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BVerwG, 08.11.2011 - 10 B 31.11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.07.2011 - 20 B 10.30316
- BVerwG, 08.11.2011 - 10 B 31.11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 10 B 31.11
Der Kläger verkennt, dass sich der herangezogene Revisionszulassungsgrund von dem Berufungszulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) unterscheidet, der in Asylrechtsstreitigkeiten auch solche Fälle umfasst, in denen sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein aus den verallgemeinerungsfähigen Auswirkungen ergibt, die die in der Berufungsentscheidung zu erwartende Klärung von Tatsachenfragen haben wird (Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 Leitsatz 1 = Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4). - BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 49.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle mangelnder Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 08.11.2011 - 10 B 31.11
Das Revisionsgericht darf aber von sich aus keine Tatsachen ermitteln; es hat - auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen - Fragen des revisiblen Rechts zu klären (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) (Beschluss vom 30. Juni 2009 - BVerwG 10 B 49.08 - juris Rn. 2 f.).
- VG Münster, 15.02.2011 - 2 K 221/10
Ungenehmigte Umnutzung eines Kälberstalls
Ferner wird auf die Verfahrensakte 2 L 546/10 mit den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. Oktober 2010 und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 2010 - 10 B 1407/10 - sowie den Beschluss vom 17. Januar 2011 - 10 B 31/11 - ergänzend verwiesen.