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   BVerwG, 08.11.1973 - III C 44.71   

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https://dejure.org/1973,3150
BVerwG, 08.11.1973 - III C 44.71 (https://dejure.org/1973,3150)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1973 - III C 44.71 (https://dejure.org/1973,3150)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1973 - III C 44.71 (https://dejure.org/1973,3150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Pächteranteils bei der Berechnung eines Schadens an landwirtschaftlichem Vermögen - Bindung der Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte an die von den Finanzbehörden vorgenommene Bewertung und Zurechnung eines Wirtschaftsguts zu einer bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.01.1968 - III C 154.66
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 44.71
    Angesichts des bestehenden Pachtverhältnisses ist Eigenbesitz des Pächters an dem Inventar ausgeschlossen; die dem Pächter nach § 589 Abs. 2 Halbsats 2 BGB zustehende Eigentumsanwartschaft und der ihm möglicherweise zustehende Ersatzanspruch nach § 593 Abs. 2 BGB rechtfertigen nicht die Annahme wirtschaftlichen Eigentums (Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 154.66 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 63]).
  • BVerwG, 08.02.1968 - III C 143.65

    Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Einfamilienhaus -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 44.71
    Hiernach sind die Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte zwar an die von den Finanzbehörden vorgenommene Bewertung eines Wirtschaftsgutes, nicht aber an die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes zu einer bestimmten Person im Schadenszeitpunkt gebunden (Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG III C 160.68 - und vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 143.65 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 70 und Nr. 64]).
  • BVerwG, 16.10.1969 - III C 160.68

    Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen auf die Ehefrau

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 44.71
    Hiernach sind die Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte zwar an die von den Finanzbehörden vorgenommene Bewertung eines Wirtschaftsgutes, nicht aber an die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes zu einer bestimmten Person im Schadenszeitpunkt gebunden (Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG III C 160.68 - und vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 143.65 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 70 und Nr. 64]).
  • BVerwG, 03.12.1976 - 3 B 42.76

    Vereinbarung eines Eisernviehvertrags im Pachtverhältnis

    Die vom angefochtenen Urteil gezogene Schlußfolgerung, daß nach dem Wortlaut der Vertragsvereinbarung der Verpächter Eigentümer und der Kläger Fremdbesitzer des übernommenen und später einverleibten Inventars gewesen sei, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zu § 229 Abs. 1 und 2 LAG (vgl. Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 154.66 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 63]; siehe auch das Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG III C 44.71 - zu §§ 9 Abs. 2, 12 Abs. 1 Nr. 1 BFG und § 11 Ziff. 4 StAnpG).
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