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   BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21   

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BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21 (https://dejure.org/2021,55520)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2021 - 5 B 1.21 (https://dejure.org/2021,55520)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 5 B 1.21 (https://dejure.org/2021,55520)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 88, ... 93 Satz 2, §§ 130, 146 Abs. 2, § 152 Abs. 1, § 154 Abs. 1, § 173 Satz 1 und 2; ZPO §§ 35, 572 Abs. 3; GVG § 17a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 3 und 4, Abs. 5 und 6, § 17b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 198 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1, § 200 Satz 1 und 2, § 201 Abs. 1; FGO § 155 Satz 2
    Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anschließend in der Zivilgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren wegen Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 VwGO, § 93 S 2 VwGO, § 130 VwGO, § 146 Abs 2 VwGO, § 152 Abs 1 VwGO
    Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anschließend in der Zivilgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren wegen Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer

  • rewis.io

    Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anschließend in der Zivilgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren wegen Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren

  • doev.de PDF

    Rechtswegzuständigkeit bei einem verwiesenen Verfahren wegen Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ist ein Ausgangsverfahren von einem Verwaltungsgericht bindend in die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen und im dortigen Instanzenzug zu Ende gebracht worden, so ist für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer die Rechtswegzuständigkeit ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de

    Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anschließend in der Zivilgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren wegen Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1266
  • NVwZ 2022, 412
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Gerichtsverfahren in diesem Sinne ist das gesamte gerichtliche Verfahren von der Einleitung bis zum rechtskräftigen Abschluss, auch wenn dieses über mehrere Instanzen oder bei verschiedenen Gerichten geführt worden ist (stRspr seit BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 16 f.).

    Schließlich folgt für die hier in Rede stehende Fallkonstellation der rechtswegübergreifenden Anhängigkeit des als überlang gerügten Ausgangsverfahrens auch nichts Anderes aus der vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats, wonach ein Kläger sein Entschädigungsbegehren hinsichtlich eines über mehrere Instanzen geführten Gerichtsverfahrens auf den Ausgleich des Nachteils für eine Instanz beschränken kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 60 f.).

    Zudem bleibt nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats - auch im Falle der prozessual zulässigen Beschränkung des Entschädigungsbegehrens durch den Kläger - Bezugsrahmen für die materiell-rechtliche Prüfung, ob sich die Verfahrensdauer als angemessen i.S.v. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG darstellt, die Gesamtdauer des gerichtlichen Verfahrens, auch wenn dieses über mehrere Instanzen oder bei verschiedenen Gerichten geführt worden ist (BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 17 und 61 und vom 27. Februar 2014 - 5 C 1.13 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 3 Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 4 EntV 18/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer: angemessener Zeitraum für die

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Vielmehr ist das Verfahren durch die rechtskräftige Verweisung lediglich in bindender Form dem formell richtigen Rechtsweg zugeordnet worden, während die Wirkungen der Rechtshängigkeit gemäß § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG bestehen geblieben sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mai 2013 - 4 EntV 18/12 - juris Rn. 51 sowie LSG Halle, Beschluss vom 6. August 2020 - L 10 SF 33/18 EK - juris Rn. 5 f.).

    Ist ein Ausgangsverfahren - wie hier - von einem Verwaltungsgericht bindend in die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen und im dortigen Instanzenzug zu Ende gebracht worden, so ist für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das gesamte Gerichtsverfahren (i.S.v. § 198 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 GVG) eröffnet (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mai 2013 - 4 EntV 18/12 - juris Rn. 50 und - im Hinblick auf die entsprechende Verweisung in die Sozialgerichtsbarkeit - LSG Halle, Beschluss vom 6. August 2020 - L 10 SF 33/18 EK - juris Rn. 5 f.; Flint, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017 , § 51 Rn. 73.1).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - L 10 SF 33/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Entschädigungsklage wegen überlanger

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Vielmehr ist das Verfahren durch die rechtskräftige Verweisung lediglich in bindender Form dem formell richtigen Rechtsweg zugeordnet worden, während die Wirkungen der Rechtshängigkeit gemäß § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG bestehen geblieben sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mai 2013 - 4 EntV 18/12 - juris Rn. 51 sowie LSG Halle, Beschluss vom 6. August 2020 - L 10 SF 33/18 EK - juris Rn. 5 f.).

    Ist ein Ausgangsverfahren - wie hier - von einem Verwaltungsgericht bindend in die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen und im dortigen Instanzenzug zu Ende gebracht worden, so ist für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das gesamte Gerichtsverfahren (i.S.v. § 198 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 GVG) eröffnet (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mai 2013 - 4 EntV 18/12 - juris Rn. 50 und - im Hinblick auf die entsprechende Verweisung in die Sozialgerichtsbarkeit - LSG Halle, Beschluss vom 6. August 2020 - L 10 SF 33/18 EK - juris Rn. 5 f.; Flint, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017 , § 51 Rn. 73.1).

