Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 140.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,13099
BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 140.90 (https://dejure.org/1991,13099)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1991 - 3 B 140.90 (https://dejure.org/1991,13099)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 3 B 140.90 (https://dejure.org/1991,13099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,13099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Ungeeignetheit des betroffenen Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 140.90
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, welche Bedeutung seinem Verhalten nach Abschluß des Widerspruchsverfahrens zukommt, ist durch die vom Kläger selbst angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 51, 359, 361 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] ; siehe ferner: Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 73 = Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 11).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85

    Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 140.90
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, welche Bedeutung seinem Verhalten nach Abschluß des Widerspruchsverfahrens zukommt, ist durch die vom Kläger selbst angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 51, 359, 361 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] ; siehe ferner: Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 73 = Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht