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   BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08   

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BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08 (https://dejure.org/2009,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 C 16.08 (https://dejure.org/2009,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 C 16.08 (https://dejure.org/2009,1511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 28 Abs. 3, § 31 Abs. 4 Satz 2, § 105 Abs. 2; AuslG 1990 § 19 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 3: VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; ARB 1/80 Art. 6, Art. 10 Abs. 1, Art. 13; HmbVwVfG § 48
    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Assoziationsrecht; ...

  • openjur.de

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Assoziationsrecht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 28 Abs. 3, § 31 Abs. 4 Satz 2, § 105 Abs. 2
    Arbeitsberechtigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Arbeitsgenehmigungsrecht; Assoziationsrecht; Assoziationsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft; Beweiswürdigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis für vergangene Zeiträume mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.09.1980 (ARB 1/80); Vor Inkrafttreten des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 3, AufenthG § 31 Abs. 4 S. 2, AufenthG § 105 Abs. 2, VwGO § 108 Abs. 1 S. 1, ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 10 Abs. 1, ARB 1/80 Art. 13, HmbVwVfG § 48
    Türkischer Arbeitnehmer, Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme, Verlängerungsantrag, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Arbeitsberechtigung, Assoziationsberechtigte, Diskriminierungsverbot, Stillhalteklausel, Europa-Mittelmeer-Abkommen, eigenständiges Aufenthaltsrecht, eheliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis für vergangene Zeiträume mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.09.1980 (ARB 1/80); Vor Inkrafttreten des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot für türkischen Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Türkische Arbeitnehmer und das assoziationsrechtliche Diskriminierungsverbot

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot für türkischen Arbeitnehmer

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot für türkischen Arbeitnehmer

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot für türkischen Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 334
  • NVwZ 2010, 1101
  • DVBl 2010, 664
  • DÖV 2010, 530
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften folge, dass eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Verbindung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot zu einem Aufenthaltsrecht führe (Urteile vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96 - El-Yassini und vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05 - Gattoussi).

    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen infrage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).

    Ob an dieser Auffassung nach der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Gattoussi (Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O.) ohne Vorlage an den Gerichtshof festgehalten werden kann, bedarf hier aus den oben aufgeführten Gründen keiner Entscheidung.

  • EuGH, 26.10.2006 - C-4/05

    Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Diese zu den Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien und Marokko ergangene Rechtsprechung habe der Gerichtshof auf türkische Staatsangehörige übertragen, soweit sie sich als Arbeitnehmer grundsätzlich auf das assoziationsrechtliche Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 berufen könnten (Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-4/05 - Güzeli).

    Ob aus diesem Diskriminierungsverbot, das in erster Linie eine Schlechterstellung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in einem Beschäftigungsverhältnis verhindern soll, überhaupt (ausnahmsweise) auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung hergeleitet werden kann oder ob die in dem Assoziationsratsbeschluss 1/80 getroffenen besonderen Regelungen über die stufenweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates, insbesondere nach Art. 6 ARB 1/80, insoweit eine abschließende Regelung enthalten (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 23. März 2006 - Rs. C-4/05, Güzeli - Slg. 2006, I-10279 Rn. 52 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Allerdings spricht die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (bisher: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) in der Rechtssache Güzeli (Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-4/05 - Slg. 2006, I-10279) eher dafür, dass er der Auffassung des Generalanwalts in den Schlussanträgen nicht folgen will.

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 hinsichtlich der Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko im Grundsatz angeschlossen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass nach deutschem Recht eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortführung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - a.a.O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2006 - C-4/05

    Güzeli - Auslegung des Artikels 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Ob aus diesem Diskriminierungsverbot, das in erster Linie eine Schlechterstellung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in einem Beschäftigungsverhältnis verhindern soll, überhaupt (ausnahmsweise) auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung hergeleitet werden kann oder ob die in dem Assoziationsratsbeschluss 1/80 getroffenen besonderen Regelungen über die stufenweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates, insbesondere nach Art. 6 ARB 1/80, insoweit eine abschließende Regelung enthalten (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 23. März 2006 - Rs. C-4/05, Güzeli - Slg. 2006, I-10279 Rn. 52 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Allerdings spricht die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (bisher: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) in der Rechtssache Güzeli (Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-4/05 - Slg. 2006, I-10279) eher dafür, dass er der Auffassung des Generalanwalts in den Schlussanträgen nicht folgen will.

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Wie der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 14.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) entschieden hat, hat sich eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Arbeitsberechtigung - wie sie der Kläger besaß - nach § 105 Abs. 2 AufenthG mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 in eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung umgewandelt, wenn der Ausländer zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Aufenthaltstitels war, der ihn uneingeschränkt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigte.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat insoweit zunächst auf die Urteilsgründe im Verfahren BVerwG 1 C 14.08 zu dem entsprechenden Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien Bezug, die auch für den Fall des Klägers bei einer zu seinen Gunsten unterstellten aufenthaltsrechtlichen Wirkung des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 gelten.

