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   BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88   

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BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88 (https://dejure.org/1989,2507)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1989 - 9 B 463.88 (https://dejure.org/1989,2507)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 9 B 463.88 (https://dejure.org/1989,2507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung - Drohende Todesstrafe - Asyl - Politische Motivation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG schützt jedoch nicht schlechthin gegen jede exzessive staatliche Machtausübung (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; vgl. auch Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143).

    Die außergewöhnliche Härte einer drohenden Strafe kann allerdings Anlaß zur Prüfung ihrer Tat- und Schuldangemessenheit sein, deren evidentes Fehlen ein Indiz für eine hinter der Strafnorm stehende politische Motivation ist (Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. S. 153).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung dar (Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88; Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54).

    Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich im wesentlichen auch bereits, daß die von der Beschwerde weiterhin geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 316.79 und BVerwG 1 B 476.79 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 16 und 17) sowie von den Urteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 (a.a.O.) gleichfalls nicht besteht.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung dar (Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88; Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG schützt jedoch nicht schlechthin gegen jede exzessive staatliche Machtausübung (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; vgl. auch Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 9 B 4320.81

    Begriff der politischen Tat - Asylrelevanz von Tötungsdelikten - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Dies gilt auch für die Todesstrafe (Beschluß vom 26. Februar 1982 - BVerwG 9 B 4320.81).
  • BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 476.79

    Verweigerung des Kriegsdienstes - Palästinenser-Organisation - Politischer

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich im wesentlichen auch bereits, daß die von der Beschwerde weiterhin geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 316.79 und BVerwG 1 B 476.79 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 16 und 17) sowie von den Urteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 (a.a.O.) gleichfalls nicht besteht.
  • BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79

    Voraussetzungen für die Entscheidung des Gerichts durch Beschluss - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich im wesentlichen auch bereits, daß die von der Beschwerde weiterhin geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 316.79 und BVerwG 1 B 476.79 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 16 und 17) sowie von den Urteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 (a.a.O.) gleichfalls nicht besteht.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88
    Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich im wesentlichen auch bereits, daß die von der Beschwerde weiterhin geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 316.79 und BVerwG 1 B 476.79 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 16 und 17) sowie von den Urteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 (a.a.O.) gleichfalls nicht besteht.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Die außergewöhnliche Härte einer drohenden Strafe wegen Wehrdienstentziehung gibt regelmäßig insbesondere dann Anlaß zur Prüfung ihrer Asylrelevanz, wenn in einem totalitären Staat ein geordnetes und berechenbares Gerichtsverfahren fehlt und solche Strafen - auch und gerade während eines Krieges - willkürlich verhängt werden (im Anschluß an Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100).

    Die außergewöhnliche Härte einer drohenden Strafe - insbesondere die in der Praxis verhängte und exekutierte Todesstrafe - gibt allerdings regelmäßig insbesondere dann Anlaß zur Prüfung ihrer Asylrelevanz, wenn in einem totalitären Staat ein geordnetes und berechenbares Gerichtsverfahren fehlt und Strafen - auch und gerade während eines Krieges - willkürlich verhängt werden, weil ein derartiges evidentes Fehlen rechtsstaatlicher Grundsätze ein Indiz für eine hinter der Strafnorm stehende Verfolgung in einem asylerheblichen Merkmal sein kann (vgl. Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143, Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100).

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91

    Irakischer Asylbewerber; Asylantrag als Nachfluchtgrund; latente Gefährdungslage

    Denn allein der Umstand, daß einem Ausländer in seinem Heimatland wegen Wehrdienstverweigerung die Todesstrafe droht, vermag eine politische Verfolgung nicht zu begründen (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100).

    In eine politische Verfolgung schlagen solche Maßnahmen vielmehr erst dann um, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die durch die Maßnahmen gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals getroffen werden sollen (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1989, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 759/87

    Prüfung eines asylunabhängigen Bleiberechts im Rahmen der Begründung einer

    In eine politische Verfolgung schlagen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion erst dann um, wenn diese Maßnahmen zielgerichtet als Repressalie gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt werden, in der ein wirklicher oder vermeintlicher Gegner des Systems erkannt worden ist und der in seiner politischen Überzeugung oder in einem sonstigen asylrelevanten persönlichen Merkmal getroffen, also nicht nur deshalb belangt werden soll, weil er aus staatlicher Sicht seiner -- allen wehrpflichtigen Staatsangehörigen auferlegten -- Pflicht zur Teilnahme an der Landesverteidigung nicht nachgekommen ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1984 -- BVerwG 9 C 981.81 --, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; Beschluß vom 9. Januar 1989 -- BVerwG 9 B 463.88 --).

    Die Schwere der gegen einen Wehrdienstverweigerer verhängten Maßnahme verleiht indessen der Bestrafung alleine noch keinen politischen Charakter (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1989 -- BVerwG 9 B 463.88 --).

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86

    ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI;

    In eine politische Verfolgung schlagen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion erst dann um, wenn diese Maßnahmen zielgerichtet als Repressalie gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt werden, in der ein wirklicher oder vermeintlicher Gegner des Systems erkannt worden ist, der in seiner politischen Überzeugung oder in einem sonstigen asylrelevanten persönlichen Merkmal getroffen, also nicht nur deshalb belangt werden soll, weil er aus staatlicher Sicht seiner -allen wehrpflichtigen Staatsangehörigen auferlegten - Pflicht zur Teilnahme an der Landesverteidigung nicht nachgekommen ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 -).

