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   BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 396.88   

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BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 396.88 (https://dejure.org/1988,10225)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 9 B 396.88 (https://dejure.org/1988,10225)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 9 B 396.88 (https://dejure.org/1988,10225)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit für die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Darlegungserfordernisse an einen Beweisantrag - Rüge der Verletzung einer Verfahrensvorschrift in der Revisionsinstanz nach fehlender Rüge in der Berufungsinstanz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 396.88
    Da die Niederschrift gemäß § 415 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO vollen Beweis der darin beurkundeten Vorgänge erbringt, die Beschwerde einen nach § 415 Abs. 2 ZPO zulässigen Gegenbeweis (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26) aber nicht angetreten hat, kann entgegen der Auffassung der Beschwerde keine Rede davon sein, daß die beiden fraglichen Beweisanträge vor Erlaß des Urteils nicht "verbeschieden" worden seien.

    Es wäre daher Sache des in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts anwesenden Prozeßbevollmächtigten des Klägers gewesen, dort eine etwa fehlende - ihm aus zahlreichen Parallelverfahren ohnehin bereits bekannte - Begründung für die Ablehnung der beiden fraglichen Beweisanträge zu rügen, um auf diese Weise in die Lage versetzt zu werden, entsprechend dem Sinn des § 86 Abs. 2 VwGO neue oder veränderte Beweisanträge zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zutage getretenen Rechtsauffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 396.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Reihe von Urteilen (vgl. etwa vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 - u.a. - BVerwGE 72, 269) entschieden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen in einem Bürgerkrieg oder bei bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen eine asylrechtlich erhebliche Gruppen- oder Einzelverfolgung in Betracht kommen kann.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 396.88
    Die allgemeine Wiederholung der Tatbestandsvoraussetzungen ohne nähere Substantiierung von Art und Inhalt der konkreten Wahrnehmung einer als Zeuge benannten Person reicht nicht aus (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 396.88
    Es wäre daher Sache des in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts anwesenden Prozeßbevollmächtigten des Klägers gewesen, dort eine etwa fehlende - ihm aus zahlreichen Parallelverfahren ohnehin bereits bekannte - Begründung für die Ablehnung der beiden fraglichen Beweisanträge zu rügen, um auf diese Weise in die Lage versetzt zu werden, entsprechend dem Sinn des § 86 Abs. 2 VwGO neue oder veränderte Beweisanträge zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluß zutage getretenen Rechtsauffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - a.a.O.).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 396.88
    Denn soweit sie als Sachverständige vernommen werden sollten, stand die Einholung weiterer Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts; dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn sich dem Tatsachengericht eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
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