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   BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 9.16, 3 C 9.16 (3 C 18.14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48510
BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 9.16, 3 C 9.16 (3 C 18.14) (https://dejure.org/2016,48510)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2016 - 3 C 9.16, 3 C 9.16 (3 C 18.14) (https://dejure.org/2016,48510)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 3 C 9.16, 3 C 9.16 (3 C 18.14) (https://dejure.org/2016,48510)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer mit der Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs begründeten Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Notwendigkeit einer Vorlage an den EuGH; Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer mit der Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs begründeten Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer mit der Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs begründeten Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Notwendigkeit einer Vorlage an den EuGH; Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 18.14

    Arzneimittelrechtliche Zulassung; Genehmigung; Inverkehrbringen von Arznei-;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 9.16
    Die Anhörungsrügen der Klägerinnen und der Beigeladenen zu 2 gegen das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 3 C 18.14 - werden zurückgewiesen.

    Die von beiden Klägerinnen und der Beigeladenen zu 2 erhobenen Anhörungsrügen gegen das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 3 C 18.14 - sind unbegründet.

  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 9.16
    Eine Verletzung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), die sich aus der Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergeben soll, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 C 3.13 - juris Rn. 4; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 152a Rn. 3 m.w.N.), liegt abgesehen davon aber auch nicht vor.
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2016 - 3 C 9.16
    Dass diese Ansicht, die ganz generell zu pauschal ist (vgl. nur Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 45 ff.), gerade für Dauerverwaltungsakte, als die die Beigeladene zu 2 arzneimittelrechtliche Genehmigungen ansieht, unrichtig ist, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch aus dem im Urteil zitierten Beschluss vom 5. Januar 2012 (8 B 62.11 - NVwZ 2012, 510).
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