    Die Schwere der gegen einen Wehrdienstverweigerer verhängten Maßnahme verleiht indessen der Bestrafung alleine noch keinen politischen Charakter (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 -).

  • BVerwG, 10.04.1990 - 9 B 357.89

    Drohende Todesstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion - Rückgriff auf

    Die von der Beschwerde gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100) liegt nicht vor.

    Es hat nämlich - in ausdrücklicher Anknüpfung an den Beschluß vom 9. Januar 1989 (a.a.O.) - die besondere Schwere der dem Kläger drohenden (Todes-)Strafe in seine Würdigung einbezogen, auch unter diesem Gesichtspunkt eine der drohenden Strafe zugrunde liegende politische Motivation jedoch nicht feststellen können (UA S. 8 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - A 16 S 125/91

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Asylverfahren mit Tatsachenfragen;

    Die aufgeworfene Frage ist für die vorliegende Klage nicht entscheidungserheblich, da eine bloße Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung nicht geeignet ist, einen Asylanspruch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zu begründen, und zwar ggf. selbst dann nicht, wenn die Todesstrafe für Wehrdienstentziehung droht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.1.1989, InfAuslR 1989, 176).

    In diesem Sinne ist die Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung nur dann politisch motiviert und damit asylbegründend, wenn dadurch gezielt die politische Überzeugung oder sonstige asylerhebliche persönliche Merkmale getroffen werden sollen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.8.1986 und vom 25.10.1988, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 54 und 95 sowie Beschluß vom 9.1.1989, InfAuslR 1989, 176), etwa dadurch, daß eine politische Diskriminierung und Einschüchterung von politischen Gegnern, eine Umerziehung Andersdenkender oder eine Zwangsassimilation von Minderheiten bezweckt wird (vgl. BVerfGE 69, 320 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.9.1989 - A 12 S 534/89 - m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 9 A 4615/98

    Anerkennung eines iranischen Staatsangehörigen als Asylberechtigten; Vorliegen

    Rspr. des BVerwG, etwa: Beschluss vom 10. September 1999 - 9 B 7.99 -, Urteil vom 24. November 1992 - 9 C 76.91 -, Urteil vom 31. März 1992 - 9 C 57.91 -, NVwZ 1993, 193, Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 -, InfAuslR 1991, 310, Beschluss vom 9. Januar 1989 - 9 B 463.88 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 22.88 -, BVerwGE 81, 41, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 - , BVerwGE 79, 143, Urteil vom 19. August 1986 - 9 C 322.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54, m.w.N., Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184.
  • BVerwG, 19.01.1993 - 9 C 8.92

    Revisionsgericht - Berücksichtigung neuer Tatsachen - Erlaß der

    Darüber hinaus sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die Gesinnungsgenossen den Beigeladenen heute noch bestrafen würden, erst recht nicht dafür, daß dies in asylrelevanter und dem Staat zurechenbarer Weise geschehen würde (auch schwere Strafen für "Fahnenflucht" sind nur unter besonderen Voraussetzungen asylrelevant, vgl. Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100).
  • VG Arnsberg, 29.08.2018 - 3 K 340/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 9 C 131.90 -, NVwZ 1992, 274; VG Arnsberg, Urteil vom 24. August 2017 - 5 K 5417/16.A -, juris, Rn. 59; siehe zu der möglichen Indizwirkung einer außergewöhnlich harten Bestrafung auch: BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1989 - 9 B 463.88 -, juris, Rn. 4 f.
  • VG Aachen, 07.09.2018 - 6 K 1127/17
    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 1986 - 9 C 322/85 -, juris Rn. 11 und vom 9. Januar 1989 - 9 B 463/88 -, juris Rn. 4.
  • BVerwG, 06.04.1990 - 9 B 334.89

    Desertion aus einer iranischen Gendarmerieeinheit als subjektiver Nachfluchtgrund

  • VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 1616/92

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach PPC

  • VG Aachen, 25.08.2017 - 5 K 655/17

    Syrien; Flüchtlingseigenschaft; Ausreise; Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt;

  • VG Sigmaringen, 22.08.1995 - A 8 K 20702/93

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für einen jugoslawischen

  • VG Gießen, 17.11.1994 - 7 E 11430/91

    Asylrecht: Anwendbarkeit des herabgestuften Prognosemaßstabs

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1998 - A 6 S 669/97

    China: Sanktionen wegen Verstoßes gegen die Familienplanungsvorschriften keine

  • BVerwG, 15.01.1993 - 9 B 339.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90

    Zur Verfolgungsgefahr für einen iranischen Asylbewerber wegen Desertion und

  • VG Sigmaringen, 22.08.1995 - A 8 K 20119/94

    Anerkennung von Roma moslemischen Glaubens aus der serbischen Teilrepublik

  • BVerwG, 17.12.1992 - 9 B 336.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.12.1992 - 9 B 335.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.02.1989 - 9 B 307.88

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbliebener Wiedereintritt

  • VG Hamburg, 17.01.2012 - 15 AE 631/11

    Asylrecht: Abschiebungsschutz (Türkei) wegen nicht auf Gewissensgründen

  • VG Berlin, 09.10.2003 - 36 X 696.96

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für türkischen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1992 - A 14 S 835/90

    Iran: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung für in der Bundesrepublik lebenden,

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