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   BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62   

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BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62 (https://dejure.org/1963,1096)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1963 - IV C 54.62 (https://dejure.org/1963,1096)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1963 - IV C 54.62 (https://dejure.org/1963,1096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Vertreibungsschäden wegen des Verlustes an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen - Verlust der Anwartschaft eines vor der Vertreibung eingesetzten Vermächtnisnehmers als Vertreibungsschaden - Vorliegen eines Schadens bei fehlender Realisierbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1289
  • DVBl 1964, 751
  • JR 1964, 473
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil IV C 235.56 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) ausgesprochen, daß die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts ergänzend heranzuziehen seien.
  • BVerwG, 24.10.1958 - IV C 325.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Weiter einengend hat der Senat in BVerwG IV C 325.57 (VerwRspr. Bd. 12 S. 154 [156]) ausgesprochen, für einen Widerruf, der sich nicht für eine zurückliegende Zeit, sondern nur für die Zukunft auswirken solle, sei das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines gesetzlichen Zustandes durch nachträgliche Beseitigung des begünstigenden Verwaltungsakts in der Regel von solchem Gewicht, daß ihm im Widerstreit mit dem Bedürfnis des einzelnen nach dem Schutz seines Vertrauens der Vorrang einzuräumen sei und daß u.U. von dieser Regelung abgewichen werden könne, wenn der Leistungsempfänger im Vertrauen auf die Beständigkeit der ihm zugebilligten Leistung besonders belastende, schwer rückgängig zu machende Verfügungen getroffen, insbesondere vorteilhafte Rechtspositionen aufgegeben habe.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Da das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 7, 194 (196) [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57] zudem ausgesprochen hat, daß sowohl der Grundsatz der Rechtssicherheit wie das Prinzip der Gerechtigkeit im Einzelfall Verfassungsrang haben und wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips seien, eine der Leitideen des Grundgesetzes, und daß der Gesetzgeber wiederholt die Rechtssicherheit höher bewertet habe, hat der erkennende Senat in BVerwGE 13, 28 ausgesprochen, daß dem Schutz des Vertrauens des Betroffenen auf die Beständigkeit der im rechtsförmlichen Verwaltungsverfahren zustande gekommenen Verwaltungsakte ein besonderes Gewicht beizumessen sei, und daß bei der Abwägung des öffentlichen Interesses an der Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Verwaltung gegen das Vertrauensinteresse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit auch hier ausschlaggebend sein müsse, zumal der Betroffene bei einem ihn begünstigenden Verwaltungsakt die Gerichte nicht anzurufen vermöge, lediglich um seine Anspruchsberechtigung durch eine rechtskraftfähige gerichtliche Entscheidung bekräftigen zu lassen.
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Vielmehr sind die von der Rechtsprechung und Rechtslehre gleichermaßen anerkannten Regeln anzuwenden, die in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 2, 380 (403 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51]/405) ihren Ausdruck gefunden haben:.
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Wenn auch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 11, 136 einschränkend gesagt hat, es müsse im Einzelfall abgewogen werden, welches der beiden Prinzipien den Vorrang haben müsse, so ist doch als Grundsatz festzuhalten, daß der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden in der Regel das Übergewicht gegenüber der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zukommt.
  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Da das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 7, 194 (196) [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57] zudem ausgesprochen hat, daß sowohl der Grundsatz der Rechtssicherheit wie das Prinzip der Gerechtigkeit im Einzelfall Verfassungsrang haben und wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips seien, eine der Leitideen des Grundgesetzes, und daß der Gesetzgeber wiederholt die Rechtssicherheit höher bewertet habe, hat der erkennende Senat in BVerwGE 13, 28 ausgesprochen, daß dem Schutz des Vertrauens des Betroffenen auf die Beständigkeit der im rechtsförmlichen Verwaltungsverfahren zustande gekommenen Verwaltungsakte ein besonderes Gewicht beizumessen sei, und daß bei der Abwägung des öffentlichen Interesses an der Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Verwaltung gegen das Vertrauensinteresse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit auch hier ausschlaggebend sein müsse, zumal der Betroffene bei einem ihn begünstigenden Verwaltungsakt die Gerichte nicht anzurufen vermöge, lediglich um seine Anspruchsberechtigung durch eine rechtskraftfähige gerichtliche Entscheidung bekräftigen zu lassen.
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 133.62

    Anspruch auf Gewährung einer Hausratsbeihilfe zum Erwerb vom

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu berücksichtigen, die dahin geht, daß eine Zusage bzw. Zusicherung nur dann nicht verbindlich ist, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, und daß die Rechtswidrigkeit der Zusage allein ihr die Verbindlichkeit nicht nehmen kann (BVerwG V C 133.62 vom 27. März 1963).
  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 143.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Wenn die Klägerin meint, daß dieses Ergebnis dem Sinne von § 12 Abs. 7 LAG widerspreche, so vermag der Senat dem nicht zu folgen, denn § 12 Abs. 7 LAG geht von ganz anderen Grundsätzen aus und regelt, wie der Senat in seinem Urteil BVerwG IV C 143.61 entschieden hat, nur Fälle, in denen der Erbe nach dem Anfall der Erbschaft vertrieben oder ausgesiedelt worden ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.12.1959 - V A 96/58
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 54.62
    Über den Kostenantrag hinsichtlich des Vorverfahrens hat der Senat deswegen nicht entschieden, weil er mit dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (NJW 1960 S. 932) der Auffassung ist, die Entscheidung sei dem Kostenfestsetzungsverfahren vorzubehalten, um den Parteien die Möglichkeit zu geben, diese Entscheidung in dem Kostenfestsetzungsverfahren anzufechten.
  • BVerwG, 13.02.1967 - VI C 2.67

    Zulässigkeit der Nebentätigkeit eines beamteten Arztes aufgrund eines

    Wenn es sich um die Frage handelt, ob nach Treu und Glauben die Wirkungen eines fehlerhaften und deshalb trotz seiner Bestandskraft rücknehmbaren (BVerwGE 10, 308 [309]) Verwaltungsaktes für die Zukunft aufrechterhalten bleiben, weil es der Grundsatz des Vertrauensschutzes verlangt, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei der Abwägung, ob das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gegenüber dem Vertrauen des Betroffenen auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt, das Interesse des Betroffenen in der Regel hinter dem Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurückzutreten hat, wenn der regelmäßige Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Erörterung steht und daß Ausnahmen von dieser Regel nur in besonders liegenden Fällen anerkannt werden können - vgl. die Zusammenstellung im Urteil vom 24. August 1964 (BVerwGE 19, 188 [189, 190]) sowie die Urteile vom 12. Mai 1960 (BVerwGE 10, 308), vom 29. August 1963 (NJW 1964 S. 563), vom 8. November 1963 (NJW 1964 S. 1289) und vom 11. November 1965 (DÖD 1966 S. 110).
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