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   BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89   

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https://dejure.org/1989,4841
BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89 (https://dejure.org/1989,4841)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1989 - 1 CB 46.89 (https://dejure.org/1989,4841)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1989 - 1 CB 46.89 (https://dejure.org/1989,4841)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung der Revision - Vorgehensmöglichkeiten des Betroffenen gegen die negative Entscheidung über seinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Zusammenhang zwischen einem inzwischen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, daß die Verwaltungsgerichte ebenso wie die Ausländerbehörden gesetzliche Hinderungsgründe für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis offenlassen dürfen, wenn die Nichtverlängerung aus Ermessenserwägungen der Behörde rechtsfehlerfrei ist (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - NVwZ 1989, 765).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, unter welchen Voraussetzungen entwicklunespolitische Belange die Negativschranke erfüllen (Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, daß die Verwaltungsgerichte ebenso wie die Ausländerbehörden gesetzliche Hinderungsgründe für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis offenlassen dürfen, wenn die Nichtverlängerung aus Ermessenserwägungen der Behörde rechtsfehlerfrei ist (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - NVwZ 1989, 765).
  • BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87

    Voraussetzungen und Geltungsbereich der Divergenzrevision - Anspruch auf erneute

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Entgegen der Annahme des Klägers liegt der Divergenztatbestand des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht schon bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor (Beschlüsse vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 214 und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 1 B 3.87 -).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Eine Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfordert Ausführungen darüber, daß das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - NVwZ 1987, 1086 [BVerwG 22.07.1987 - 1 B 170/86]; Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32).
  • BVerwG, 05.06.1989 - 1 B 93.89

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 5. Juni 1989 - BVerwG 1 B 93.89 -).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; ebenso BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte auch, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177; ebenso BVerfGE 58, 353 [BVerfG 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79]).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Er übersieht dabei, daß die aus seiner Sicht fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles für sich genommen noch nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfüllt (Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, daß die Verwaltungsgerichte ebenso wie die Ausländerbehörden gesetzliche Hinderungsgründe für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis offenlassen dürfen, wenn die Nichtverlängerung aus Ermessenserwägungen der Behörde rechtsfehlerfrei ist (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - NVwZ 1989, 765).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, daß die Verwaltungsgerichte ebenso wie die Ausländerbehörden gesetzliche Hinderungsgründe für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis offenlassen dürfen, wenn die Nichtverlängerung aus Ermessenserwägungen der Behörde rechtsfehlerfrei ist (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - NVwZ 1989, 765).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

  • BVerwG, 20.09.1982 - 7 B 223.81
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Sieht das Berufungsgericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - a.a.O.; vom 8. Dezember 1989 - BVerwG 1 CB 46.89 -).
  • BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde -

    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschlüsse vom 8. Dezember 1989 - BVerwG 1 CB 46.89 - vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55).
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