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   BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98   

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https://dejure.org/1999,2149
BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98 (https://dejure.org/1999,2149)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1999 - 6 P 11.98 (https://dejure.org/1999,2149)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 6 P 11.98 (https://dejure.org/1999,2149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wahlanfechtung - Schwerbehindertenvertretung an einem Gericht - Schwerbehindertenvertretungen der Richter und der übrigen Bediensteten

  • Judicialis

    NdsPersVG § 21; ; SchwbG § 24

  • komsem.de

    Wahl zu Schwerbehindertenvertretungen der Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NdsPersVG § 21; SchwbG § 24
    Personalvertretungsrecht - Wahlanfechtung; Schwerbehindertenvertretung an einem Gericht; Schwerbehindertenvertretungen der Richter und der übrigen Bediensteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 163
  • DVBl 2000, 1126
  • DÖV 2000, 600
  • NZA-RR 2000, 333
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 P 14.81

    Zur Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten - Zuständigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98
    Es macht keinen Sinn, die Entscheidungen der Vorinstanzen im neuen Wahlanfechtungsverfahren abzuwarten, obschon diese sich zur maßgeblichen Rechtsfrage in ihren im vorliegenden Verfahren ergangenen Entscheidungen bereits geäußert haben und nicht auszuschließen ist, daß das zur Klärung der Rechtsfrage aufgerufene Bundesverwaltungsgericht erst entscheiden kann, wenn auch die Amtszeit der neuen Schwerbehindertenvertretung abgelaufen ist (so bereits Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - Buchholz 238.3 A § 25 BPersVG Nr. 6).
  • BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95

    Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren; Amtszeit des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98
    In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der durch die Wahlanfechtung ausgelöste Vorgang sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (Beschluß vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4560/96

    Wahlversammlung zur erstmaligen Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98
    BVerwG 6 P 11.98 OVG 18 L 4560/96.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 14 MB 1/18

    Zuständigkeit des Richterdienstgerichts für die Überprüfung einer vorläufigen

    Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem für den Sitz der Dienststellen zuständigen Integrationsamt, § 94 Abs. 1 Satz 5 SBG IX a.F. (vgl. zur insoweit gleichlautenden Vorgängerregelung in § 24 Abs. 1 Satz 5 SchwbG: BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 11.98 - juris, Rn. 28).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Der Begriff der Dienststelle iSd. Teil 2 des SGB IX, zu dem § 97 gehört, bestimmt sich gem. § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IX nach dem Personalvertretungsrecht (zu § 24 Abs. 1 Satz 1 SchwbG: BVerwG 8. Dezember 1999 - 6 P 11/98 -BVerwGE 110, 163 = AP SchwbG 1986 § 24 Nr. 1, zu II 2 der Gründe; zu §§ 1, 4 BetrVG: BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1, zu B I 3 a aa der Gründe).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10

    Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen

    In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreit bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der Vorgang, welcher die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 11.98 - BVerwGE 110, 163 = Buchholz 436.61 § 24 SchwbG Nr. 3 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 2.01 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3 S. 9 f. und vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - Buchholz 449.7 § 49 SBG Nr. 3 Rn. 47, insoweit bei BVerwGE 130, 165 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10

    Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes

    In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreit bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der Vorgang, welcher die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 11.98 - BVerwGE 110, 163 = Buchholz 436.61 § 24 SchwbG Nr. 3 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 2.01 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3 S. 9 f. und vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - Buchholz 449.7 § 49 SBG Nr. 3 Rn. 47, insoweit bei BVerwGE 130, 165 nicht abgedruckt).
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03

    Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen

    Die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung sind unmittelbar Teil der Dienststellenverfassung und üben einige ihrer Rechte maßgeblich im Verhältnis zu den in den Dienststellen zu bildenden Personalräten aus (OVG NW B. v. 6.8.2002 - 1 E 141/02.PVL - PersR 2003, 83; BVerwG B. v. 9.12.1999 - 6 P 11.98 - PersR 2000, 207, 208).
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