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   BVerwG, 08.11.1963 - VII C 35.61   

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https://dejure.org/1963,474
BVerwG, 08.11.1963 - VII C 35.61 (https://dejure.org/1963,474)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1963 - VII C 35.61 (https://dejure.org/1963,474)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1963 - VII C 35.61 (https://dejure.org/1963,474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verwendung eines Grundstücks als Sammelstelle während einer Verpachtung mit einer Festsetzung von Lieferverpflichtungen und Abnahmeverpflichtungen zwischen den Parteien - Unterscheidung zwischen der Pacht eines Molkereibetriebes und der Miete eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Milch- und Fettgesetz §§ 2, 8

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 122
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 84.55
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - VII C 35.61
    Bei der rechtlichen Beurteilung ist von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, daß die marktregelnden Vorschriften der §§ 1 und 8 des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten vom 28. Februar 1951 (BGBl. I S. 135) in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (BGBl. I S. 811) - MFG - nicht gegen das Grundgesetz verstoßen (vgl. das Urteil vom 11. Oktober 1956 - BVerwGE 4, 95 [BVerwG 11.10.1956 - I C 84/55] -).

    Die Marktregelung dient, wie in dem angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 1956, BVerwGE 4, 95, [BVerwG 11.10.1956 - I C 84/55] hervorgehoben ist, der Sicherung der Milchversorgung.

  • BVerwG, 29.01.1960 - VII C 62.58
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - VII C 35.61
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 1960 - BVerwG VII C 62.58 - (Buchholz, Nachschlagewerk 451.52, § 5 MFG Nr. 1) ausgeführt hat, können die Molkereien nach § 2 MPG nicht zu festen Bezugskontingenten verpflichtet werden.
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII C 185.57
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - VII C 35.61
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. November 1958 - BVerwG VII C 185.57 - (Buchholz, Nachschlagewerk 451.52, § 8 MFG Nr. 2) darauf hingewiesen, daß zwischen der Pacht eines Betriebes und der Miete der Geschäftsräume eines stillgelegten Betriebes unterschieden werden müsse und nur dann Milchlieferbeziehungen bestehen könnten, wenn ein selbständiger Molkereibetrieb gegeben ist.
  • BVerwG, 12.07.1965 - VII C 113.64

    Beendigung der öffentlich-rechtlichen Lieferbeziehungen und Annahmebeziehungen

    Mit demselben Sachverhalt hat sich das Urteil des Senats vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 35.61 - (BVerwGE 17, 122 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 35/61]) befaßt.

    Der Senat hat in dem Urteil vom 21. November 1958 auch schon auf den wesentlichen Gesichtspunkt hingewiesen, daß es sich bei der Festsetzung der Liefer- und Annahmebeziehungen um eine marktregelnde Anordnung mit Dauerwirkung handelt (ebenso das Urteil des Senats vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 35.61 -, a.a.O.).

    Wie der Senat verschiedentlich hervorgehoben hat, wird den berechtigten Interessen der Beteiligten insbesondere bei einer Änderung grundlegender Verhältnisse dadurch Rechnung getragen, daß ihnen die Möglichkeit gegeben ist, einen Antrag gemäß § 8 MFG zu stellen (vgl. das Urteil des Senats BVerwGE 17, 122 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 35/61]).

  • BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82

    Anforderungen an die Bekanntmachung einer geplanten Unterschutzstellung in einer

    So hat der Senat beispielsweise bereits entschieden, daß an die Verkündung von Landschaftsschutzverordnungen, aus rechtsstaatlichen Gründen bestimmte Mindestanforderungen zu stellen sind (vgl. BVerwGE 17, 122 und 26, 129).
  • BVerwG, 12.12.1969 - VII CB 13.68

    Zuweisung zum Einzugsgebiet der Rahmstation einer Molkerei - Festsetzung von

    Dieser Grundsatz wurde in der Entscheidung vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 35.61 - (BVerwGE 17, 122 [123]) auf § 2 MFG ausgedehnt.
  • BVerwG, 24.06.1966 - VII C 45.66

    Änderung der öffentlich- rechtlichen Beziehung zu einer Gesellschaft - Änderung

    Dies gilt in gleicher Weise für die Auslegung des § 2 MFG (vgl. Urteil des Senatsvom 8. November 1963 - BVerwG VII C 35.61 - [BVerwGE 17, 122]).
  • BVerwG, 13.10.1971 - I C 21.69

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Voraussetzungen für die

    In einem anderen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom selben Tage (BVerwGE 17, 122) wird allerdings ausgeführt, durch die Verpachtung einer Molkerei und die Umwandlung des Betriebs in eine Sammelstelle durch die Pächterin habe die Verpächterin nicht ihre Eigenschaft verloren, Träger von Liefer- und Abnahmebeziehungen zu den Milcherzeugern zu sein.
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