Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8913
BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88 (https://dejure.org/1989,8913)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1989 - 9 B 444.88 (https://dejure.org/1989,8913)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 9 B 444.88 (https://dejure.org/1989,8913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,8913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer politischen Verfolgung in Form von völkerrechtswidriger Behandlung der Tamilen durch srilankische und indische Streitkräfte im Zuge bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen - Indizwirkung einer Bürgerkriegssituation im ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkrieges annimmt (vgl. bereits Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).

    Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 3 der Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 und Völkergewohnheitsrecht angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, ferner Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Wie der Senat im Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (a.a.O.) entschieden hat, sind nämlich Vergeltungsschläge staatlicher Sicherheitskräfte gegen eine nach Guerilla-Taktik kämpfende Bürgerkriegspartei auch dort nicht vom unmittelbaren Kampfgeschehen zu trennen und damit nicht schon ohne weiteres asylrechtsbegründend, wo die Zivilbevölkerung davon betroffen wird.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 3 der Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 und Völkergewohnheitsrecht angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, ferner Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Weiter ist geklärt, daß für die "begründete Furcht vor Verfolgung" im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GFK insoweit nichts grundsätzlich anderes gilt (vgl. Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 15) und daß ferner der Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in der Weise in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention entwickelt worden ist, als den dort genannten Merkmalen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und der politischen Überzeugung exemplarischer Charakter für die Beurteilung einer hieran anknüpfenden Verfolgung als einer politischen zuzumessen ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Rechte, die einem Ausländer daneben nach anderen Rechtsvorschriften zustehen können, sind weder Gegenstand des Anerkennungsverfahrens, noch können sie zu einer Anerkennung als Asylberechtigter führen (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40 und vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 -).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Einem Asylbewerber, der bereits politische Verfolgung zu erdulden hatte, kann darüber hinaus der Schutz des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann versagt werden, wenn bei Rückkehr in seinen Heimatstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 9 B 91.86

    Antrag eines Palästinensers auf Anerkennung als Asylberechtigter - Rüge einer

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Rechte, die einem Ausländer daneben nach anderen Rechtsvorschriften zustehen können, sind weder Gegenstand des Anerkennungsverfahrens, noch können sie zu einer Anerkennung als Asylberechtigter führen (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40 und vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 -).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkrieges annimmt (vgl. bereits Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Begründete Furcht ist anzunehmen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. bereits Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Ob unter solchen Bürgerkriegsverhältnissen Personen wegen ihrer Rasse und anderer asylerheblicher Merkmale getroffen werden sollen, läßt sich jedoch nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse beantworten (Beschluß vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57).
  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 54.63

    Voraussetzungen für die Anerkennung als ausländischer Flüchtling -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Weiter ist geklärt, daß für die "begründete Furcht vor Verfolgung" im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GFK insoweit nichts grundsätzlich anderes gilt (vgl. Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 15) und daß ferner der Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in der Weise in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention entwickelt worden ist, als den dort genannten Merkmalen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und der politischen Überzeugung exemplarischer Charakter für die Beurteilung einer hieran anknüpfenden Verfolgung als einer politischen zuzumessen ist (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 76.87

    Asylantrag - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 444.88
    Rechte, die einem Ausländer daneben nach anderen Rechtsvorschriften zustehen können, sind weder Gegenstand des Anerkennungsverfahrens, noch können sie zu einer Anerkennung als Asylberechtigter führen (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40 und vom 12. Juni 1986 - BVerwG 9 B 91.86 - Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 76.87 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht