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   BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92   

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BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92 (https://dejure.org/1993,11176)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1993 - 5 B 137.92 (https://dejure.org/1993,11176)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 5 B 137.92 (https://dejure.org/1993,11176)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe gegen einen von mehreren Leistungsträgern - Erstattung zwischen mehreren Sozialhilfeträgern - Deckung des Bedarf eines Hilfebedürftigen durch einen Dritten - Deckung des Bedarf eines Hilfebedürftigen durch einen anderen Sozialhilfeträger - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Der Beklagte selbst sieht das Berufungsgericht mit der Auffassung, daß § 43 SGB I auch anzuwenden ist, wenn zwischen mehreren Trägern der Sozialhilfe streitig ist, wer zur Leistung verpflichtet ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 89, 81).

    Die Voraussetzung des § 43 Abs. 1 SGB I, daß ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht (vgl. insoweit zum Sozialhilferecht BVerwGE 89, 81 [BVerwG 26.09.1991 - 5 C 14/87]), ist hier gegeben.

  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90

    Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Bei einem Streit darüber, welcher von mehreren Sozialhilfeträgern für die Erfüllung dieses Anspruchs zuständig ist, ist § 43 Abs. 1 SGB I, der den Sozialleistungsberechtigten vor den aus Zuständigkeitskonflikten resultierenden Nachteilen für die Verwirklichung seiner sozialen Rechte in Schutz nehmen will (vgl. BVerwGE 91, 177 [BVerwG 19.11.1992 - 5 C 33/90]), anwendbar.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Die zulässige Beschwerde des Beklagten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. März 1993 - BVerwG 4 B 253.92 - <DVBl 1993, 884 f.>) ist unbegründet.
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 55.79

    Nachrang der Sozialhilfe hinter Unterhaltsleistungen Dritter - Bestehen einer

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90

    Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 5 B 137.92
    Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat (BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64]; 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - <FEVS 29, 45/47 = ZfSH 1981, 23/24>; BVerwGE 65, 52 [BVerwG 11.02.1982 - 5 C 85/80]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 2 C 6/90]; Urteil vom 2. September 1993 - BVerwG 5 C 50.91 - ; s. weiter auch die Nachweise in dem Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - ).
  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

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