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften folge, dass eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Verbindung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot zu einem Aufenthaltsrecht führe (Urteile vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96 - El-Yassini und vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05 - Gattoussi).

    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen infrage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-152/08

    Real Sociedad de Fútbol und Kahveci - Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Diese Bestimmung, die inhaltlich mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 37 des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 23. November 1970 - im Folgenden: Zusatzprotokoll - entspricht, entfaltet in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich ein türkischer Staatsangehöriger vor den nationalen Gerichten des Aufnahmemitgliedstaates hierauf berufen kann (EuGH, Beschluss vom 25. Juli 2008 - Rs. C-152/08, Real Sociedad de Futbal SAD u.a. - Slg. 2008, I-6291 Rn. 29).
  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Denn der Kläger stünde bei Anwendung des am 1. Dezember 1980 geltenden Rechts auch bei Einbeziehung einer etwaigen aus dem früheren Arbeitsgenehmigungsrecht folgenden günstigeren Rechtsposition im Ergebnis nicht besser als nach dem derzeit geltenden nationalen Recht (vgl. zu diesen Voraussetzungen auch VG Darmstadt, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 5 L 971/09.DA - juris Rn. 66 ff.).
  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Diese Regelung hat in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung (EuGH, Urteile vom 17. September 2009 - Rs. C-242/06, Sahin - Rn. 53 ff., NVwZ 2009, 1551 und vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-317/01 u.a., Abatay - Slg. 2003, I-12301 Rn. 58 f.), so dass sich türkische Staatsangehörige, für die diese Bestimmungen gelten, vor den innerstaatlichen Gerichten auf sie berufen können, um die Anwendung entgegenstehender Vorschriften des innerstaatlichen Rechts auszuschließen.
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
    Jedenfalls muss das Tatsachengericht aber deutlich machen, ob es bei Würdigung der Gesamtumstände die Überzeugung von der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft vor Ablauf von zwei Jahren gewonnen hat oder ob es wegen der Unaufklärbarkeit der Verhältnisse (non-liquet) eine Entscheidung nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast trifft (vgl. zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung im Einzelnen Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung -

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07

    Berufung eines türkischen Arbeitnehmers auf Art. 10 EWGAssRBes 1/80 -

  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in dem Streitverfahren

    Diese Voraussetzungen treffen für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334 ff., juris) zu, soweit das Revisionsgericht darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 mit der Erwägung verneint hat, eine die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigende unbefristete Arbeitserlaubnis scheide als Grundlage eines möglichen Verstoßes gegen Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 aus, weil der Kläger nach der Neuregelung des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts mit Wirkung vom 1. Januar 2005 eine solche Erlaubnis nicht (mehr) besitze und § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArGV, der dies für ausländische Ehegatten Deutscher (vorübergehend) ermöglicht habe, bei dem sogenannten Günstigkeitsvergleich nach Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 nicht zu berücksichtigen sei.

    Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334 ff. = InfAuslR 2010, 274 ff. = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 58, juris) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    e) Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen entfällt nicht deshalb, weil das Berufungsgericht nach § 144 Abs. 6 VwGO an die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts im die Sache zurückverweisenden Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334 ff., juris) zur Auslegung der hier fraglichen Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 gebunden wäre; in diesem Fall käme es auf die Vorlagefragen nicht an.

    Das Berufungsgericht macht von der ihm danach eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, an den Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung und Anwendung von Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 zu richten, weil es - wie noch dargelegt wird (Rn. 54-56) - der Auffassung ist, dass die rechtliche Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts in dem zurückverweisenden Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.) Unionsrecht nicht entspricht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem (den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverweisenden) Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Rn. 14) die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob aus dem Diskriminierungsverbot in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80, das in erster Linie eine Schlechterstellung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in einem Beschäftigungsverhältnis verhindern solle, überhaupt (ausnahmsweise) auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung hergeleitet werden könne oder ob die in dem Beschluss Nr. 1/80 getroffenen besonderen Regelungen über die stufenweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates, insbesondere nach Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80, insoweit eine abschließende Regelung enthielten.

    (2) Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334, juris Rn. 18), mit dem es die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Gattoussi offen gelassen, ob an seiner Auffassung aus dem Urteil vom 1. Juli 2003 (a.a.O.), wonach die unbefristet erteilte Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängigen weitergehenden Rechte verleihe, ohne ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof festgehalten werden könne.

    Das gilt auch dann, wenn dadurch - was das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Rn. 26, 27) im Einzelnen ausgeführt und worauf es entscheidungserheblich abgestellt hat - , der Kläger die Bedingungen nicht erfüllt hat, die nach den am 1. Dezember 1980 geltenden Bestimmungen für die Erteilung bzw. den Erwerb einer unbefristeten Arbeitserlaubnis notwendig waren (Rn. 20 ff.).

    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in dem zurückverweisenden Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Rn. 25) aufgeworfen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Leitsatz 1, Rn. 16) unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen des Gerichtshofs die Ansicht vertreten, das Diskriminierungsverbot stehe jedenfalls der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis für vergangene Zeiträume nicht entgegen.

    Das Berufungsgericht neigt in diesem Punkt der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.) und den insoweit aufgeführten Erwägungen zu.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.) spreche viel dafür, dass für den Fall, dass die - nachträgliche - Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen, die nach nationalem Recht nicht hätten beansprucht werden können (hier die Verlängerung der ursprünglich zu Ehezwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis im August 2001und Januar 2004), von der Reichweite des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfasst sein sollte, dessen aufenthaltrechtliche Wirkung im Fall einer "überschießenden" Arbeitserlaubnis gleichwohl nur auf das konkrete Beschäftigungsverhältnis beschränkt sei, das der türkische Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese Erlaubnis aufgenommen habe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in dem Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.), mit dem es das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben hat, als möglich angesehen, dass das Diskriminierungsverbot in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 dem Aufnahmemitgliedstaat (nur) eine Aufenthaltsbeendigung, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates dient, untersagt, ihn aber nicht zur Erteilung eines bestimmten qualifizierten Aufenthaltstitels verpflichtet.

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

    Maßgeblich für diesen Vergleich ist die am 1. Dezember 1980 geltende Rechtslage (Art. 16 Abs. 1 ARB 1/80; Urteil vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 16.08 - BVerwGE 135, 334 Rn. 23 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 58; EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - Rs. C-300/09 und C-301/09, Toprak und Oguz - Slg. 2010, I-12845 Rn. 62).

    Der EuGH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch diese Bestimmung unmittelbare Wirkung entfaltet und sich ein türkischer Staatsangehöriger vor den nationalen Gerichten des Aufnahmemitgliedstaates hierauf berufen kann (Urteil vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 16.08 - BVerwGE 135, 334 Rn. 13 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 58; EuGH, Beschluss vom 25. Juli 2008 - Rs. C-152/08, Real Sociedad de Futbal SAD u.a. - Slg. 2008, I-6291 Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2022 - 5 A 2808/19

    Klage eines Fußballfans gegen Twitter-Nachricht der Polizei erfolgreich

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, juris, Rn. 36; Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 108 Rn. 134, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. Mai 2021 - 2 C 10.20 -, juris, Rn. 19, vom 30. Januar 2003 - 2 C 12.02 -, juris; Rn. 23, und vom 26. Februar 1965 - VII C 71.63 -, juris, Rn. 12.
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Da nunmehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Ausländer eine Erwerbstätigkeit nur ausüben dürfen, wenn der Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt, war es zwingend erforderlich, die bisher über das gesonderte Arbeitsgenehmigungsrecht mögliche Fortsetzung der Erwerbstätigkeit während eines noch ungeklärten Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine fiktive Aufrechterhaltung des Aufenthaltstitels sicherzustellen (für die Dauer des Antragsverfahrens bei der Ausländerbehörde in § 81 Abs. 4 AufenthG, für das Widerspruchs- und Klageverfahren in § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG; zu dieser grundlegenden Umgestaltung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens vgl. auch Urteile vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 14.08 und BVerwG 1 C 16.08 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Kann nicht geklärt werden, ob die Rücknahmevoraussetzungen eines begünstigenden Verwaltungsakts, insbesondere das Erfordernis der Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsakts, erfüllt sind, geht dies grundsätzlich zu Lasten der Behörde (BVerwG, Urteil vom 8.12.2009 - 1 C 16.08 - BVerwGE 135, 334, juris Rn. 36).
  • VGH Hessen, 19.04.2010 - 11 B 2767/09

    Ausländerrecht - Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80; Ausländerrecht -

    Auch das Bundesverwaltungsgericht erachtet eine derartige aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 zumindest für möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, Rdnr. 14).

    Denn sie verleiht dem Ausländer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung keine weitergehenden Rechte als der ihm erteilte Aufenthaltstitel in Bezug auf den Aufenthalt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, Rdnr. 15, und - 1 C 16.08 -, Rdnr. 22).

    Die Stillhalteklausel verbietet es den Mitgliedstaaten, den Zugang zum Arbeitsmarkt für die von der Vorschrift erfassten türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen, als sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift am 1. Dezember 1980 (Art. 16 Abs. 1 ARB 1/80) in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, Rdnr. 23).

    Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts erscheint es zwar zumindest zweifelhaft, ob ein sich eventuell aus Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 ergebender gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Günstigkeitsvergleich der nationalen Rechtslagen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 und zum gegenwärtigen Zeitpunkt einzubeziehen ist (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, Rdnr. 25).

  • BVerwG, 06.05.2021 - 2 C 10.20

    Beweislast bei der Rücknahme der Anerkennung von Dienstunfallfolgen

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt dann, wenn die Unerweislichkeit auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Begünstigten beruht (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2003 - 2 C 12.02 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 27 S. 16 und vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 - BVerwGE 135, 334 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    40 f. zu Diskriminierungsverboten in Abkommen der Union mit Marokko und Tunesien; BVerwG vom 8.12.2009 BVerwGE 135, 334).
  • OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10

    Zum Begriff der "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs 1 S 1

    ddd) Der Auslegung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dahin, dass auch ein Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums für einen Daueraufenthalt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des überlebenden Ehegatten begründen kann, stehen nicht - wie vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss angenommen - die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2007 (BVerwGE 129, 226 ff.; juris) und vom 9. Dezember 2009 (InfAuslR 2010, 274 ff.; juris) entgegen.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. Dezember 2009 (a.a.O.) lediglich - positiv - entschieden, dass in die Zweijahresfrist des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG 1990 auch der Zeitraum einzubeziehen sei, in dem der Ehegatte nach seiner Einreise im Besitz eines Aufenthaltstitels in Gestalt eines gültigen Visums gewesen sei (juris Rn. 33, 34).

  • BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

    ohne in diesem Zusammenhang in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise darzulegen, inwiefern diese Frage nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 16.08 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) weiterhin klärungsbedürftig ist.

    In Bezug auf die seitdem geltende neue Rechtslage hat der Senat indes entschieden, dass sich eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte unbefristete Arbeitserlaubnis mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 in eine verwaltungsinterne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung umgewandelt hat, wenn der Ausländer - wie hier - zu diesem Zeitpunkt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, die ihn uneingeschränkt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigte, und damit als Grundlage für eine ausnahmsweise mögliche aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 von vornherein ausscheidet (Urteil vom 8. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 B 26.19

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme der Anerkennung von weiteren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 18 A 2326/11

    Verkürzung der Geltungsdauer der erteilten Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 18 A 3366/19

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

  • OVG Hamburg, 29.03.2012 - 4 Bf 210/09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht

  • OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20

    Zur Beweislastverteilung, wenn die Auszahlung von Fördermitteln in einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08

    Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2019 - DL 13 S 677/18

    Disziplinarrechtliches Verfolgungsverbot; Absehen von der Einleitung; vager

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • BVerwG, 29.04.2020 - 2 B 31.19

    Beweislast bei Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts; Revisionszulassung

  • VG Minden, 27.06.2022 - 10 K 3582/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 18 B 1174/12

    Beruhen des Führens einer ehelichen Lebensgemeinschaft während des gesamten in §

  • OVG Hamburg, 18.11.2011 - 2 So 106/11

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Angaben trotz

  • VG Hamburg, 02.05.2012 - 4 K 446/10

    Nachträgliche zeitliche Befristung; Aufenthaltserlaubnis; familiäre

  • OVG Sachsen, 01.08.2014 - 3 B 104/14

    Härtefall gemäß § 31 Abs 2 AufenthG, ordnungsgemäße Beschäftigung gemäß Art 6 Abs

  • VG München, 06.11.2019 - M 25 K 18.5783

    Unbegründete Klage eines marokkanischen Staatsangehörigen gegen Ausweisung wegen

  • VG Gelsenkirchen, 24.03.2011 - 16 K 3500/09

    Ordnungsmäßiger Wohnsitz, Sicherung des Lebensunterhalts, Arbeitserlaubnis,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2011 - 9 K 51/10

    Ist-Ausweisung, Ermessensausweisung, Ausländer, zweite Generation,

  • VGH Bayern, 24.02.2020 - 11 CS 20.74

    Rücknahme der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in einem Führerschein mangels

  • VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10

    Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen; nachträgliche Befristung;

  • VG Schwerin, 29.09.2014 - 7 B 743/14

    Rücknahme einer gesetzlichen Weiterbildungsermächtigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - 11 S 72.12

    Türke; unerlaubte Einreise nach Abschiebung; Personensorgerecht für deutsches

  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 10 CS 10.833

    Keine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position während der Zeit einer

  • VG Würzburg, 05.03.2012 - W 7 K 11.751

    Nachträgliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; keine besondere Härte für

  • VG Ansbach, 18.01.2010 - AN 19 K 08.01448

    Türkische Staatsangehörige

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