionsgrün; Ersatzpflanzung bei Verlust; bauaufsichtsrechtliche Anordnung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. b, § 41 Abs. 2 Nr. 1, § 178
    Bebauungsplan; Erhaltungsfestsetzung; Ersatzpflanzung bei Verlust; Funktionsgrün; Rechtsgrundlage; bauaufsichtsrechtliche Anordnung; städtebauliche Gründe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 25 Buchst b BauGB, § 213 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 213 Abs 2 BauGB, § 41 Abs 2 Nr 1 BauGB
    Pflicht zur Ersatzpflanzung bei Verlust von durch Erhaltungsfestsetzung geschützten Grüns

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 25 Buchst b BauGB, § 213 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 213 Abs 2 BauGB, § 41 Abs 2 Nr 1 BauGB
    Pflicht zur Ersatzpflanzung bei Verlust von durch Erhaltungsfestsetzung geschützten Grüns

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Ersatzpflanzungen im Fall des Verlusts des geschützten Grüns i.R.e. Erhaltungsfestsetzung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. b, § 41 Abs. 2 Nr. 1, § 178, § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
    Baurecht: Pflicht zu Ersatzpflanzungen aufgrund von Erhaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen | Erhaltungsfestsetzung in einem Bebauungsplan; Ersatzpflanzung bei Verlust; Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Ersatzpflanzung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. b, § 41 Abs. 2 Nr. 1, § 178, § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
    Baurecht: Pflicht zu Ersatzpflanzungen aufgrund von Erhaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen | Erhaltungsfestsetzung in einem Bebauungsplan; Ersatzpflanzung bei Verlust; Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Ersatzpflanzung

  • rewis.io

    Pflicht zur Ersatzpflanzung bei Verlust von durch Erhaltungsfestsetzung geschützten Grüns

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Pflicht zur Ersatzpflanzung bei Verlust von durch Erhaltungsfestsetzung geschützten Grüns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten aus Erhaltungsfestsetzung umfassen auch Ersatzpflanzungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Funktionsgrün, städtebauliche Erhaltungsfesetzung - und die Pflicht zu Ersatzpflanzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichten aus Erhaltungsfestsetzung umfassen auch Ersatzpflanzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhaltungsfestsetzung rechtfertigt Pflanzgebot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhaltungsfestsetzung rechtfertigt Pflanzgebot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichten aus Erhaltungsfestsetzung umfassen auch Ersatzpflanzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 159
  • DÖV 2015, 258
  • BauR 2015, 450
  • ZfBR 2015, 158
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 12.03

    Annahme einer Überraschungsentscheidung; Voraussetzungen für eine Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2014 - 4 C 30.13
    Wie der Senat bereits entschieden hat, können zu den Aufwendungen, zu denen der Eigentümer verpflichtet ist, auch Maßnahmen der Erneuerung gehören (Beschluss vom 15. April 2003 - BVerwG 4 BN 12.03 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.07.2014 - 9 B 39.14

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; Gehölze;

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2014 - 4 C 30.13
    Art und Umfang des angeordneten Ersatzes müssen jedenfalls in einem angemessenen Verhältnis zur städtebaulichen Funktion des Grüns stehen (vgl. auch Beschluss vom 18. Juli 2014 - BVerwG 9 B 39.14 - juris Rn. 7 zu § 34 Abs. 3 FlurbG) und insbesondere unzumutbare Belastungen des Pflichtigen vermeiden.
  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15

    Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von

    Zielt die Erhaltungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. b) BauGB grundsätzlich auf umfassenden Schutz, dann kann sie auch Grundlage für Ersatzpflanzpflichten sein (BVerwG, Urt. v. 08.10.2014 - 4 C 30/13 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20

    Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 /

    Die Ermächtigungsgrundlage in § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB deckt auch die Anordnung von Ersatzpflanzungsgeboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.2014, 4 C 30.13, ZfBR 2015, 158, juris Rn. 10; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 9 Rn. 222), wie sie § 2 Nr. 12 und 13 PlanVO vorsehen.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2016 - 15 MF 21/15

    Androhung; Anpflanzung; Anpflanzungsgebot; Duldungsverfügung; Ersatzpflanzung;

    Wie zu einer entsprechenden Regelung im BauGB (§ 9 Abs. 1 Nr. 25) gerade unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zu § 34 Abs. 3 FlurbG anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.2014 - 4 C 30/13 -, juris, Rn. 14), zielt eine danach zulässige bzw. erforderliche Ersatzpflanzung nicht - wie vom Antragsteller geltend gemacht - auf die in der Regel schon nicht (mit vertretbarem Aufwand) mögliche Naturalrestitution etwa durch Neupflanzung gleich hoher und alter Gehölze, sondern auf die dauerhafte Funktionssicherung des Bestandes unter Einbeziehung von forstwirtschaftlich-botanischem Sachverstand.

    Dies schließt die Befugnis ein, zum Zweck des gebotenen Wertausgleiches für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips auch die Anpflanzung einer Mehrzahl von kleineren Pflanzen als zerstört auf einer ggf. auch entsprechend größeren Fläche ebenso anzuordnen (vgl. das o.a. Senatsurt. v. 18.2.2014, Bl. 15 des Urteilsabdr.) wie als Annex eine weitere (Entwicklungs-)Pflege der zu pflanzenden Gehölze (BVerwG, Urt. v. 8.10.2014, a.a.O., Rn. 12).

  • VG Düsseldorf, 29.04.2021 - 11 K 4846/19

    Außenbereichsinsel, gesicherte Erschließung, Erhaltungsfestsetzung, Grundzüge der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 4 C 30/13 -, juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 4 C 30/13 -, juris, Rn. 11.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 7 D 190/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der

    vgl. Söfker, in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Loseblattkommentar § 9 Rn. 222 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 8.10.2014 - 4 C 30.13 -, BRS 82 Nr. 39 = BauR 2015, 40 = juris.
  • VG Ansbach, 29.11.2017 - AN 9 K 16.01056

    Anspruch des Anliegers auf Beseitigung von in einem Grünstreifen gepflanzten

    Die im Bebauungsplan festgeschriebene Erstpflanzungsfestsetzung enthält dabei gleichzeitig auch die Pflicht, Ersatzpflanzungen vorzunehmen, wenn die erste Anpflanzung erfolglos bleibt oder später ausfällt; einer zusätzlichen, die Erstpflanzungsfestsetzung ergänzenden Nachpflanzungsfestsetzung bedarf es hierfür nicht (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.2014 - 4 C 30.13, juris).
  • VGH Bayern, 18.02.2022 - 1 N 19.160

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan "Naturdenkmal Gletscherschliff"

    Darüber hinaus wurden auch (positive) Festsetzungen zum Erhalt des vorhandenen Baumbestands als "Funktionsgrün" gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB getroffen (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.2014 - 4 C 30.13 - BayVBl 2015, 279; OVG NW, U.v. 30.9.2014 - 2 D 87/13.NE - juris Rn. 61 zur Festsetzung zweier Obstbäume), durch die die Zweckbestimmung der privaten Grünfläche mittelbar konkretisiert wird (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.2011 a.a.O).
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