  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Die Übertragung der Vertretung auf das Ministerium ergibt sich vielmehr, was im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht keinen Bedenken unterliegt (vgl. BFH, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 - BFHE 240, 516 Rn. 30 ff.), aus dem einschlägigen Runderlass über die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Teil 1 Kapitel 1 Absatz 2 Satz 1 des Erlasses des Ministerpräsidenten, Beschluss der Landesregierung, Gemeinsamer Runderlass der Staatskanzlei und der Ministerien vom 9. April 2013 - 5002-202.4 -, MBl. LSA 2013 S. 204, zuletzt geändert durch Runderlass vom 4. November 2020, MBl. LSA 2020, S. 447, - im Folgenden: Gemeinsamer Runderlass -).

    Zwar geht das Oberverwaltungsgericht der Sache nach zu Recht davon aus, dass mit § 173 Satz 2 VwGO (i.V.m. §§ 198 ff. GVG) eine Regelung über die Zuweisung der Rechtswegzuständigkeit an die Verwaltungsgerichtsbarkeit getroffen worden ist (vgl. etwa zu der durch die entsprechende Verweisungsnorm des § 155 Satz 2 FGO vorgenommenen Zuweisung der Rechtswegzuständigkeit für Entschädigungsklagen an die Finanzgerichtsbarkeit: BFH, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 - BFHE 240, 516 Rn. 20).

  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Dieser Begriff deckt sich mit demjenigen des Streitgegenstands oder prozessualen Anspruchs, der durch den Klageantrag (Rechtsschutzbegehren) sowie den diesem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt wird, aus dem der Kläger sein Begehren herleitet (vgl. zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff BVerwG, Urteil vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - BVerwGE 156, 229 Rn. 17 und Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 B 63.13 - NVwZ-RR 2014, 856 Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Dem entspricht es, dass bei einem durch Abtrennung entstandenen Verfahren hinsichtlich der Einleitung i.S.v. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem der Streitgegenstand des abgetrennten Verfahrens im Stammverfahren anhängig gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - BVerwGE 156, 229 Rn. 128 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2015 - 6 B 3.15

    Passentziehung; Strafverfolgung; Entziehungswillen; Auslandsaufenthalt;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Dagegen kann der Rechtsmittelführer solche Mängel rügen, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung dem angefochtenen Urteil selbst anhaften und auf die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegende Sachentscheidung durchschlagen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - 9 B 53.07 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 43 Rn. 4 und vom 10. Februar 2015 - 6 B 3.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 106 Rn. 18, jeweils m.w.N.).

    Daher verstößt es gegen § 93 Satz 2 VwGO, Prozessstoff abzutrennen, der keinen eigenständigen Streitgegenstand darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 6 B 3.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 106 Rn. 19 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Zudem bleibt nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats - auch im Falle der prozessual zulässigen Beschränkung des Entschädigungsbegehrens durch den Kläger - Bezugsrahmen für die materiell-rechtliche Prüfung, ob sich die Verfahrensdauer als angemessen i.S.v. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG darstellt, die Gesamtdauer des gerichtlichen Verfahrens, auch wenn dieses über mehrere Instanzen oder bei verschiedenen Gerichten geführt worden ist (BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 17 und 61 und vom 27. Februar 2014 - 5 C 1.13 D - Buchholz 300 § 198 GVG Nr. 3 Rn. 12).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Ein Streitwert muss nicht festgesetzt werden, weil die Höhe der Gerichtsgebühr gesetzlich bestimmt ist (Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG; vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 58.14 - juris Rn. 22).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Dies schließt eine auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte beschränkte Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtswegs mit entsprechender (Teil-)Verweisung aus (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5 und vom 19. November 1997 - 2 B 178.96 - juris; BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 437/11 B - juris Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21
    Dies schließt eine auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte beschränkte Feststellung der Unzulässigkeit des Rechtswegs mit entsprechender (Teil-)Verweisung aus (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5 und vom 19. November 1997 - 2 B 178.96 - juris; BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 437/11 B - juris Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2016 - 5 B 74.15

    Verwaltungsrechtsweg bei Streit über Vollstreckung sozialhilferechtlicher

  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige

  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum;

  • BVerwG, 06.12.2007 - 9 B 53.07

    Flurbereinigungsgericht; Trennungsbeschluss; Unanfechtbarkeit;

  • BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15

    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung bei Eventualverhältnis; Wirksamkeit der

  • VG Karlsruhe, 13.06.2022 - 3 K 1735/22

    Objektive Klagehäufung und örtliche Zuständigkeit; Haupt- und Hilfsantrag

    Der Begriff des Anspruchs deckt sich hierbei mit demjenigen des Streitgegenstandes (BVerwG, Beschluss vom 08.12.2021 - BVerwG 5 B 1.21 -, juris Rn. 14; Peters/ Pätzold, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 93 Rn. 34).

    Die Trennung eines zunächst einheitlichen Verfahrens und die Weiterführung in verschiedenen rechtlich selbständigen Verfahren ist hiernach damit nur möglich, wenn in einem Klageverfahren mehrere eigenständige Streitgegenstände verfolgt werden (BVerwG, Beschluss vom 08.12.2021 - BVerwG 5 B 1.21 -, juris Rn. 14; Garloff, in BeckOK VwGO, 60. Edition Stand: 01.01.2022, § 93 Rn. 7; Porz, in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 93 VwGO Rn. 6).

    Der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch (Rechtsschutzbegehren) sowie den Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger diesen Anspruch herleitet (st. Rspr.: s. etwa BVerwG, Beschluss vom 08.12.2021 - BVerwG 5 B 1.21 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 13 D 170/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 B 1.21 -, juris, Rn. 15 ff., und Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D -, juris, Rn. 17; BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 5 AZA 84/17 -, juris, Rn. 7; LSG LSA, Beschluss vom 6. August 2020 - L 10 SF 33/18 EK -, juris, Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 B 1.21 -, juris, Rn. 17; Steinhauff, in: jurisPR-SteuerR 50/2021, Anm. 3 zu BFH, Urteil vom 14. April 2021 - X K 3/20 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2022 - 6 S 1310/21

    Rechtswegzuständigkeit; Verweisung eines isolierten Antrags auf Beiordnung eines

    Wird ein Ausgangsverfahren von einem Verwaltungsgericht bindend in die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen und im dortigen Instanzenzug beendet, ist für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das gesamte Gerichtsverfahren eröffnet (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 08.12.2021 - 5 B 1.21 -, NVwZ 2022, 412 ).

    4 Wird ein Ausgangsverfahren - wie hier - von einem Verwaltungsgericht bindend in die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen und im dortigen Instanzenzug beendet, ist für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das gesamte Gerichtsverfahren eröffnet (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 08.12.2021 - 5 B 1.21 -, NVwZ 2022, 412 ; zu einer vergleichbaren Konstellation bei einer Verweisung durch die Sozialgerichtsbarkeit vgl. LSG LSA, Beschluss vom 06.08.2020 - L 10 SF 33/18 EK -, juris Rn. 5 und OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2013 - 4 EntV 18/12 -, juris Rn. 50 ff.).

  • OVG Sachsen, 13.01.2023 - 3 A 455/21

    Erstattung von Mehraufwand für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz; fehlende

    Andernfalls müsste § 17 Abs. 2 GVG die Möglichkeit einer Teilverweisung vorsehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1997 - 2 B178/96 -, juris Rn. 2 m. w. N. und Beschl. v. 8. Dezember - 5 B 1/21 -, juris Rn. 23 f.; BGH, Urt. v. 5. Juli 1990 - Ill ZR 166/89 -, juris; Ehlers, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 42. EL, Februar 2022, § 17a GVG Rn. und 24; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 41 Rn. 18).
  • BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Dass im vorliegenden Fall in der Hauptsache zweifelsfrei die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gegeben wäre, hat der Verwaltungsgerichtshof im Übrigen unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 B 1.21 - NVwZ 2022, 412) überzeugend begründet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 3 A 15.22
    Die bindende Verweisung eines Verfahrens in die Verwaltungsgerichtsbarkeit und sein Abschluss im dortigen Instanzenzug eröffnen daher für einen Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Verfahrensdauer die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für das gesamte Ausgangsverfahren (vgl. ebenso zu einer Verweisung in die ordentliche Gerichtsbarkeit m.w.N. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 B 1.21 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 C 22.1665

    Reichweite der Rechtswegverweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach dem

    Den Klägern steht entgegen ihrer Auffassung insofern auch kein Wahlrecht zu (BVerwG, B.v. 8.12.2021 - 5 B 1/21 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 13 D 270/20

    Zahlung einer Entschädigung wegen einer überlangen Dauer des zweitinstanzlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 B 1.21 -, juris, Rn. 15, und Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 C 5.14 D -, juris, Rn. 24, m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 28. September 2015 - 13 D 27/14 -, juris, Rn. 40 f., m. w. N.
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